Beschwerdemanagement

Beschwerdewege im Bachelor- und Masterstudium

Beschwerdewege für Bachelor- und Masterprogramme am FB02 Biologie/ Chemie

Empfehlung des QM-Gremiums vom Februar 2024 und FBR-Beschluss vom 10.04.2024

Grundverst?ndnis

Der Fachbereich 2 Biologie/Chemie steht für ein konstruktives Miteinander von Lehrenden, weiteren Mitarbeitenden und Studierenden. So ist es unser Anspruch, einander auf Augenh?he zu begegnen und berechtigte Kritik l?sungsorientiert entgegenzunehmen. Ansprechbarkeit und Wertsch?tzung zwischen Lehrenden und Lernenden ist dabei selbstverst?ndlich. Bei Bedarf k?nnen universit?re Einrichtungen zur Beratung hinzugezogen werden, wie z.B. die Kontakt-und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung (KIS) oder die Arbeitsstelle gegen Diskriminierung und Gewalt (ADE).

Hinweise

Bei Problemen sollten Studierende m?glichst direkt mit den beteiligten Lehrenden sprechen. Falls dabei keine zufriedenstellende L?sung gefunden wird, k?nnen schrittweise weitere Instanzen hinzugezogen werden (siehe Schemazeichnung).
 

Studierenden wird empfohlen, sich vorab an eine beratende Einrichtung zu wenden (Studienbüro, StugA/StugO, ggf. Frauenbeauftragte oder universit?re Beratungseinrichtung).  
 

Nicht gel?ste Beschwerden k?nnen in die zust?ndigen best?ndigen Gremien getragen werden (Prüfungsausschuss, Ausschuss für Lehre), ggf. auch über die Studierendenvertreter*innen oder das Studienbüro. Als n?chste Instanz kann das Studiendekanat einbezogen werden. Auch der Fachbereichsrat kann als Instanz mit bindenden Beschlüssen eigebunden werden.
 

Beschwerden sollten m?glichst konkret und schriftlich gestellt werden, um sicherzustellen dass bei Rückfragen hinreichende Informationen vorliegen. Sie müssen von den Akteur*innen des Fachbereiches beantwortet werden. Bei Anliegen mit 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育eren Betroffenen kann eine gemeinsam vorgebrachte Beschwerde dem Anliegen 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 Gewicht verleihen. Anonyme Beschwerden sind z.B. über die Studierendenvertreter*innen oder das Studienbüro grunds?tzlich m?glich, haben jedoch den Nachteil, dass Rückfragen nur über Vetreter*innen gestellt werden k?nnen.
 

Die Pers?nlichkeitsrechte der beteiligten Parteien sind zu wahren, ebenso wie die Empfehlungen zum Umgang mit Interessenkonflikten im FB02.

Beratungseinrichtungen