F?rderung der Vereinbarkeit

Grundlage dieses Schwerpunktes der Zentralen Frauenbeauftragten ist die Mehrfachbelastung und Nachteile durch gleichzeitige Reproduktionsarbeiten (Betreuung von Kindern/Pflege von Angeh?rigen) und Besch?ftigung bzw. Studium an der Universit?t Bremen. Wie aus der Literatur bekannt liegt die Hauptlast der Reproduktionsarbeiten immer noch bei den Wissenschaftlerinnen und somit haben sie zumeist nicht den gleichen Zugang zur und/oder gleiche Abdeckung von Erwerbs- und Gremienarbeit oder Ausbildung wie Wissenschaftler (vgl. Lewis 2004, BMBF 2013). U.a. aufgrund von nicht ausreichend gew?hrleisteter Vereinbarkeit von Kindern und wissenschaftlicher Karriere und unklaren, l?ngerfristigen Berufsperspektiven, verlassen viele Wissenschaftlerinnen vor bzw. nach der Promotion/Habilitation die Hochschulen (vgl. Lind 2006, Gross et al. 2016). Auch sind die Wissenschaftlerinnen aufgrund der Mehrfachbelastung oft nicht in beruflichen wie sozialen Netzwerken integriert (vgl. Zimmer et al. 2006).

An diesen Punkten setzt die Universit?t Bremen als Arbeitsgeber und Ausbildungsort an und engagiert sich seit Jahren für bessere Vereinbarkeitsbedingungen und Familienfreundlichkeit an der Hochschule, u.a. durch die Teilnahme am ?audit familiengerechte hochschule“. Der erste Bericht zu den Zielvereinbarung zur Best?tigung des Zertifikats zum audit familiengerechte Hochschule (2016 – 2019) ist ver?ffentlicht.

 

Die Zentrale Frauenbeauftragte unterstützt die Universit?t Bremen in diesem Schwerpunkt wie folgt:

  • Austausch und Beratung mit AG Familienfreundliches Studium
  • Beratung zur Umsetzung der ?nderungen und Pflichten im Zuge der Neuregelung des Mutterschutzrechts (MuSchutzG 2018)
  • Unterstützung des Ausbaus der Kinderbetreuungseinrichtungen an der Universit?t Bremen/Ausbau der Still- und Wickelr?ume an der Universit?t Bremen
  • Zentralisierung und Transparenz der Angebote zur Vereinbarkeit an der Universit?t Bremen
  • Initiierung der Sammlung von FAQs zum Zusammenhang von wissenschaftlicher T?tigkeit und Familienverantwortung
  • Initiierung der Installation einer unabh?ngigen Beratung zu Themen der Vereinbarkeit an der Universit?t Bremen

Informationen zum Thema Vereinbarkeit an der Universit?t Bremen


Neue Notfallbetreuung an der Universit?t Bremen: Die Notfallkinderbetreuung des Unternehmens ?Die Notfallmamas“ richtet sich an alle Mitarbeiter*innen der Universit?t Bremen mit Kindern von 0 bis 12 Jahre. Hier finden sie weitere Informationen.


Beschluss des Rektorats der Universit?t Bremen vom 25.02.2019 zur familienpolitischen Komponente im WissZeitVG


Die Studien  "Eine familiengerechte Hochschulkultur?!"  und "Studierende mit Pflegeverantwortung" geben tiefe Einblicke in die Situation von Universit?tsangeh?rigen mit Familienaufgaben und Pflegeverantwortung.


Reform des Mutterschutzgesetzes - Neuerungen und Forderungen: Das nachfolgende Dokument informiert Sie über die wichtigsten Neuregelungen in Bezug auf die Besch?ftigten und Studentinnen der Universit?t Bremen. Au?erdem enth?lt es die Forderungen der Frauen-Vollversammlung zur Umsetzung des Mutterschutzgesetzes an der Universit?t Bremen.


Im Mutterschutz bekommen die Besch?ftigen Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Der Erstattungsbeitrag der Universit?t Bremen, als Arbeitgeber, wird den Fachbereichen/Projekten für Besch?ftigte wie für studentische Hilfskr?fte zur Verfügung gestellt. Die Universit?t Bremen hat zwei Informationsschreiben zum Thema verfasst: 1. Mutterschaftsgeld bei studentischen Hilfskr?ften wie auch 2. Kompensation bei Mutterschutz von Besch?ftigten


Stellungnahme der ZKFF zur Kompensation bei Mutterschutz


澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 zum Mutterschutz und zu Gef?hrdungsbeurteilung bei Schwangeren (Wissenschaftlerinnen und Studierenden) inkl. Formulare finden Sie beim Referat 02 Arbeitsschutz


Laut 1. Bericht zu den Zielvereinbarungen zur Best?tigung des Zertifikats zum audit familiengerechte hochschule (2016 – 2019) ist das Ziel 3.2 "Alleinerziehende Besch?ftigte k?nnen - sofern es ihr Aufgabenprofil zul?sst - bei ernsten Erkrankungen ihres jugendlichen Kindes zu Hause arbeiten." umgesetzt. Umgesetzt wurde das Ziel durch Schritt 1: "Hier gibt es anlassbezogen jeweils Einzelfallentscheidungen in Absprache mit dem Kanzler. Dieses
Vorgehen bew?hrt sich sehr gut im universit?ren Arbeitsalltag. Anlage Bericht 1: Gespr?chsnotiz mit K und Projektleitung fgh am 09.03.2018". Laut Bericht ist "Das Angebot für Alleinerziehende [...] bekannt und wird angewendet." " Das Verfahren der Einzelabsprachen ist in den Fachbereichen, bei den Fachbereichsverwaltungsleitungen kommuniziert".

Beratungsangebote zu Themen rund um Vereinbarkeit


Die Zentrale Frauenbeauftragte ber?t und informiert (nicht rechtskr?ftig) Sie gerne zu ersten Hinweisen und Anlaufstellen rund um Vereinbarkeit.

Kathrin Sebastian
Zentrale Frauenbeauftragte/Sprecherin ZKFF

+49 (0)421 218 60075

Bei weitergehenden und rechtlichen Fragen, wenden Sie sich bitte an das Personaldezernat oder die Rechtsstelle der Universit?t Bremen.

 


Die Arbeitnehmerkammer Bremen ber?t und informiert (rechtskr?ftig) zu Themen wie Mutterschutz, Elterngeld und Elternzeit.