Detailansicht

Regelung zu f?rderlichen Zeiten

Das Eingruppierungsrecht des TV-L gibt dem Arbeitgeber das Recht in Ausnahmef?llen neben der regul?ren Stufenzuordnung noch weitere T?tigkeiten als f?rderlich anzuerkennen.

Mit dem Rundschreiben Nr. 7/2012 werden die M?glichkeiten der Berücksichtigung stark eingeschr?nkt. Nach einem Schlichtungsspruch im Jahre 2015, der die Zusage des Kanzlers beinhaltete, mit dem Personalrat Grunds?tze für die Berücksichtigung f?rderlicher Zeiten zu
vereinbaren, haben wir uns jetzt endlich auf ein gemeinsames Papier geeinigt. Das nun vorliegende Ergebnis regelt, in welchem Fall f?rderliche Zeiten berücksichtigt werden k?nnen und welche Bedingungen erfüllt sein müssen.
Bei Neueinstellungen ist es zul?ssig, neben der Anerkennung einschl?giger Berufserfahrung f?rderliche Zeiten ganz oder teilweise bei der Stufenfestsetzung zu berücksichtigen, wenn dies zur Deckung des Personalbedarfs notwendig ist.
Zudem werden Rahmenbedingungen und die Voraussetzungen für die Anerkennung festgeschrieben, so dass die nun vorliegende Regelung einen gerechteren Umgang mit dem Thema erm?glicht.
Hervorzuheben ist, dass diese Regelung für alle Besch?ftigten an der Universit?t gilt.

Zur Regelung

Logo des Personalrats
Aktualisiert von: Personalrat