Dienstsiegelverwaltung

Die Universit?t Bremen ist nach § 2 (2) des Bremischen Hochschulgesetzes vom 9. Mai 2007 berechtigt, das Dienstsiegel
mit dem mittleren bremischen Wappen zu führen.
 

Das Dienstsiegel dürfen nur diejenigen Besch?ftigten führen, die vom Kanzler eine Dienstsiegelführungsbefugnis erhalten haben.
Durch das Siegeln wird eine ?ffentliche Urkunde gem?? § 417 Zivilprozessordnung (ZPO) hergestellt.
 

Zust?ndig für alle mit Dienstsiegeln zusammenh?ngenden Angelegenheiten ist die Kanzlerin der Universit?t Bremen:

  •   Beantragung / Aush?ndigung von Dienstsiegelbefugnissen
  •  Ausgabe von Dienstsiegeln (bei Einstellung oder Amtsübernahme)
  •  Rücknahme (bei Ausscheiden oder Amtsübergabe)
  •  Einziehung von entwerteten Dienstsiegeln


Kontakt:
Janine Lehmann 
Tel. +49 421 218 60856 
lehmannj[at]uni-bremen[dot]de

Aktualisiert von: Referat 08