Beamtenrecht
An der Universit?t werden neben den Tarifbesch?ftigten auch Beamtinnen und Beamte besch?ftigt. Für diese Besch?ftigtengruppe gelten spezielle Regelungen. Sie unterliegen keinem Tarifvertrag, sondern sie/ er steht in einem besonderen ?ffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverh?ltnis zum Arbeitgeber. Das Beamtenverh?ltnis wird auf Grundlage einer Ernennungsurkunde begründet, die/ der Beamte erh?lt keinen Arbeitsvertrag. Aufgrund der Besonderheit des Beamtenverh?ltnisses mit seinen Rechten und Pflichten k?nnen die Grundrechte der/des Beamten eingeschr?nkt sein. So dürfen Beamtinnen/ Beamte z.B. nicht streiken.
Das Beamtenverh?ltnis basiert auf den speziellen Regelungen des Beamtenrechts: