Informationen zum Antrag auf Zulassung zur Promotion (Dr. phil.)
Für den Antrag auf Zulassung zur Promotion reichen Sie bitte folgende Unterlagen bei der Gesch?ftsstelle ein:
Alle erforderlichen Antragsunterlagen sind zu beglaubigen (Zeugnisse/Urkunden) bzw. mit Originalunterschrift (Antr?ge etc.) zu versehen und bis sp?testens 3 Wochen vor der Sitzung einzureichen.
2. Aktueller Lebenslauf
3. Zeugnis und Urkunde des Hochschulabschlusses
als amtlich beglaubigte Kopie oder als Original und einfache Kopie.
Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist der erfolgreiche Abschluss eines Hochschulstudiums, das in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem geplanten Dissertationsthema steht, nachgewiesen durch einen Mastergrad oder ein an einer Universit?t erworbenes Diplom, einen Magistergrad oder ein Staatsexamen.
Der Studienabschluss muss besser sein als 2,5 (gut). Bei ausl?ndischen Abschlüssen, muss dieses ebenfalls nachgewiesen werden (Umrechnung der Note, nach der Bayerischen Formel https://de.wikipedia.org/wiki/Bayerische_Formel).
Wer sein Studium mit einem Bachelor-Abschluss oder mit einem Diplom einer Fachhochschule beendet hat, kann zur Promotion zugelassen werden, wenn
- ein Abschluss mit einer Gesamtnote besser als 1,5 (sehr gut) vorliegt,
- das abgeschlossene Studium in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem geplanten Dissertations-thema steht,
- durch zus?tzliche Studienleistungen Kenntnisse, F?higkeiten und Fertigkeiten nachgewiesen worden sind, die erkennen lassen, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber wissenschaftlich vertieft zu arbeiten in der Lage ist. Der Umfang dieser Studienleistungen wird im Zusammenhang mit der Annahme als Doktorandin bzw. als Doktorand auf Antrag der Betreuerin bzw. des Betreuers vom Promotionsausschuss im Einvernehmen mit dem zust?ndigen Fachbereich festgesetzt. Der Umfang dieser Studienleistungen darf 90 CP nicht überschreiten.
Für ausl?ndische Zeugnisse ist eine Bewertung des International Office erforderlich. Ihr erster Ansprechpartner ist der Fachbereich in dem Sie promovieren wollen.
Senden Sie bitte zun?chst Ihre Dokumente an den Fachbereich, der diese mit einer Kostenübernahmebest?tigung (109 Euro) an das International Office weiterleitet.
Die Ausstellungsfrist für die Bewertung betr?gt in der Regel 4 Wochen nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen im International Office. Die Frist kann sich unter Umst?nden verl?ngern.
Folgende Unterlagen werden für die Bearbeitung der Bewertung ben?tigt:
- Fotokopien aller Studienabschlusszeugnisse (Abschlussdiplome) in der Originalsprache (z.B. Bachelor-, Master- und evtl. Doktorurkunde);
- Fotokopien einer deutschen ?bersetzung aller Studienabschlüsse, angefertigt von einem beeidigten ?bersetzer (entf?llt bei englischsprachigen Bildungsnachweisen) und
- Fotokopien der F?cher- und Notenübersichten in der Originalsprache.
Nach erfolgter ?berprüfung der eingereichten Unterlagen wird der Fachbereich direkt über das Ergebnis informiert. Das Prüfungsergebnis ist nur uniintern zu verwenden.
4. Liste der bisherigen wissenschaftlichen Ver?ffentlichungen
5. Fünf gebundene Exemplare der Dissertation
Eine schriftliche Erkl?rung mit folgenden Angaben ist mit der Originalunterschrift am Ende jeder Dissertation einzubinden:
- die Arbeit wurde ohne unerlaubte Hilfe angefertigt
- es wurden keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt
- es wurden die den benutzten Werken w?rtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht
Bei einer kollektiven Dissertation muss die Urheberschaft ausgewiesen werden.
Hierfür sind folgende Angaben erforderlich:
- die Mitverfasser und Art der Kooperation
- Anteile der Antragsteller/in an dem Thema
6. Eine elektronische Version der Dissertation
in einem gegen ?nderungen gesicherten Datenformat, das mit einer Plagiatssoftware untersucht werden kann, z.B. als geschützte Word-Datei oder als PDF. Als Datentr?ger werden CDs, USB-Sticks oder SD-Karten akzeptiert.
7. Vorgehensweise beim Vorschlag eines externen Gutachters
Wenn Sie eine/n externe/n Gutachter*in beantragen, reichen Sie dafür bitte formlos eine Begründung zusammen mit den anderen Unterlagen ein.
Bitte denken Sie daran, die komplette Anschrift des/der externen Gutachter*in einschlie?lich der Amtsbezeichnung zu nennen. Wenn ausw?rtige Gutachter*innen benannt werden sollen, muss vorab gekl?rt werden, wer die anfallenden Kosten tr?gt. Dabei ist es ausgeschlossen, dass Sie selbst oder dass die/der Gutachter*in diese Aufwendungen übernehmen. Bitte wenden Sie sich deshalb zusammen mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer an den zust?ndigen Fachbereich oder an das Nachwuchszentrum der Universit?t Bremen BYRD (byrd@vw.uni-bremen.de).Dort soll eine Best?tigung über die Kostenübernahme ausgestellt werden, die Sie bitte Ihrem Antrag beifügen.
8. Vorgehensweise bei Titel?nderung
Eine Titel?nderung muss formlos mit Begründung beantragt werden. Den Antrag reichen Sie bitte formlos mit den anderen Unterlagen ein.
Formal muss keine Einverst?ndniserkl?rung vom Erstgutachter mit eingereicht werden, es erleichtert aber die Entscheidung, wenn der Erstgutachter zustimmt.
Den Antrag reichen Sie bitte vollst?ndig mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
Allgemeine Hinweise oder Beratung zur Promotion finden Sie auch beim Bremen Early Career Researcher Development (BYRD).
Die Termine und die Abgabefristen für die Antr?ge finden Sie auf unserer Webseite
Der/die Antragsteller*in kann an der Sitzung teilnehmen, sofern die Sitzung in Pr?senz stattfindet bzw. dies vom Promotionsausschuss als n?tig erachtet wird.
Auslagen für die Teilnahme an der Sitzung, k?nnen nicht von uns erstattet werden.
Bei Adress?nderungen und Umzug bitte dringend die aktuelle Meldeadresse per E-Mail mitteilen!