Entgeltfortzahlung
Entgeltfortzahlung und Krankengeldzuschuss
Alle Besch?ftigten erhalten bei einer unverschuldeten Arbeitsunf?higkeit in Folge Erkrankung Entgeltfortzahlung bis zu einer Dauer von 6 Wochen. W?hrend dieses Zeitraums werden die festen Monatsbetr?ge sowie der Durchschnittsbetrag der unst?ndigen Entgeltbestandteile auf Basis der letzten drei Monate gezahlt.
Bei wiederholter Arbeitsunf?higkeit auf Grund derselben Krankheit besteht ein erneuter Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung nur, wenn Sie nicht vor dieser neuen Arbeitsunf?higkeit mindestens 6 Monate wegen derselben Krankheit arbeitsunf?hig waren oder aber seit dem Beginn der vorigen Arbeitsunf?higkeit aufgrund der gleichen Krankheit mindestens 12 Monate verstrichen sind. Voraussetzung ist in beiden F?llen, dass Sie zwischendurch wieder arbeitsf?hig waren.
Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung erhalten Sie Krankgengeld von der Krankenkasse und eventuell einen Krankengeldzuschuss von der Universit?t. Die Bezugsdauer des Krankengeldzuschusses ist abh?ngig von der Besch?ftigungszeit. Bei einer Besch?ftigungszeit unter einem Jahr erhalten Sie keinen Krankengeldzuschuss, ab einem Jahr Besch?ftigungszeit wird ein Krankengeldzuschuss für 13 Wochen ab Beginn der Arbeitsunf?higkeit (also abzüglich der 6 Wochen Entgeltfortzahlung) gezahlt und bei einer Besch?ftigungszeit von 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 als drei Jahren 39 Wochen seit Beginn der Arbeitsunf?higkeit.
Die H?he des Krankengeldzuschusses ist abh?ngig von der Art der Krankenversicherung. Gesetzlich Versicherte erhalten den Differenzbetrag zwischen Ihrem Nettoentgelt und dem Bruttokrankengeld. Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte sowie privat Versicherte erhalten den Differenzbetrag zwischen Ihrem Nettoentgelt sowie dem Krankengeldh?chstsatz für Pflichtversicherte.
Besch?ftigte, die vor dem 01.07.1994 bereits besch?ftigt waren, fielen für die Dauer ihres ununterbrochenen Arbeitsverh?ltnisses unter die Sonderregelung des § 71 BAT, wonach sie für einen Zeitraum von bis zu 26 Wochen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erhielten. Für diesen Besch?ftigtenkreis gibt es auch im TV-L eine Sonderregelung:
Entgeltfortzahlung wird wie bei den anderen Besch?ftigten auch nun澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 für einen Zeitraum von maximal 6 Wochen je Erkrankung gezahlt. Diese Besch?ftigten erhalten aber einen erh?hten Krankengeldzuschuss. Gezahlt wird der Differenzbetrag zwischen dem Nettoentgelt und dem Nettokrankengeld (Bruttokrankengeld abzgl. AN-Beitr?ge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung). Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte erhalten den Differenzbetrag zwischen dem Nettoentgelt und dem Netto-Krankengeldh?chstsatz, privat Versicherte erhalten weiterhin 26 Wochen Entgeltfortzahlung.
Zust?ndigkeit
Ihre/n zust?ndige/n Sachbearbeiter*in k?nnen Sie Ihrer Entgeltabrechnung entnehmen.