Arbeitnehmerkammer

Arbeitnehmerkammer

Als ArbeitnehmerIn der Universit?t Bremen sind Sie gem?? des Gesetzes über die Arbeitnehmerkammer im Lande Bremen automatisch Mitglied der Arbeitnehmerkammer Bremen (AN-Kammer). ?ber Ihr monatliches Gehalt werden Ihre Arbeitnehmerkammerbeitr?ge abgeführt, welches Ihnen erm?glicht das umfangreiche Angebot an Dienstleistungen der AN-Kammer wahrzunehmen. Die AN-Kammer bietet Beratungen auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts (z.B. Kündigungsfristen, Arbeitszeugnis, Rentenversicherung, Leistungen der Krankenversicherung), des Arbeitslosenrechts (z.B. H?he des Arbeitslosengeldes, Anrechnung von Abfindungen, Anrechnung von Einkommen und Verm?gen, Sperrzeit), des Steuerrechts (z.B. Steuerklassenwahl, Eigenheimzulage, steuerlichen Behandlung geringfügiger Besch?ftigter), des Verbraucherrechts und auch auf dem Gebiet des ?ffentlichen Rechts (z.B. Familienrecht, Kaufvertragsrecht, Mietrecht, Verbraucherinsolvenzrecht). Insbesondere hilfreich ist die Unterstützung bei der Erstellung der Steuererkl?rung gegen eine geringe Gebühr oder dass die auf der Website eingestellten Informationen auch in anderen Sprachen verfügbar sind.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die AN-Kammer.
http://www.arbeitnehmerkammer.de

Aktualisiert von: Dezernat 2