Es regelt verbindlich Verfahren zum Umgang mit Hinweisen von Besch?ftigten und soll diese vor Repressalien, Nachteilen und Drohungen schützen. Dieses Gesetz kommt in ?ffentlichen und in nicht-?ffentlichen Bereichen zur Anwendung. Der Senator für Inneres hat mit seinem Rundschreiben vom 06.06.2023 (s. link am Ende) alle Dienststellen von diesem Gesetz in Kenntnis gesetzt und das weitere Verfahren geregelt. Die interne Meldestelle für die Universit?t Bremen ist bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft verortet.
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