Krankmeldung w?hrend des Erholungsurlaubs
Sollten Sie w?hrend des Urlaubs erkranken, so werden gem. § 9 Bundesurlaubsgesetz die durch ?rztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunf?higkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.
Sollten Sie w?hrend des Urlaubs erkranken, so werden gem. § 9 Bundesurlaubsgesetz die durch ?rztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunf?higkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.