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Universit?tsinterne Stellenausschreibung f¨¹r die ADE

Die Universit?t Bremen sucht fr¨¹hestens zum 01.07.2025 in der ?Arbeitsstelle gegen Diskriminierung und Gewalt ¨C Expertise und Konfliktberatung¡°, kurz ADE, eine:n Verwaltungsangestellte:n (w/m/d)  als

Berater:in / Trainer:in (w/m/d)
(Entgeltgruppe 13 TV-L, unbefristet, 30 Wochenstunden)

Die Aufgaben umfassen u.a.:

  • Beratung zur Kl?rung individueller, funktionsbezogener und struktureller Handlungsm?glichkeiten im Umgang mit Diskriminierungen, Konflikten und Gewalt am Ausbildungs-, Studien- und Arbeitsplatz
  • Durchf¨¹hrung von Ma?nahmen zur Konfliktbearbeitung und beratenden und beratende Begleitung bei Diskriminierungsbeschwerden
  • Konzeptionelle Entwicklung und Durchf¨¹hrung von Trainings und Fortbildungen zu den Themenkomplexen ?Antidiskriminierung und Konfliktmanagement¡°
  • Beteiligung an interner und (¨¹ber-)regionaler Vernetzung
  • Beteiligung an der ?ffentlichkeitsarbeit und Teilnahme an qualit?tssichernden Ma?nahmen

Die vollst?ndige Ausschreibung finden Sie hier

5 Jahre Gedenken an die rassistischen Morde in Hanau

Erinnern hei?t ver?ndern!

Deshalb gedenken wir 

                          Said Nessar El Hashemi                             
                          G?khan G¨¹ltekin
                          Sedat G¨¹rb¨¹z
                          Mercedes Kierpacz                                
                          Hamza Kurtovi?
                          Vili Viorel P?un
                          Fatih Sara?o?lu
                          Ferhat Unvar
                          Kalojan Velkov.

 die am 20. Februar 2020 aufgrund rassistischer Zuschreibungen zu ihrem Aussehen oder Aufenthaltsort, ihrer Herkunft oder religi?sen Zugeh?rigkeit Opfer eines brutalen Gewaltverbrechens wurden, das sich nahtlos in die Kontinuit?t zahlloser rassistischer Morde einreiht. Eines Verbrechens, das nicht verharmlosend als die Tat eines*Einzelnen* gewertet und abgetan werden oder gar die Pauschalstigmatisierung psychisch erkrankter Menschen erlauben darf. Sondern einer Gewalttat, die das direkte Resultat zunehmender Enttabuisierung, gar Normalisierung antisemitischer und rassistischer Sprache und der Hinnehmbarkeit rassistischer und rechter Hetze durch die sogenannte AfD und ihre Unterst¨¹tzer*innen ist.
Wir gedenken deshalb j?hrlich der Opfer des rechtsterroristischen Anschlags von Hanau und solidarisieren uns mit all denen, die durch rassistische Worte und Taten ausgegrenzt, diskriminiert und/oder bedroht werden. Angesichts eines Wahlkampfes der migrierte und rassifizierte Menschen kriminalisiert und die Verantwortung f¨¹r Versagen und mangelnde F¨¹rsorge in der Migrationspolitik einseitig dieser Gruppe zuschreibt., ist dies aktueller denn je.

Als Teil dieser Gesellschaft sind auch Hochschulen nicht frei ist von rassistischen Haltungen und Handlungen. Daher setzen wir uns weiterhin daf¨¹r ein, dass die Universit?t sich auf allen Verantwortungsebenen noch entschiedener gegen Rassismus und Hetze positioniert und alles tut, um von Rassismus und Diskriminierung betroffene Menschen im Alltag ernst zu nehmen und wirksam zu sch¨¹tzen.

Neue Satzung im Umgang mit und zum Schutz vor Diskriminierung der Universit?t Bremen

Angeh?rige der Universit?t Bremen erhalten zuk¨¹nftig einen st?rkeren Schutz vor Diskriminierung und umf?ngliche M?glichkeiten des Umgangs mit konkreten Vorf?llen. Dies gilt f¨¹r alle ¨C von der F¨¹hrungskraft, ¨¹ber Mitarbeitende bis zu den Studierenden. Daf¨¹r hat der Akademische Senat eine neue Satzung verabschiedet, die am 23. April in Kraft trat. Die Universit?t Bremen m?chte ein Ort des Lernens, Lehrens und Arbeitens sein, der gepr?gt ist von einem Klima des Respekts, des Vertrauens und eines fairen, solidarischen und diversit?tssensiblen Umgangs miteinander. Die neue Satzung will alle Beteiligen f¨¹r das Thema sensibilisieren. Sie werden aufgefordert, durch ihr Verhalten und Handeln zu einer diskriminierungssensiblen Kultur im Miteinander beizutragen.

