Auswahlverfahren und Bewilligung

Die Entscheidung

Die Entscheidung über die Vergabe eines Deutschlandstipendiums der Universit?t Bremen zum Wintersemester trifft der Stipendienrat im Oktober getrennt nach grundst?ndigen (Bachelor, juristischem Staatsexamen) und weiterführenden Studieng?ngen (Master). Auf der Basis der beurteilten Bewerbungen wird vom Stipendienrat eine Rangfolge für die Stipendienvergabe erstellt.

Kriterien für die Rangfolgenbildung sind:

  1. Für Studienanf?nger:innen die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und ggf. besondere fachliche Eignung oder Qualifizierung
  2. Für bereits immatrikulierte Studierende die bisher erbrachten Studienleistungen, insbesondere die erreichten ECTS-Punkte und Noten (PABO)
  3. Für Studierende oder Anf?nger:innen eines Master-Studiengangs die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums
  4. Für alle Bewerber:innen der Nachweis besonderen Engagements, spezieller Erfahrungen oder Qualifikationen, besonderer H?rten sowie besondere sozialer, famili?rer oder pers?nlicher Umst?nde
     

Dem Stipendienrat geh?ren sechs stimmberechtigte Mitglieder an:

  • Drei Hochschullehrende. Die Wahl erfolgt auf Vorschlag der Gruppe der Hochschullehrenden durch den Akademischen Senat für zwei Jahre.
  • Drei Studierende. Die Wahl erfolgt auf Vorschlag der Gruppe der Studierenden durch den Akademischen Senat für ein Jahr.

Bewilligung des Deutschlandstipendiums

Die Entscheidung wird allen Bewerber:innen zu Beginn des Wintersemesters mitgeteilt.

Der Bewilligungszeitraum des Deutschlandstipendiums betr?gt ein Jahr. Der Bewilligungsbescheid benennt darüber hinaus die H?he des Stipendiums und die F?rderungsh?chstdauer. Die max. F?rderungsh?chstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs (Bachelor i.d.R sechs Semester und Master max. vier Semester) abzüglich der bereits studierten Fachsemester zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Im Bewilligungsbescheid werden auch die Nachweise definiert, die die Stipendiatin oder der Stipendiat zu einem festgelegten Termin erbringen muss. Folgende Nachweise k?nnen verlangt werden:

  • Bescheinigungen über die im Rahmen des Studiums erbrachten Leistungen (insbes. Prüfungen, Praktika, Auslandsaufenthalte, Exkursionen), die Aufschluss über die Qualit?t der Leistung geben;
  • Kurzgutachten eines oder einer Lehrenden;
  • kurze Darstellung des Stipendiaten oder der Stipendiatin über die weitere pers?nliche Entwicklung seit Bewilligung des Stipendiums oder seit der letzten ?berprüfung, bezogen auf das Studium, ggf. unter Einbeziehung besonderer pers?nlicher oder famili?rer Umst?nde.
  • Immatrikulationsbescheinigung.

澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 zur Bewilligung und zur Verl?ngung der F?rderungsh?chstdauer, Beurlaubung und Studiengangswechsel entnehmen Sie bitte den §§ 6 und 7 der Stipendienordnung?der Universit?t Bremen.

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Kontakt

Universit?t Bremen
Dezernat 6 - Deutschlandstipendium
Gesch?ftsstelle des Stipendienrats
Bibliothekstra?e 1
28359 Bremen

Hanna Fokken
+49 421 218 61007

Weitere Anfragen bitte per Mail an:
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