?nderung der pers?nlichen Verh?ltnisse

Ver?nderungsanzeige

Sofern sich Ihre pers?nlichen Verh?ltnisse ?ndern (z. B. Wohnungswechsel, Schwangerschaft, Geburt eines Kindes, Heirat, dauerndes Getrenntleben, Tod des Ehegatten, Namens?nderung), ist dies unverzüglich dem Dezernat 2 mitzuteilen, da diese Auswirkungen auf das Besch?ftigungsverh?ltnis haben.

Bei der ?nderung der Anschrift ist eine Email an Ihren Sachbearbeiter ausreichend.

Bei einer Heirat, Geburt oder Scheidung legen Sie bitte Ihrem Sachbearbeiter die Urkunde/das Scheidungsurteil vor. Eine Schwangerschaft ist bei Bekanntwerden mitzuteilen (siehe Mutterschutz).

Bei einer neuen Bankverbindung teilen Sie bitte Ihrer/Ihrem Bezügesachbearbeiter:in bei der Performa Nord mit, dass Sie eine neue Bankverbindung haben - zun?chst ohne Angabe der neuen Bankverbindung. Daraufhin erhalten Sie von Ihrem/Ihrer Bezügesachbearbeiter:in den Vordruck "Erkl?rung zum Zahlungsverkehr". Den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck senden Sie dann bitte im Original per Post an Ihren/Ihre Bezügesachbearbeiter:in. Die ?nderung der Bankverbindung wird in Zukunft ausschlie?lich über den Vordruck zur Erkl?rung zum Zahlungsverkehr akzeptiert. Die/den zust?ndige/n Bezügesachbearbeiter:in k?nnen Sie Ihrer Abrechnung entnehmen. 

Zust?ndigkeit

Personalsachbearbeiter*innen

Aktualisiert von: Dezernat 2