Abschlussmodul

Bachelorthesis

Studierende im Bachelorstudiengang (Vollfach, Profilfach und ggf. Lehramt) schreiben im 6. Fachsemester eine Abschlussarbeit (Bachelorthesis) im Fach Geographie. Für die Anmeldung beim Prüfungsamt sind im Vollfach mindestens 120 CP und im Profil- bzw. Lehramtsfach 75 bzw. 45 CP vorzuweisen. Die Bearbeitungszeit betr?gt maximal 12 Wochen. Die schriftliche Leistung wird mit 12 CP bewertet und die Verteidigung im Rahmen des Kolloquiums und in Verbindung mit dem obligatorischen Bachelorseminar mit 3 CP.

Um die Abgabe der Bachelorarbeit rechtzeitig vor den jeweiligen Kolloquiumsterminen zu gew?hrleisten, hat der Bachelorprüfungsausschuss die folgenden drei Anmeldefristen für die Bachelorarbeit festgelegt: 15.10. (Kolloquium im Februar); 15.3. (Kolloquium im Juli); 15.5. (Kolloquium im September)

Bachelorkolloquium

Die Termine der Lehrveranstaltung Bachelorkolloquium werden nach Beschluss in der Studienkommission im Vorlesungsverzeichnis bzw. Stud-IP bekannt gegeben. Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Kolloquiums melden sich nach Anmeldung der Bachelorarbeit (beim Prüfungsamt) bis sp?testens vier Wochen vor dem Kolloquiumstermin über Stud-IP für die entsprechende Lehrveranstaltung "Abschlusskolloquium Februar/Juli/September" an und tragen im WIKI den Titel der Arbeit und die Namen der Prüferinnen und Prüfern ein. Wenn Sie nicht am universit?ts?ffentlichen Kolloquium teilnehmen k?nnen oder die Anmeldefrist über studIP vers?umen und nicht bis zum n?chsten Kolloquiumstermin warten m?chten, müssen Sie Ihr Kolloquium nach der Abgabe der Arbeit direkt mit den Prüferinnen und Prüfern absprechen.
Sie k?nnen Ihr Kolloquium nur machen, wenn die Gutachten eingegangen sind (bzw. eine Meldung beider Gutachterinnen bzw. Gutachter, dass Sie mindestens mit 4,0 bestanden haben). Eine Zulassung durch das Prüfungsamt erfolgt nicht. Wenn Sie keine Rückmeldung von den Gutachterinnen bzw. Gutachern erhalten haben, erkundigen Sie sich bitte bei diesen bzw. kommen im Zweifelsfall vorbereitet zu Ihrem Kolloquiumstermin.

M?gliche Prüferinnen und Prüfer bzw. Gutachterinnen und Gutachter der Bachelorarbeit

Mindestens eine Gutachterin oder ein Gutachter soll Professorin oder Professor, Lektorin oder Lektor sein. [Promovierte wiss. Mitarbeiter/innen werden derzeit akzeptiert sofern sie mit der Betreuung einverstanden sind], die/der 2. Gutachter/in kann auch wissenschaftliche/r Mitarbeiterin sein. Beide sollten Angeh?rige der Universit?t Bremen sein.

Externe Gutachterinnen oder Gutachter müssen mindestens eine akademische Stufe über dem Prüfling stehen (für die Bachelorthesis also ein Diplom, Master, Magister oder 1. Staatsexamen haben) und müssen auf Antrag vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Arbeiten mit fachdidaktischem Schwerpunkt im Zweif?cher-Bachelor und im Master of Education k?nnen auch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Staatsexamen begutachtet werden.

Aktualisiert von: Uni Bremen