Infoblatt zur Ver?ffentlichung der Dissertation (Dr. phil.)

Gem. § 11 der Promotionsordnung Dr. phil. der Universit?t Bremen vom 29.05.2012 k?nnen Sie Ihre Dissertation in folgender Weise ver?ffentlichen:

1. ?ber einen Verlag (Buch, Zeitschrift, Book-on-Demand)

Zum Nachweis der Ver?ffentlichung reichen Sie bitte folgende Unterlagen beim ZPA ein:

  • eine beglaubigte Kopie des Verlagsvertrages aus dem hervor geht, dass Ihre Dissertation mit einer Mindestauflage von 150 Stück publiziert wurde (Mindestauflage entf?llt bei BoD-Ver?ffentlichung).
  • 4 Exemplare der ver?ffentlichten Dissertation
  • (Zur Erl?uterung: 3 Exemplare für die SUUB, 1 Exemplar für das Zentrale Prüfungsamt zwecks Einhaltung der Dokumentationspflicht). In diesen 4 Exemplaren sind folgende Hinweise fest mit einzubinden:
    • Diese Ver?ffentlichung lag dem Promotionsausschuss Dr. phil. der Universit?t Bremen als Dissertation vor.
    • Gutachter:in: Prof. Dr.
    • Gutachter:in: Prof. Dr.
    • Das Kolloquium fand am _______statt.

Es ist zudem üblich, dass den Gutachtern jeweils ein Exemplar der Ver?ffentlichung zur Verfügung gestellt wird.

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2. Im Eigendruck

Zum Nachweis der Ver?ffentlichung reichen Sie bitte folgende Unterlagen beim ZPA ein:

  • 1 gedrucktes Exemplar der ver?ffentlichten Dissertation
    (Zur Erl?uterung: 1 Exemplar für das Zentrale Prüfungsamt zwecks Einhaltung der Dokumentationspflicht. Es ist zudem üblich, dass den Gutachtern jeweils ein Exemplar der Ver?ffentlichung zur Verfügung gestellt wird.)
  • Nachweis der SuUB, dass weitere 27 gedruckte Exemplare bei der Tauschstelle der SuUB abgegeben wurden

3. Elektronische Ver?ffentlichung bei der SuUB

Bitte beachten Sie bei der elektronischen Ver?ffentlichungen die ?Richtlinien zur Abgabe von elektronischen Publikationen“ der SuUB. www.suub.uni-bremen.de.

Zum Nachweis der Ver?ffentlichung reichen Sie bitte folgende Unterlagen beim ZPA ein:

  • 1 gedrucktes Exemplar der ver?ffentlichten Dissertation
    (Zur Erl?uterung: 1 Exemplar für das Zentrale Prüfungsamt zwecks Einhaltung der Dokumentationspflicht. Es ist zudem üblich, dass den Gutachtern jeweils ein Exemplar der Ver?ffentlichung zur Verfügung gestellt wird.)
  • Nachweis der SuUB, dass die Dissertation elektronisch ver?ffentlicht wurde und 1 gedrucktes Exemplare bei der Tauschstelle der SuUB abgegeben wurde.

Sonderfall: kumulative Dissertation

Sollten Sie mit einer kumulativen Dissertation promoviert worden sein und Teile Ihrer Dissertation wurden bereits ver?ffentlicht, reichen Sie zum Nachweis der Ver?ffentlichung bitte folgende Unterlagen beim ZPA ein:

  • 1 gedrucktes Exemplar der über eines der oben genannten Verfahren ver?ffentlichten Synopsis der Dissertation (Zur Erl?uterung: 1 Exemplar für das Zentrale Prüfungsamt zwecks Einhaltung der Dokumentationspflicht. Es ist zudem üblich, dass den Gutachtern jeweils ein Exemplar der Ver?ffentlichung zur Verfügung gestellt wird.)
  • Nachweis der SuUB, dass weitere 7 Exemplare der vollst?ndigen Dissertation (Synopsis und bereits ver?ffentlichte Artikel bzw. Einzelarbeiten) bei der Tauschstelle der SuUB abgegeben wurden.

Sonderfall: ?nderungen bei der Ver?ffentlichung der Dissertation

Gem. § 11 (2) der Promotionsordnung Dr. phil. kann die Dissertation in überarbeiteter oder gekürzter Fassung ver?ffentlicht werden. ?ber die ?berarbeitung bzw. die Kürzung der Dissertation ist zwischen dem/der Verfasser:in und der/dem Vorsitzenden der Prüfungskommission oder einem von ihm beauftragtem Mitglied der Prüfungskommission Einvernehmen herzustellen. Wird die Dissertation in überarbeiteter bzw. gekürzter Fassung ver?ffentlicht, so hat die Ver?ffentlichung einen Hinweis über den Umfang der ?berarbeitung bzw. der Kürzung zu enthalten.
Eine Auflistung der ?berarbeitung bzw. Kürzung ist, zusammen mit der Einverst?ndniserkl?rung des/der Vorsitzenden der Prüfungskommission, bei der Gesch?ftsstelle des FB 10 einzureichen.

Frist zur Ver?ffentlichung

Gem?? § 11 (3) der Promotionsordnung Dr. phil. soll die Dissertation innerhalb von 2 Jahren nach dem Kolloquium ver?ffentlicht sein. Auf Antrag kann diese Frist verl?ngert werden.
Wird die Frist nicht eingehalten, erl?schen alle durch die Promotionsleistungen erworbenen Rechte.

Auflagen zur Ver?ffentlichung

Sollte die Prüfungskommission Ihnen im Promotionskolloquium Auflagen zur Ver?ffentlichung erteilt haben, wird das Prüfungsergebnis Ihres Kolloquiums erst endgültig best?tigt, wenn die Auflagen erfüllt wurden (§ 10 (2) der Promotionsordnung Dr. phil.). Sie haben für die Erfüllung der Auflagen 6 Monate Zeit. Für die Best?tigung der Auflagenerfüllung reichen Sie uns bitte ein gedrucktes überarbeitetes Exemplar Ihrer Dissertation ein und ein formloses Schreiben des Betreuers, der die Auflagenerfüllung best?tigt.

Aush?ndigung der Urkunde und Führen des Doktortitels

Die Urkunde wird ausgeh?ndigt sobald alle Nachweise der Ver?ffentlichung vollst?ndig beim ZPA eingereicht wurden und die Urkunde fertig gestellt ist.

Der Doktortitel darf erst nach Erhalt der Promotionsurkunde geführt werden!

Ansprechpartner SuUB zur Ver?ffentlichung

Heiko Kaum
Tel: (0421) 218 59476 / 59485
Fax: (0421) 218 59612
kaum@suub.uni-bremen.de