Informationsschreiben
Informationsschreiben und Einladung zur Teilnahme an der Studie
?ViBe-Pflege: Die videobasierte Begutachtung zur Feststellung der Pflegebed¨¹rftigkeit nach dem SGB XI ¨C Eignung und Perspektiven¡°
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir m?chten Sie gerne herzlich einladen, an der Studie zur Erprobung der videobasierten Pflegebegutachtung teilzunehmen.
Im Folgenden m?chten wir Sie ¨¹ber den Hintergrund und das Ziel der Studie informieren sowie ¨¹ber das genaue Vorgehen des Forschungsprojekts. Bitte lesen Sie sich die Informationen aufmerksam durch. Wenn Sie Fragen haben, beantworten wir Ihnen diese gerne. Die Teilnahme an der Studie ist freiwillig.
Unsere immer ?lter werdende Gesellschaft f¨¹hrt zu einem Anstieg pflegebed¨¹rftiger Menschen, w?hrend die Anzahl der Pflegefachpersonen sinkt. Angesichts der Herausforderungen f¨¹r Gutachtende der Medizinischen Dienste und Pflegefachpersonen r¨¹ckt die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationsstrategien immer weiter in den Fokus; auch um eine zeitnahe Begutachtung zur Feststellung der Pflegebed¨¹rftigkeit in Zukunft sicherstellen zu k?nnen.
Im April 2024 startete daher die oben genannte Erprobungsstudie unter der Leitung der Universit?t Bremen in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst Bund und dem Kompetenz-Centrum Geriatrie der Medizinischen Dienste. Das Projekt ?ViBe-Pflege¡° wird ¨¹ber einen Zeitraum von zwei Jahren vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV)[1] gef?rdert.
Warum f¨¹hren wir die Studie zur ?ViBe-Pflege¡° durch?
Die COVID-19-Pandemie hat die Entwicklung videobasierter Gesundheitsleistungen beschleunigt, und die Videotelefonie zeigt sich als geeignetes Verfahren zur Feststellung der Pflegebed¨¹rftigkeit ¨C auch bei kognitiven und psychischen Beeintr?chtigungen.
Trotz zunehmenden wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Einsatz von digitalen Technologien fehlen aber bislang wissenschaftliche Erkenntnisse zur praktischen Anwendung und Eignung videobasierter Pflegebegutachtungen.
Ziel dieser Erprobungsstudie ist es daher, zu ¨¹berpr¨¹fen, inwiefern die videobasierte Pflegebegutachtung und die bisher g?ngige vor-Ort Befunderhebung zu vergleichbaren Ergebnissen kommen. Dabei soll au?erdem gepr¨¹ft werden, wie gut die videobasierte Pflegebegutachtung angenommen wird und welche Vor- und Nachteile sie aufweist.
Ihre Teilnahme tr?gt wesentlich zur m?glichen Einf¨¹hrung der videobasierten Pflegebegutachtung bei. Dies k?nnte dazu f¨¹hren, den Begutachtungsaufwand f¨¹r pflegebed¨¹rftige Personen und
Gutachtende langfristig zu verringern.
Wie sieht der Ablauf der Studie ?ViBe-Pflege¡° aus?
Nach Eingang Ihrer Zustimmung und Einwilligung zur Studienteilnahme laden wir Sie ein, neben der regelhaften vor-Ort-Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst, an einer zus?tzlichen videobasierten Begutachtung teilzunehmen. Das Vorgehen in der Studie wurde dabei zuvor von der zust?ndigen Ethikkommission der Deutschen Gesellschaft f¨¹r Pflegewissenschaft gepr¨¹ft und es wurde ein positives Ethikvotum erteilt.
Wichtig f¨¹r Sie zu wissen: Die Ergebnisse der Videobegutachtung dienen ausschlie?lich dem benannten Forschungszweck und werden nicht an Ihre Pflegekasse weitergeleitet. Die Ergebnisse flie?en auch nicht in Ihre tats?chliche Pflegegradeinstufung ein. F¨¹r die Pflegegradeinstufung werden einzig die Ergebnisse der bisher ¨¹blichen vor-Ort-Begutachtung im Auftrag der Pflegekassen herangezogen.
Wie im bisherigen Begutachtungsverfahren auch, wird ein Termin zur vor-Ort-Begutachtung abgestimmt. Erg?nzend erfolgt die Abstimmung eines zweiten Termins zur Videobegutachtung. Die Reihenfolge der beiden Begutachtungen werden per Zufall ausgew?hlt, d.h. die Videobegutachtung k?nnte sowohl vor als auch nach der vor-Ort-Begutachtung erfolgen. Beide Begutachtungen erfolgen innerhalb eines zeitlichen Abstands von maximal f¨¹nf Tagen. Sie werden von jeweils zwei verschiedenen gutachtenden Personen durchgef¨¹hrt.
Im Anschluss an die Videobegutachtung erhalten Sie den Zugang zu einer online-Umfrage per E-Mail. Hier haben Sie dann die M?glichkeit uns Ihre Einsch?tzung zur Videobegutachtung mitzuteilen. Sollten Sie nicht in der Lage sein, selbstst?ndig an der Umfrage teilzunehmen, kann ggf. Ihre gesetzlich vertretende Person, die Umfrage in Ihrem Namen ausf¨¹llen.