°ÄÃŻʹÚ_»Ê¹Ú×ãÇò±È·Ö-¾¢±¬ÌåÓý zum Download:

- Satzung im Umgang mit und zum Schutz vor Diskriminierung der Universit?t Bremen

- Brosch¨¹re zur Satzung

?nderung des Vornamens und/oder des Geschlechtseintrags f¨¹r Trans*, Inter* und nicht-bin?re Studierende

F¨¹r Trans*, Inter* und nicht-bin?re Studierende der Universit?t Bremen wird es ab dem  15.11.23 m?glich sein, vor der amtlichen ?nderung den Vornamen und/oder Geschlechtseintrag f¨¹r den universit?ren Kontext ?ndern zu lassen.

Hierf¨¹r nutzen Sie bitte die Datei "Namens?nderung". Diese f¨¹llen Sie bitte aus, unterschreiben sie und scannen Sie sie wieder ein.
In Ihrem Moin-Account finden Sie unter der Rubrik "Antr?ge" den "Antrag auf ?nderung auf ?nderung des Vornamens und/oder auf ?nderung des Geschlechtseintrags". Diesen f¨¹llen Sie aus und laden die gescannte Erkl?rung hoch.

Bei Unklarheiten und R¨¹ckfragen melden Sie sich gerne bei Nele Kuhn, nele.kuhn@vw.uni-bremen.de.
 

Filmclip zum Fachvortrag Empowerment- und Handlungsstrategien im Umgang mit Antimuslimischem Rassismus

Das Demokratiezentrum Land Bremen veranstaltete vergangenen Monat ein Fachvortrag zum Thema Empowerment- und Handlungsstrategien im Umgang mit Antimuslimischem Rassismus. Dabei stand insbesondere die Frage im Fokus, wie Jugendliche mit antimuslimischem Rassismus umgehen. Im Kontext dieses Fachvortrags ist ein achtmin¨¹tiger Filmclip entstanden.

Digitales Phoenix-Empowerment-Training

Das Demokratiezentrum Bremen und ADA ?Antidiskriminierung in der Arbeitswelt¡° laden zum Digitalen Phoenix-Empowerment-Training ein. Das Training richtet sich an Menschen mit (sichtbarer) Migrationsgeschichte und soll helfen trotz Rassismus ein selbstbestimmtes Leben zu f¨¹hren. Das digitale Training findet per Zoom vom 29. Juni bis 1. Juli statt.  F¨¹r weitere Information hier klicken.

Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung

Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung wird seit dem Jahr 1992 j?hrlich am 3. Dezember begangen. Er soll auf die Bed¨¹rfnisse und Rechte der Menschen mit Behinderung aufmerksam machen. Ihre Rechte und Bed¨¹rfnisse sollen an diesem Tag im Fokus der ?ffentlichkeit stehen. Besonders in den Bereichen Bildung, Arbeit und politischer Partizipation fehlt es an ausreichender Inklusion. Die oft fehlende Barrierefreiheit im Beruf und im allt?glichen Leben spielen dabei eine Schl¨¹sselrolle. Durch die Corona-Krise wurde das Leben vieler Menschen mit Behinderung weiter erschwert, da sie meist als Risikopatient*innen gelten und besonders vorsichtig sein m¨¹ssen. 

Die fehlende Gleichberechtigung der Menschen mit Behinderung wird besonders deutlich, wenn man sich das System der sogenannten ?Behindertenwerkst?tten¡° in Deutschland anschaut. Trotz Vollzeitarbeit gilt die Besch?ftigung lediglich als Teilhabe. Dies bedeutet, dass Besch?ftigte in den Werkst?tten nicht den Status als Arbeitnehmer*innen haben und deshalb sowohl vom Mindestlohn als auch von einer gewerkschaftlichen Organisation ausgeschlossen sind. Bei einem Mindestlohn von 1,35€ pro Stunde bedeutet dies, dass die Besch?ftigten in den Werkst?tten auf Grundsicherung angewiesen sind, obwohl die Unternehmen, die von der Leistung profitieren, damit Gewinne erzielen. Gleichberechtigung bedeutet auch gleiche Rechte und somit auch die Bezahlung des Mindestlohns f¨¹r Menschen mit Behinderung. Daf¨¹r setzt sich eine Petition  von Lukas Kr?mer ein.

