Studentische Hilfskr?fte (SHK)

Bitte reichen Sie den Antrag auf studentische Hilfskraft/Tutor*in vollst?ndig mindestens vier Wochen vor dem Vertragsbeginn bei Ihrer zust?ndigen Sachbearbeiterin in der FB-Verwaltung ein. Bitte beachten Sie, dass Vertr?ge nur über ganze Monate geschlossen werden k?nnen. Die max. Stundenzahl betr?gt 74 Stunden pro Monat. Bis max. 40 Std im Monat gelten SHK als geringfügig besch?ftigt.
Den Antrag k?nnen Sie hier herunterladen


Folgende Anlagen werden ben?tigt:
- Immatrikulationsbescheinigung
- Lohnsteuerbescheinigung für den Vertragszeitraum
- Kopie Krankenversicherungskarte/-Vertrag
- Sozialversicherungserkl?rungen-immer
- Teilnahmebescheinigung Tutorenschulung (bei Tutorenvertr?gen immer erforderlich)

Die Unterzeichnung des Arbeitsvertrages erfolgt nach Aufforderung der zust?ndigen Sachbearbeiterin aus der FB-Verwaltung. Die Arbeitsaufnahme darf erst bei Vertragsbeginn erfolgen, sofern unterschrieben wurde.

Ohne rechtzeitige Vertragsunterzeichnung durch die Hilfskraft ist keine Arbeitsaufnahme m?glich. Die jeweilige Vorgesetzten werden per E-Mail durch die Sachbearbeiterinnen in der FB-Verwaltung informiert.
Bitte reichen Sie die Stundenzettel der SHK bei der zust?ndigen Verwaltungsmitarbeiterin ein.