Nach Abschluss der Befragung erhalten Sie f¨¹r die Studienteilnahme und den damit einhergehenden Zeitaufwand eine Aufwandsentsch?digung von 50,- €. Damit Sie die Aufwandsentsch?digung erhalten, haben Sie zwei M?glichkeiten:
- ?bermittlung per E-Mail: Mit der heutigen E-Mail haben Sie das Dokument zur Aufwandsentsch?digung erhalten. Sofern es Ihnen m?glich, k?nnen Sie uns dieses Dokument ausgef¨¹llt und unterschrieben per E-Mail an vibe-pflegeprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de zusenden. Sofern Sie sich f¨¹r den unverschl¨¹sselten Versand entscheiden, tragen Sie selbst die Verantwortung f¨¹r die Sicherheit Ihrer personenbezogenen Daten. Alternativ empfehlen wir den postalischen Versand, um einen h?heren Schutz Ihrer Daten zu gew?hrleisten.
- ?bermittlung ¨¹ber den Postweg: Ihre Gutachterin/ Ihr Gutachter wird Ihnen ebenfalls das ausgedruckte Dokument und einen frankierten R¨¹ckumschlag zur vor-Ort-Begutachtung mitbringen. Wenn Sie dieses Vorgehen bevorzugen, senden Sie uns das ausgef¨¹llte und unterschriebene Dokument zusammen mit der unterschriebenen Studieneinwilligung postalisch zu. Die Adresse befindet sich bereits auf dem R¨¹ckumschlag. Das Porto ¨¹bernehmen wir.
Sollten Sie Fragen zur Aufwandsentsch?digung haben, kontaktieren Sie uns gerne.
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten
Die erhobenen Daten werden gem?? der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bremischen Ausf¨¹hrungsgesetz zur DSGVO (BremDSGVOAG) gesch¨¹tzt. Erg?nzend gelten f¨¹r die Medizinischen Dienste im Rahmen der Verarbeitung von Sozialdaten die Datenschutzvorgaben aus den Sozialgesetzen.
Im Rahmen der Studie erheben wir Ihre Daten zu Ihrem Alter, Name, Geschlecht und Bildungsstand, zu Ihrem Wohnort (st?dtisch oder l?ndlich) und verwenden ausgew?hlte Gesundheitsdaten (Pflegegradempfehlung, Gutachterempfehlungen, ?rztliche Diagnosen) aus den Pflegegutachten der Medizinischen Dienste. Die personenbezogenen Daten werden pseudonymisiert ausgewertet, sodass sie nicht °ÄÃŻʹÚ_»Ê¹Ú×ãÇò±È·Ö-¾¢±¬ÌåÓý direkt Ihnen als Person zugeordnet werden k?nnen. Bei der Videobegutachtung werden zus?tzlich technische Daten wie IP-Adresse Ihres Computers und Browserinformationen f¨¹r maximal drei Monate gespeichert.
Die Rechtsgrundlage f¨¹r die Datenverarbeitung beruht auf Ihrer ausdr¨¹cklichen Einwilligung (gem?? Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und gem?? Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, ¡ì 67b Abs. 2 und 3 SGB X). Wir ergreifen alle erforderlichen Ma?nahmen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit Ihrer Daten zu gew?hrleisten. Ihre Daten werden nur f¨¹r den beschriebenen Forschungszweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Alle Mitarbeitenden der Studie sind zur Verschwiegenheit und Vertraulichkeit verpflichtet.
Ihre personenbezogenen Daten werden nur so lange wie erforderlich f¨¹r die Studie gespeichert und anschlie?end, sp?testens jedoch nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, gem?? den Datenschutzbestimmungen sicher gel?scht.
Welche Risiken k?nnen an der Studienteilnahme bestehen?
Wir m?chten Sie dar¨¹ber informieren, dass die Teilnahme an unserer Studie keine wesentlichen Risiken f¨¹r Sie birgt. Alle durchgef¨¹hrten Befragungen und Methoden sind sorgf?ltig gepr¨¹ft und entsprechen den geltenden ethischen und wissenschaftlichen Standards. Dennoch m?chten wir Sie auf m?gliche Belastungen hinweisen: Der Umgang mit der Technik und das Einw?hlen zu einer bestimmten Uhrzeit k?nnte mit ?berforderung einhergehen. Um dies zu vermeiden, stehen Ihnen die Gutachtenden Ihres Medizinischen Dienstes zus?tzlich am Telefon zur Seite und unterst¨¹tzen bei eventuell aufkommenden technischen Herausforderungen. Bei der Video-Begutachtung kann zudem bei kritischen Ereignissen wie St¨¹rzen oder akuten Beschwerden nicht sofort eingegriffen werden. Um an der Studie teilnehmen zu k?nnen, ist die Anwesenheit einer zu- oder angeh?rigen Person bei der Video-Begutachtung zwingend erforderlich. Dar¨¹ber hinaus werden die Gutachtenden in Schulungen auf diese besondere Situation der videobasierten Begutachtung vorbereitet.
