Ich brauche arbeitsmedizinische Vorsorge / Untersuchungen

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Wenn Sie durch die Arbeit bestimmten Gefahren und Gesundheitsrisiken ausgesetzt sind kann daraus für Sie ein Anspruch - und für Ihren Arbeitgeber eine Verpflichtung - zur arbeitsmedizinischen Vorsorge entstehen. Die Anl?sse sind im Anhang der ArbMedVV aufgelistet (siehe rechts); Beispiel sind etwa L?rm oder erh?hte Infektionsrisiken. Grundlage der Entscheidung über die Vorsorge ist die Gef?hrdungsbeurteilung.

Bei der Vorsorge wird ihre Arbeitssituation und ihre medizinische Vorgeschichte besprochen, und soweit n?tig, technische oder k?rperliche Untersuchungen durchgeführt. Untersuchungen, insbesondere schmerzhafte wie Blutentnahme, sind natürlich freiwillig. Kern der Vorsorge ist die Beratung durch den Betriebsarzt. Wenn erforderlich k?nnen freiwillig weitere Ma?nahmen folgen, etwa Schutzimpfungen. Die Vorsorge findet in unserer Praxis, Bahnhofstr. 35, statt.

Bei Problemen bei der Bildschirmarbeit k?nnen Sie die arbeitsmedizinische Vorsorge ?Bildschirmarbeit – G37“ in Anspruch nehmen. Wir untersuchen dabei Ihre Augen und beraten Sie umfassend rund um den Bildschirmarbeitsplatz. Diese Untersuchung bieten wir in unseren R?umen in der Universit?t an.

Bei Auslandsreisen k?nnten arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich sein, weitere Informationen finden Sie hier.

Auch ausserhalb der arbeitsmedizinischen Vorsorge, die der Arbeitgeber als Pflicht- oder Angebots-Vorsorge bereitstellen muss, k?nnen Sie sich zur Wunschvorsorge anmelden.

Die Anmeldung zur Vorsorge, Terminvergabe und die Pflege der Vorsorgekartei übernimmt das Referat 02 (siehe Kasten rechts).

Die Vorsorge findet innerhalb der Arbeitszeit statt, für Sie als Besch?ftigte oder Besch?ftigten fallen keine Kosten an. Selbstverst?ndlich gilt auch für die Vorsorge die ?rztliche Schweigepflicht; der Arbeitgeber erh?lt unabh?ngig vom Ergebnis lediglich eine Teilnahmebest?tigung.

Sonstige Untersuchungen / Eignung / Tauglichkeit

Neben der arbeitsmedizinischen Vorsorge gibt es noch andere Anl?sse für eine Untersuchung durch den Betriebsarzt:

  • Beim Umgang mit Radioaktivit?t oder Strahlung ist beispielsweise eine j?hrliche Untersuchung gesetzlich vorgeschrieben.
  • Bei Nutzung gef?hrlicher Arbeitsger?te, etwa von Gabelstaplern kann der Arbeitgeber nach berufsgenossenschaftlichen Regelungen eine medizinische Untersuchung der Eignung verlangen.
  • Wenn Sie beruflich LKW fahren brauchen Sie für den Führerschein bzw. dessen Verl?ngerung eine ?rztliche Untersuchung. Als Arbeitsmediziner dürfen wir dafür auch die Augenuntersuchung durchführen.
  • Für Reise-/ Polar- / Tropen- / Expeditionstauglichkeit finden Sie Hinweise hier.

Bei all diesen Eignungs- oder Tauglichkeitsuntersuchungen ist der Untersuchungsinhalt festgelegt und der Betriebsarzt kann das entsprechende Attest nur ausstellen, wenn Sie bei allen Untersuchungsschritten mitarbeiten (idR ist auch eine Blutentnahme enthalten).

Die Untersuchung findet in unserer Praxis, Bahnhofstr. 35, statt. Sie findet innerhalb der Arbeitszeit statt, für Sie als Besch?ftigte oder Besch?ftigten fallen keine Kosten an.

Die Anmeldung zur Untersuchung und Terminvergabe erfolgt über das Referat 02 (siehe Kasten rechts).

 

Termine für Vorsorgen/Untersuchungen

Sekretariat

Referat 02

Telefon: +49-421-218-60234

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