Aufl?sung des Besch?ftigungsverh?ltnisses

Aufl?sungsvertrag

Das Besch?ftigungsverh?ltnis kann in gegenseitigem Einvernehmen jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden. Die Aufl?sung des Besch?ftigungsverh?ltnisses muss schriftlich über die Bereichsverwaltung beim Personaldezernat beantragt werden. Der Aufl?sungsvertrag wird immer von der/ dem Besch?ftigten sowie einer Vertreterin/ einem Vertreter des Personaldezernates unterzeichnet. Die Professorinnen und Professoren sind nicht berechtigt, Aufl?sungsvertr?ge auszufertigen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen.

Zust?ndigkeit

  • Sachbearbeiter Dezernat 2
Aktualisiert von: Dezernat 2