Vertr?ge

Die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern der Universit?t erfordert vertragliche Gestaltung. Im Regelfall wird ein Forschungs- und Entwicklungsvertrag abgeschlossen, aber auch Kooperationsvertr?ge, Nutzungsvereinbarungen, Know-How-Vertr?ge, Letter of Intent, Geheimhaltungsvereinbarungen etc. sind allt?gliche Werkzeuge für die Regelung der Kooperationsbeziehungen.

Alle Vereinbarungen der Universit?t werden nach Prüfung durch die Rechtsstelle von der Rektorin oder Kanzlerin unterzeichnet.