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Dienstvereinbarung "Mobile Arbeit"

Zwischen der Freien Hansestadt Bremen, vertreten durch den Senator für Finanzen und dem Gesamtpersonalrat für das Land und die Stadtgemeinde Bremen, vertreten durch seine Vorsitzende, wird folgende Vereinbarung über die Einführung und Nutzung mobiler Arbeit in der bremischen Verwaltung geschlossen:

Der Senator für Finanzen und der Gesamtpersonalrat des Landes und der Stadtgemeinde Bremen verfolgen mit dieser Dienstvereinbarung das Ziel, das mobile Arbeiten für die Mitarbeiter*innen der Verwaltung des Landes und der Stadtgemeinde Bremen in einem für alle Beteiligten gleichen transparenten Rahmen zu regeln.

Mobiles Arbeiten ist die M?glichkeit, ortsflexibel zu arbeiten, d.h. die Arbeit ist nicht an das Büro im Dienstgeb?ude gebunden. Mobiles Arbeiten ist im Gegensatz zur alternierenden Telearbeit kurzfristig und flexibel in Abh?ngigkeit von den jeweiligen aktuell zu erledigenden Aufgaben m?glich.

Die fortgeschrittene Entwicklung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien unterstützt diese Arbeitsform. Die Dienstvereinbarung ?Mobile Arbeit“ erg?nzt damit die Dienstvereinbarungen ?Grunds?tze für die gleitende Arbeitszeit“ und ?Alternierende Telearbeit“ in der jeweils geltenden Fassung. Darüber hinaus soll durch die mobile Arbeit die M?glichkeit zur Teilhabe am Beruf von Menschen mit Behinderung verbessert und die Integration Schwerbehinderter ins Arbeitsleben unterstützt werden (Schwerbehindertenf?rderung).

Grunds?tzlich gilt die mobile Arbeit als Angebot für alle Mitarbeiter*innen und ist ein Instrument des Personal- und Organisationsmanagements der Freien Hansestadt Bremen.

Folgende Zielsetzungen werden insbesondere mit der Einführung der mobilen Arbeit angestrebt:

  • Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

  • Erh?hung der Motivation und Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter*innen

  • Verbesserung der Rahmenbedingungen für Menschen mit Beeintr?chtigungen

  • Verringerung von Pendlerbewegungen

  • Bindung qualifizierter Mitarbeiter*innen

  • Positionierung der Freien Hansestadt Bremen als attraktive Arbeitgeberin

  • F?rderung der dienststellen- und ressortübergreifenden Zusammenarbeit

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Anlage zur Dienstvereinbarung Mobile Arbeit: Antragstellung für die Teilnahme an der mobilen Arbeit

Frau am Notebook arbeitend am Wohnzimmertisch, neben ihr sitzt ein Kind
Aktualisiert von: Personalrat