Ihre Rechte als Teilnehmende
IhIhre Teilnahme ist freiwillig. Sie haben jederzeit das Recht, Ihre Einwilligung, ohne Angabe von Gr¨¹nden und ohne einen Nachteil bef¨¹rchten zu m¨¹ssen, zu widerrufen. In diesem Fall nehmen Sie nicht weiter an der Studie teil und alle auf Sie r¨¹ckf¨¹hrbaren Daten werden gel?scht. Ebenfalls haben Sie, solange wir personenbezogene Daten von Ihnen haben, jederzeit folgende Rechte:
- Sie haben ein Recht auf Auskunft ¨¹ber die Sie betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO, ¡ì 83 Abs. 1 SGB X).
- Sie k?nnen unverz¨¹glich von den Verantwortlichen Berichtigung Sie betreffender unrichtiger oder Vervollst?ndigung unvollst?ndiger personenbezogener Daten verlangen (Art. 16 DSGVO, ¡ì 84 Abs. 2 SGB X).
- Sie k?nnen jederzeit eine L?schung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen (Art. 17 DSGVO, ¡ì 84 Abs. 2 SGB X).
- Sie k?nnen die Einschr?nkung der Verarbeitung verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (Art. 18 DSGVO, ¡ì 84 Abs. 2 SGB X).
- Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, in einem strukturierten, g?ngigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu ¨¹bermitteln (Art. 20 DSGVO, ¡ì 84 Abs. 2 SGB X).
- Sie k?nnen die erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung f¨¹r die Zukunft widerrufen, ohne, dass die Rechtm??igkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung ber¨¹hrt wird (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
Ansprechpartnerin
Bei Anliegen, Fragen oder Beschwerden zur Datenverarbeitung und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen k?nnen Sie sich jederzeit an die Studienleitung, Prof. Dr. Karin Wolf-Ostermann wenden. Die Kontaktdaten finden Sie oben in diesem Schreiben.
Bereitstellung der Daten und Folgen der Nichtbereitstellung
Die Bereitstellung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist weder vertraglich noch gesetzlich vorgeschrieben. Sie sind nicht dazu verpflichtet, Sie betreffende personenbezogene Daten bereitzustellen. Die Nichtbereitstellung hat keine negativen Folgen f¨¹r Sie.
Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbeh?rde
Falls Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen Datenschutzvorschriften verst??t, wenden Sie sich bitte zun?chst an die Datenschutzbeauftragte der Universit?t Bremen.
Datenschutz und Informationssicherheit an der Universit?t Bremen
Universit?t Bremen
Datenschutzteam - Referat 06
Bibliothekstrasse 1-3
28359 Bremen
Telefon: +49 421 218 60217
E-Mail: datenschutz@uni-bremen.de
Weiterhin steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zust?ndigen Aufsichtsbeh?rde zu. Diese ist:
Die Landesbeauftragte f¨¹r Datenschutz und Informationsfreiheit
Herr Steffen Bothe als Vertreter im Amt
Arndtstra?e 1
27570 Bremerhaven
Tel.: +49 421 3612010 oder +49 471 5962010
E-Mail: office@datenschutz.bremen.de
Einwilligungserkl?rung und Freiwilligkeit
Ihre Teilnahme ist immer freiwillig. Sie k?nnen nur an der Studie zur Eignung der videobasierten Pflegebegutachtung teilnehmen, wenn Sie eine Einwilligungserkl?rung unterschreiben. Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserkl?rung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtm??igkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht ber¨¹hrt. Wir weisen nochmal darauf hin, dass bereits anonymisierte Daten und Daten, die in wissenschaftliche Auswertungen eingeflossen sind, nicht °ÄÃŻʹÚ_»Ê¹Ú×ãÇò±È·Ö-¾¢±¬ÌåÓý auf Wunsch gel?scht/vernichtet werden k?nnen.
Neben der elektronischen Einwilligung auf unserer Webseite, ist eine schriftliche Einwilligung erforderlich. Damit Ihnen keine Kosten entstehen, wird Ihnen Ihre Gutachterin/ Ihr Gutachter im Rahmen der vor-Ort-Begutachtung ein ausgedrucktes Einwilligungsschreiben und einen frankierten R¨¹ckumschlag aush?ndigen. Zusammen mit dem Dokument f¨¹r die Aufwandsentsch?digung senden Sie uns bitte die unterschriebene Einwilligung postalisch zu.
Auf unserer Website www.uni-bremen.de/vibe-pflege k?nnen Sie sich nach Studienabschluss ¨¹ber die Studienergebnisse informieren. Die Ergebnisse k?nnen fr¨¹hestens nach einem Jahr auf der Website eingesehen werden.
Wir bedanken uns herzlich f¨¹r Ihr Interesse und freuen uns, wenn Sie sich f¨¹r die Teilnahme entscheiden.
[1] F?rderprogramm zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach ¡ì 8 Abs. 3 SGB XI