Einrichtung einer zentralen Antidiskriminierungsstelle f¨¹r das Land Bremen

Mit dem Beschluss vom 09. Juli 2020 setzt Bremen den bereits 2012 ge?u?erten politischen Willen ?Diskriminierung entschlossen entgegenzutreten¡° mit der Einrichtung einer Landesantidiskriminierungsstelle (LADS) nun endlich in die Praxis um. Zusammen mit den anderen Mitglieder des Netzwerks Antidiskriminierung begr¨¹?en wir (siehe Presseerkl?rung vom 9. Juli) den Vorsto? der Regierungsfraktion, der Forderung des Netzwerks  gefolgt zu sein und mit der LADS eine zentrale Fachstelle f¨¹r Diskriminierungsfragen und Antidiskriminierungsexpertise zu schaffen, mit Hilfe dieser bereits existierende Beratungsangebote erg?nzt und bisherige -l¨¹cken k¨¹nftig geschlossen werden sollen.

Handlungsempfehlungen f¨¹r Geschlechtervielfalt an Hochschulen

Hochschulen tragen als ?ffentlich-rechtliche Organisationen die Verantwortung, es ihren Angeh?rigen zu erm?glichen, so diskriminierungsfrei wie m?glich zu studieren und zu arbeiten. Es sind im Besonderen die Hochschulleitungen gefordert, die dazu notwendigen strukturellen Rahmenbedingungen sowie ein Klima zu etablieren, das es trans*, inter* und nicht-bin?ren (TIN*) Personen erm?glicht, sich unabh?ngig von etwaigen Abh?ngigkeitsverh?ltnissen ohne Scham oder Angst vor Diskriminierung im Studien- und Arbeitsumfeld zu outen und von ihren Rechten Gebrauch zu machen. Die BuKoF-Kommission f¨¹r queere* Gleichstellungspolitik an Hochschulen hat dazu diese Handlungsempfehlungen ver?ffentlicht.

Antidiskriminierungsarbeit und Diskriminierungssensibilit?t in Zeiten von Corona

Strukturell diskriminierte Gruppen und Einzelpersonen k?nnen von COVID-19 in besonderer Weise betroffen sein. Ma?nahmen zur viralen Eind?mmung m¨¹ssen deshalb diskriminierungssensibel gestaltet werden, um besonders vulnerable Menschen zu sch¨¹tzen und bereits bestehende strukturelle Diskriminierungen und Risiken nicht weiter zu verst?rken. Rassismus, Behinderung, Sexismus oder sozialer Status spielen in die Krise hinein und verst?rken bestehende Ungleichheiten und Machtgef?lle. Darauf weist u.a. die Pressemitteilung des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland (advd) hin, der sich antidiskriminierend arbeitende Beratungsstellen und Verb?nde anschlie?en.
Welche Handlungsoptionen von Diskriminierung Betroffene* haben, wie Heterogenit?t bei staatlichen Entscheidungen  ber¨¹cksichtigt und wie im Team mit den aktuellen Anforderungen und Widerspr¨¹chen umgegangen werden kann, zeigen die Kolleg*innen von "Amplifying Voices", einem Bundesmodellprojekt des BMFSFJ, und adis e.V. in "Social Distancing vor dem Hintergrund sozialer Ausgrenzung" auf.

m?nnliche und weibliche Figuren, deren K?pfe durch diverse Gendersymbole dargestellt werden

Zum Umgang mit Geschlechtervielfalt

Wie alle Institutionen sind auch Hochschulen keine diskriminierungsfreien R?ume. Mit ihrer Brosch¨¹re trans. inter*. nicht-bin?r. zeigt die Akademie der bildenden K¨¹nste Wien auf, wo noch Handlungsbedarf besteht und wie Studierende und Lehrende bin?re Geschlechternormen und gesellschaftliche Machtverh?ltnisse sichtbar machen und aufbrechen k?nnen. Damit folgt sie der Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts und -tages sowie des ?sterreichischen Verfassungsgerichthofs neben "m?nnlich" und "weiblich" einen weiteren Geschlechtseintrag im Geburten- bzw. Personenstandsregister zuzulassen.
Neben der formellen Erweiterung spielt auch die Verwendung geschlechtersensibler Sprache eine bedeutende inklusive Rolle. Das Koordinationsb¨¹ro f¨¹r Frauenf?rderung und Gleichstellung der Technischen Universit?t Berlin bietet dazu einen beispielreichen Leitfaden an.

Aktualisiert von: ADE