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Differenzierung zurückgelegter Zeiten unzul?ssig

Mit Urteil vom 5. Dezember 2013 – C 514/12 hat der Europ?ische Gerichtshof entschieden, dass eine Differenzierung zwischen bei demselben Arbeitgeber und bei anderen Arbeitgebern zurückgelegten Zeiten grunds?tzlich gegen die europarechtlichen Freizügigkeitsvorschriften verst??t.

Die Senatorin f. Finanzen ist der Ansicht, dass sich aus der genannten Rechtsprechung keine Auswirkungen in Bremen ergeben und fordert die Dienststellena auf, die Antr?ge abzulehnen.

Nach der Ablehnung müsst ihr selbst entscheiden, ob ihr euch juristischen Rat bei eurer Gewerkschaft oder privat einholt um ggf. euer Recht einzuklagen.

Aktualisiert von: Personalrat