Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag bildet die rechtliche Basis des Besch?ftigungsverh?ltnisses. In ihm werden die gesetzlichen und tarifrechtlichen Rahmenbedingungen genannt, die Arbeitszeit, die Vergütung und eine allgemeine Spezifizierung des Besch?ftigungsauftrages (z.B. Verwaltungsangestellter, wissenschaftliche Mitarbeiterin, technische Angestellte) vereinbart. Der Arbeitsvertrag wird sowohl von der Besch?ftigten/ dem Besch?ftigten als auch von einer Mitarbeiterin des Personaldezernates als Vertreterin des Arbeitgebers unterzeichnet.
Bei befristeten Arbeitsverh?ltnissen ist es zwingend erforderlich, dass der Arbeitsvertrag sp?testens einen Tag vor dem Besch?ftigungsbeginn unterzeichnet wird. Entscheidend ist die Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag. Die Unterzeichnung des Einstellungs- bzw. Weiterbesch?ftigungsantrages sowie der Konditionserkl?rung reicht nicht aus!
Der Arbeitsvertrag wird immer schriftlich ausgefertigt und muss im Original unterschrieben werden. ?nderungen des Arbeitsvertrages wie z.B. eine ?nderung der Wochenarbeitszeit oder eine ?nderung der Eingruppierung müssen auch in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Zust?ndigkeit
Personalsachbearbeiter*innen