Leistungsbezüge bei Hochschullehrern

Bremer Professorinnen und Professoren in der W-Besoldung haben die M?glichkeit, sich um besondere Leistungsbezüge (BremHLBV § 4) und Funktionsleistungsbezüge (BremHLBV § 5) zu bewerben. Bei den Berufungsverhandlungen wird auf den frühestm?glichen Zeitpunkt der Bewerbung hingewiesen.
Es muss bei der Bewerbung um besondere Leistungsbezüge (§§ 2 und 3 der Leistungsbezügeordnung der Universit?t Bremen) darauf geachtet werden, dass nicht die gleichen Leistungen umfasst werden, die in den Berufungsverhandlungen mit Zielvereinbarungen verknüpft wurden.

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Die vollst?ndigen Antr?ge auf besondere Leistungsbezüge müssen bis zum 31.08 bei der Dekanin eingereicht werden. Der Antrag sowie der Vorschlag der Dekanin sind bis zum 30. September der Rektorin vorzulegen. Die Rektorin entscheidet über die Gew?hrung bis zum 30. November.