Abl?ufe und Formalit?ten
Anmeldung an der Universit?t Bremen: Nach der Deadline am 15.02. werden Ihre Unterlagen von der Erasmusbeauftragten geprüft. Sie erhalten bis sp?testens Mitte M?rz dann über das Bewerbertool Mobility Online die Rückmeldung, ob Sie den Platz an Ihrer Wunschuniversit?t erhalten. Diesen k?nnen Sie ebenfalls über Mobility Online annehmen und sich somit an der Universit?t Bremen als Erasmus-Studierende registrieren.
Anmeldung an der Gast-Universit?t: Nun müssen Sie sich den Anmeldeformalit?ten der Gast-Universit?t widmen, die Sie meist im April oder Mai per E-Mail pers?nlich kontaktieren. Danach sind Sie auch bei der Gast-Universit?t als Erasmus-Studierende registriert.
Hinweis Sp?tbewerbung: Sp?tbewerbungen sind nur m?glich, solange die Fristen der Gast-Universit?t noch nicht überschritten sind. Diese variieren zwischen den Universit?ten. Anmeldungen für das Wintersemester sind meist im April und Mai, für das Sommersemester von April bis Oktober m?glich. Das hei?t, wenn Sie die Bewerbungsdeadline vom 15.02. verpasst haben, k?nnen Sie sich noch bis etwa Mai für das Wintersemester und bis etwa Oktober für das Sommersemester bewerben. Klarer Nachteil der Sp?tbewerbung ist, dass Sie sich nur auf Restpl?tze bewerben k?nnen. Eine Liste der Restpl?tze finde Sie unter Downloads. Falls Sie sich noch für einen Restplatz im Wintersemester 2020 oder Sommersemester 2021 bewerben m?chten, kontaktieren Sie uns.
澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育: Diese und weitere Schritte, Formalit?ten und Fristen sind in einem Dokument des International Office festgehalten. Dieses finden Sie auf der Homepage des International Office im Downloadmenü.
Learning Agreement – Before the Mobility: Bevor Sie ins Ausland gehen, müssen Sie über Mobility Online noch ihr Learning Agreement "Before the Mobility" erstellen. In diesem werden alle Kurse festgehalten, die Sie planen, an der Gast-Universit?t zu belegen (Abschnitt ?Study Plan at Receiving Institution“). Im Abschnitt ?Study Plan at Sending Institution“ tragen Sie ein, als was Sie sich den Kurs an der Universit?t Bremen anrechnen lassen m?chten. Generell gilt: Jeder Kurs kann problemlos als General Studies angerechnet werden – hierfür tragen Sie einfach General Studies bei ?Component title“ ein. Wollen Sie mit einem im Ausland besuchten Kurs einen (Wahl-)Pflichtkurs ersetzen, so sprechen Sie dies unbedingt vor Ihrem Aufenthalt mit der Erasmusbeauftragten ab. Denn ob dies m?glich ist, h?ngt von dem jeweiligen Kurs ab. Zuletzt muss das Learning Agreement von Ihnen, der Erasmusbeauftragten der Soziologie hier vor Ort sowie der Erasmusbeauftragten der Gast-Universit?t über Mobility Online digital unterschrieben werden, BEVOR Sie ins Ausland gehen. In einigen F?llen nutzen die Gast-Universit?ten das Mobility Online Tool noch nicht für die Erasmus-Bewerbung und das Learning Agreement muss als PDF an den Erasmusbeauftragten weitergeleitet werden.
Learning Agreement – During the Mobility: Da Kurse mitunter ausfallen, verschoben werden oder neue hinzukommen, haben Sie mit dem Abschnitt ?Learning Agreement – During the Mobility“ über Mobility Online die M?glichkeit, Ihre Kurswahl zu Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes anzupassen. Auch hier gilt wieder: Sie ben?tigen die Unterschrift von der Erasmusbeauftragten der Soziologie in Bremen sowie die Unterschrift der/des Erasmusbeauftragten an der Gast-Universit?t. Und wichtig: Die ?nderungen müssen innerhalb der ersten vier Wochen Ihres Aufenthaltes erfolgen.
Für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen im Fach Soziologie (B.A.) oder Soziologie und Sozialforschung (M.A.) gibt es 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育ere M?glichkeiten.
Eine Anrechnung im General Studies-Bereich ist sehr flexibel m?glich. Es gibt keine Beschr?nkungen für die Anrechenbarkeit von Kursen, für die Sie ECTS-Punkte erworben haben. Darüber hinaus kann im Einzelfall geprüft werden, ob ein Kurs auch im Wahlpflichtbereich anerkannt werden kann (z.B. im BA im Bereich "Fortgeschrittene Empirische Methoden" oder "Spezielle Soziologien"). Damit dieser Prozess reibungslos verl?uft, sollten Sie dringend bei der Erstellung Ihrer Learning Agreement (before/during the Mobility) mit ihrer Erasmusbeauftragten im Austausch stehen (dies muss also VOR dem Auslandsaufenthalt passieren).
Nachdem Sie alle Kurse an der Gast-Universit?t abgeschlossen haben, erhalten Sie von der Gast-Universit?t eine Art Zeugnis, das sogenannte Transcript of Records. In diesem sind alle Ihre belegten Kurse inklusive Credit Points und ggf. Noten enthalten.
Um sich die Kurse hier in Bremen anrechnen zu lassen, ben?tigen Sie den Anerkennungsantrag (Download: Homepage des Zentralen Prüfungsamtes (ZPA)).
Nach Vereinbarung eines Termins, legen Sie der Erasmusbeauftragten den ausgefüllten Anerkennungsantrag, das Learning Agreement (before/during the Mobility) sowie Ihr Transcript of Records vor. Sie rechnet ggf. Ihre Noten um und prüft abschlie?end die Anrechenbarkeit Ihrer Kurse. Eine Kopie des Anerkennungsantrags ist bei Mobility Online hochzuladen. Den unterschriebenen Antrag k?nnen Sie dann beim Prüfungsamt einreichen, damit die Kurse auch in Ihrem Transcript of Records bei PABO erscheinen.
Kontakt für Studierende
Dr. Insa Pruisken
UNICOM-Geb?ude
Raum 9.1030
Mary-Somerville-Str. 9
E-Mail: erasmus-sociology@uni-bremen.de
Offene Sprechstunde ab 15.10.2023: (Ohne Anmeldung)
mittwochs 11:00-12:30 Uhr
In den Semesterferien:
Nach Absprache