Mit der Ver?ffentlichung des Betriebsr?temodernisierungsgesetzes am 17.06.2021 wird auch eine ?nderung im Siebten Sozialgesetzbuch, das sich mit der Unfallversicherung befasst, wirksam. Ab jetzt sind versicherte T?tigkeiten, die im Haushalt der versicherten Person oder an einem anderen Ort ausgeübt werden, im gleichen Umfang versichert, wie bei der Ausübung der T?tigkeit auf der Unternehmensst?tte. Das bedeutet, wenn ihr euch beim Mobilen Arbeiten zum Beispiel einen Kaffee aus der Küche holt und dabei verunfallt, ist dies ein Arbeitsunfall und wird von den Unfallversicherungstr?gern entsprechend entsch?digt.
Au?erdem sind jetzt auch sogenannte Wegeunf?lle beim Zurücklegen des unmittelbaren Weges zur Kinderbetreuung von zu Hause und wieder zurück ins Home-Office versichert, wenn das Home-Office (die Mobile Arbeit) im gemeinsamen Haushalt ausgeübt wird.
Wir hoffen, dass ihr diese Regelungen nie in Anspruch nehmen müsst und wünschen euch eine unfallfreie Zeit!
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