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Personalr?teversammlung beschlie?t Resolution zum bremischen Personalvertretungsgesetz

Die Personalr?te des bremischen ?ffentlichen Dienstes haben am 23.3.2017 im Rahmen einer Versammlung folgende Resolution bzgl. der andauernden Kritik am Bremischen Personalvertretungsgesetz beschlossen:

Artikel 47 der Bremer Landesverfassung
?Die Betriebsvertretungen sind dazu berufen, im Benehmen mit den Gewerkschaften gleichberechtigt mit den Unternehmern in wirtschaftlichen, sozialen und personellen Fragen mitzubestimmen.“


Gute Mitbestimmung geh?rt zum Standard einer zukunftsorientierten Verwaltung
Keine Diffamierung des Bremischen Personalvertretungsgesetzes!

Wir, die Personalr?te und Ausbildungspersonalr?te, die Jugend- und Auszubildendenvertretungen, die Frauenbeauftragten und die Schwerbehindertenvertretungen des bremischen ?ffentlichen Dienstes weisen entschieden zurück, das Bremische Personalvertretungsgesetz als verfassungswidrig zu diffamieren.

Die Probleme der Leistungsf?higkeit im bremischen ?ffentlichen Dienst sind nicht auf das Bremische Personalvertretungsgesetz zurückzuführen. Personalr?te haben immer wieder gewarnt, dass es über kurz oder lang zu massiven Problemen - insbesondere durch Personalkürzungen bei gleichzeitig zunehmenden Aufgaben, aber auch durch M?ngel bei der Organisation sowie bei der Wahrnehmung von Leitungsaufgaben - kommen wird. Die Warnungen sind ignoriert worden. Jetzt den Personalr?ten oder dem Bremischen Personalvertretungsgesetz die Schuld zuzuweisen, ist infam.
Das Bremische Personalvertretungsgesetz wird am 3. Dezember 2017 60 Jahre alt. Seit 60 Jahren gew?hrleistet das Gesetz auf Grundlage von Artikel 47 der Bremischen Landes-verfassung demokratische Rechte in den ?ffentlichen Verwaltungen und Betrieben. Es sichert durch gleichberechtigte Mitbestimmung die Einbeziehung der Interessen und Kompetenzen der Besch?ftigten. Es schafft auf diese Weise erst die Voraussetzungen für gute betriebliche Abl?ufe. Es gew?hrleistet die Aushandlung von tragf?higen Kompromissen. Das Bremische Personalvertretungsgesetz sichert L?sungen (Einigungszwang) und die Funktionsf?higkeit der Verwaltung durch kluge Regelungsmechanismen und Fristen.
Das Bremische Personalvertretungsgesetz hat sich über 60 Jahre bew?hrt - trotz aller Anfeindungen und Attacken. Es ist einige Male ver?ndert, dabei im Grundsatz der Mitbestimmung auf Augenh?he aber immer wieder best?tigt worden. Denn: Dieses Gesetz ist ein wirkungsvolles Instrument für innerbetriebliche Demokratie und gute ?ffentliche Dienstleistungen. Schwierige, konflikthafte Mitbestimmungsverfahren, die es fraglos immer wieder gibt, sind nicht auf Konstruktionsm?ngel des Gesetzes zurückzuführen, sondern im Gegenteil auf dessen unvollst?ndige Umsetzung. H?ufig mangelt es schlicht an der gesetzlich vorgesehenen frühzeitigen Information und Einbeziehung von Personalr?ten.
Der bremische ?ffentliche Dienst steht vor vielen Herausforderungen. Der Senat hat sich im Rahmen des Programms Zukunftsorientierte Verwaltung viele Modernisierungsvorhaben vorgenommen, die unter anderem auch Fragen des Personals und eGovernment umfassen. Der Senat erkennt an: Ohne gleichberechtigte Mitbestimmung und Einbeziehung der Besch?ftigten k?nnen Ver?nderungen nicht erfolgreich sein.
Gute Mitbestimmung muss zum Standard guten Leitungs- und Verwaltungshandelns geh?ren - in allen Dienststellen und Betrieben der Freien Hansestadt Bremen.

Einstimmig beschlossen in der Personalr?teversammlung am 23. M?rz 2017

Aktualisiert von: Personalrat