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Kostenerstattung Bildschirmarbeitsplatz-Brillen

Der Senator für Finanzen hat endlich ein neues Rundschreiben zur Kostenübernahme für Bildschirmarbeitsplatzbrillen erlassen.

Für die Kostenerstattung wird nun auf die vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen 2021 festgelegten Betr?ge für Sehhilfen verwiesen.
Ein Schritt in die richtige Richtung, aber die Regularien sind immer noch kompliziert und für die Besch?ftigten mit der Gefahr verbunden, auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben.
Dies ist aber unzul?ssig, denn in § 3 Abs.. 3 Arbeitsschutzgesetz hei?t es ?Kosten für Ma?nahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Besch?ftigten auferlegen.“.
Wir sind weiterhin im engen Kontakt mit dem GPR, um weitere Verbesserungen zu erreichen.
Hier geht es zum Rundschreiben.

 

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Aktualisiert von: Personalrat