Ich brauche Auslandsreiseberatung
Arbeitsmedizinische Vorsorge Auslandsreise
Wenn Sie eine Dienstreise ins Ausland planen, gibt es viel zu bedenken – viele denken zuerst an Ihr Projekt und nach an den Dienstreiseantrag. Denken Sie aber auch an Ihre Sicherheit und Gesundheit! Ihr Betriebsarzt ber?t Sie gerne zur Reisemedizin, führt Vorsorgen und Untersuchungen durch und impft Sie. Die Kosten tr?gt komplett Ihr Arbeitgeber.
Als Vorbereitung ermittelt Ihr/e Dienstvorgesetzte/r zusammen mit Ihnen die Gefahren im Rahmen einer Gef?hrdungsbeurteilung. Dabei sind u.a. Reiseziel, Transportmittel, Unterbringung, Verpflegung und die T?tigkeit zu berücksichtigen. Die Gef?hrdungsbeurteilung geh?rt an den Anfang der Reisevorbereitungen!
Bei der Gef?hrdungsbeurteilung kann Sie das Formular (siehe Kasten rechts) unterstützen.
Bitte prüfen Sie, ob es gesundheitsbezogene Einreisevorschriften, wie etwas Pflichtimpfungen gibt. ?berlegen Sie auch, ob zus?tzliche Versicherungen wie etwa Auslandskrankenversicherung notwendig sind. Prüfen Sie die aktuelle Sicherheitslage vor Abreise, etwa mit den Informationen des Ausw?rtigen Amtes (Reisewarnungen). Legen Sie mit Ihrer/m Vorgesetzten konkret fest, was im Falle von Erkrankung oder Unfall zu tun ist. Vorsicht ist besser als Nachsicht!
Wann ist eine Beratung / Vorsorge notwendig?
- Vor Aufenthalten mit besonderen klimatischen Belastungen (in tropischen oder subtropischen L?ndern, Polar- und Subpolarregionen, Aufenthalten in gro?er H?he, etc.)
- Vor Aufenthalten in L?ndern mit besonderen Infektionsgef?hrdungen, etwa durch endemischen Infektionskrankheiten bzw. Krankheitsübertr?ger (z.B. Malaria, Gelbfieber), mangelhaften hygienischen Bedingungen, mangelhafter medizinischer Versorgung, mangelhafter Infrastruktur
- Vor Auslandsaufenthalten von Mitarbeitern mit chronischen Erkrankungen oder sonstigen k?rperlichen Beeintr?chtigungen, die Anlass zu gesundheitlichen Bedenken sein k?nnen
- Vor der Einreise, wenn landesspezifische Vorschriften, etwa Einreisevorschriften mit Impfflicht das erfordern
- Vor Expeditionsteilnahme, wenn der Veranstalter einen Nachweis der Tauglichkeit fordert. (s.u.)
Bei Reisen mit besonderen klimatischen Bedingungen oder Infektionsrisiken handelt es sich um eine gesetzlich geregelte Pflichtvorsorge nach ArbMedVV, d.h. Ihr Arbeitgeber muss Sie vor der Reise zur Beratung schicken. Es besteht jedoch für Sie keine Pflicht zur Tolerierung von Untersuchungen, Blutentnahmen oder Impfungen. Auch wird der Arbeitgeber - au?er der Best?tigung der Teilnahme - keine weitere Information erhalten: Es werden keine Inhalten der Beratung, Untersuchungen oder Erhalt von Impfungen weitergegeben und auch keine Tauglichkeit bescheinigt.
Untersuchungen und Impfungen nach Einreisevorschriften sind zwar freiwillig, der betreffende Staat wird aber ohne vorliegende Bescheinigung die Einreise verweigern. (Meist handelt es sich hierbei um eine Gelbfieber-Impfflicht.)
Untersuchungen vor Expeditionsteilnahme sind verpflichtende Tauglichkeitsuntersuchungen. Es kann keine Tauglichkeit bescheinigt werden, wenn nicht der gesamte, vom Veranstalter vorgegebene Untersuchungsumfang inkl. evtl. geforderter Blutentnahmen und Impfungen toleriert wird.
In einfachen F?llen, insbesondere bei wiederholten Reisen, kann evtl. eine telefonische Erstberatung durch den Betriebsarzt ausreichen. Eventuell notwendige weitere Schritte k?nnen dann vereinbart werden.
Wann ist eine Beratung / Vorsorge nicht erforderlich?
Die Gef?hrdungsbeurteilung kann auch ergeben, dass keine weiteren Ma?nahmen notwendig sind.
Bei Reisen bei denen nur ?normale“ Risiken einer Reise bestehen bzw. keine besonderen klimatischen Bedingungen bestehen, ist keine reisemedizinische Beratung erforderlich. Die trifft im Allgemeinen für Reisen in gro?e St?dte z.B. zu Kongressen/Tagungen mit Wohnen und Essen in Hotels mit europ?ischem Standard zu. Jedoch sind auch hier Ausnahmen, wie z.B. bei Malaria-Gef?hrdung denkbar. Einreisevorschriften sind immer zu beachten.
Anmeldung
Termine werden vom Referat 02 koordiniert und vergeben (Kontakt siehe Kasten rechts). Bitte melden Sie sich mit ausreichend Vorlaufzeit an. Bitte senden Sie uns vorab die Gef?hrdungsbeurteilung.
Expeditionstauglichkeit
Expeditionsveranstalter verlangen teilweise einen medizinische Eignungsuntersuchung. Deren Umfang und die anzuwendenden Kriterien werden vom Veranstalter festgelegt. Die meisten Expeditionstauglichkeitsuntersuchungen k?nnen von uns durchgeführt werden (Ausnahmen s.u.). Bitte beachten Sie, dass oft eine zahn?rztliche Stellungnahme gefordert wird - das k?nnen wir fachlich nicht; bitte wenden Sie sich dazu an Ihren Zahnarzt.
Termine werden vom Referat 02 koordiniert und vergeben (Kontakt siehe Kasten rechts). Bitte melden Sie sich mit ausreichend Vorlaufzeit an. Bitte senden Sie uns vorab die Unterlagen des Veranstalters.
Ausnahmen
In folgenden F?llen dürfen wir Ihnen leider nicht weiterhelfen:
- Gelbfieberimpfung: die Gelbfieberimpfung wird im Land Bremen ausschlie?lich durch das Gesundheitsamt durchgeführt. Kontakt zur Terminabsprache: Gelbfieberimpfstelle des Landes Bremen
S?mtliche andere Reiseimpfungen und Rezepte für reisebezogenen Medikation wie z.B. Malariaprophylaxe erhalten Sie bei uns im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge. - Seediensttauglichkeit (MLC/STCW) nach MariMedV: die deutsche Seediensttauglichkeit darf nur durch wenige zugelassene ?rzte erteilt werden: Liste der zugelassenen ?rzte.
Bei viele Expeditionsreisen, etwa vom AWI oder IODP werden jedoch andere Tauglichkeitsuntersuchungen gefordert, die wir durchführen k?nnen und dürfen.
Reisemedizinische Informationen
- Ausw?rtiges Amt: L?nderinformationen
- Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin
- Centrum für Reisemedizin
- fit-for-travel.de (Pharmaunternehmen GSK)
Termine für Vorsorgen/Untersuchungen
Sekretariat
Referat 02
Telefon: +49-421-218-60234