Nebent?tigkeit (Tarifbesch?ftigte)

Unter einer Nebent?tigkeit ist jede sonstige T?tigkeit zu verstehen, die nicht zur arbeitsvertraglichen Hauptt?tigkeit des Besch?ftigten geh?rt. Alle Nebent?tigkeiten müssen gem?? § 40 Nr.2 Ziffer 2 TV-L angezeigt werden. 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 k?nnen Sie auf der Website vom Personaldezernats entnehmen.
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