Studieren im Ausland
Im Rahmen des europ?ischen ERASMUS+ - Programms haben Sie als Studierende unseres Instituts die M?glichkeit, für mindestens 3 bis h?chstens 12 Monate innerhalb eines Studienabschnittes (Bachelor, Master oder PhD) an einer der europ?ischen Partnerhochschulen zu studieren. W?hrend des jeweiligen Studienabschnittes k?nnen Sie bis zu 12 Monaten gef?rdert werden. Bei Antritt des Auslandsaufenthaltes müssen Sie mindestens im dritten Fachsemester sein.
Austauschma?nahmen mit der Schweiz werden nicht über das Erasmus+- Programm abgewickelt, sondern werden komplett von der Schweiz finanziert.
Eine Erasmus-F?rderung im IKFK kann nur für unsere Partneruniversit?ten vergeben werden. Sofern Sie sich für eine andere Partneruniversit?t interessieren, die einen Partnervertrag mit einem anderen Institut des FB09 hat, so lassen Sie uns darüber sprechen.
Mit der ERASMUS+-F?rderung erhalten Sie
- einen finanziellen Zuschuss für Ihren Studienaufenthalt im Ausland. Die H?he ist ziellandabh?ngig und wird taggenau berechnet. Mehr zur Mobilit?tsf?rderung auf der Seite des International Office
- akademische Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen. Diese k?nnen durch ein anschlie?endes Anerkennungsverfahren den jeweiligen Modulen Ihres Studiums am IKFK zugeteilt werden
- eine Befreiung der Studiengebühren an der Partnerhochschule
- eine organisatorische, kulturelle und sprachliche Unterstützung bei der Vorbereitung auf das Auslandssemester
- einen Sonderzuschuss für einen Auslandsaufenthalt mit Kindern
- Sonderzuschüsse für besondere Bedürfnisse
Studierende mit einer Behinderung, die einen GdB von mindestens 20% haben, k?nnen einen Pauschalzuschuss beantragen. Unabh?ngig von dem Zielland bel?uft sich der monatliche Zuschuss auf 250 Euro. Entstehen für die Mobilit?t aufgrund der Behinderung deutliche Mehrkosten kann man einen Langantrag für eine F?rderung von bis zu 15.000 Euro stellen. Der Antrag sollte mindestens zwei Monate vor der Ausreise bei DAAD eingereicht werden.
Studierende, die mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, und im Ausland alleinerziehend sind, k?nnen eine monatliche Pauschale in H?he von 250 Euro (unabh?ngig von der Anzahl der Kinder) beantragen, die zus?tzlich zur regul?ren Erasmus+ F?rderrate ausgezahlt wird.
Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus sowie erwerbst?tige Studierende haben Anrecht auf einen monatlichen Zuschuss in H?he von 250 Euro.
Die Antragstellung erfolgt im Rahmen der Bewerbung auf eine Erasmus-F?rderung.
Land | Universit?t | Fachgebiet | Unterrichtssprache | Vertragsende | BA | MA |
Frankreich | Université Toulouse Jean Jaurès (F TOULOUS02) | Kunst und Design | Franz?sisch (B1) | 2023/24 | x | x |
Frankreich | Université Sorbonne Nouvelle Paris 3 (F PARIS003) | Film- und Medienwissenschaften | Franz?sisch (B2) | 2023/24 | x | x |
Irland | University College Cork (IRL CORK01) | Filmwissenschaften | Flexibel | Englisch (B2) | 2028/29 | x | 0 |
?sterreich | Universit?t Wien (A WIEN01) | Theater-, Film- und Medienwissenschaften | Deutsch (B2) | 2027/28 | x | x |
Portugal | Instituto Politécnico de Lisboa (P LISBOA05) | Kunst- und Kulturwissenschaften | Portugiesisch (B1) (Englisch B2) | 2023/24 | x | x |
Schweiz | Hochschule der Künste Bern (CH BERN11) | Fine Arts zus?tzliche Mappenprüfung bei der Bewerbung an Gasthochschule erforderlich | Deutsch (B2-C2) | 2027/28 | x | x |
Spanien | Universidad Miguel Hernandez de Elche (E ELCHE01) | Fine Arts, Filmwissenschaften | Spanisch (B1) | 2023/24 | x | x |
Türkei | Sakarya University (TR SAKARYA01) | Kunstgeschichte | Türkisch (B1) Englisch (B1) | 2023/24 | x | x |
Türkei | Ankara ?niversitesi (TR ANKARA01) | Kunstgeschichte | Türkisch (B1) (Englisch B2) | 2023/24 | x | 0 |
Türkei | Dokuz Eylül ?niversitesi (TR IZMIR01) | Kunstp?dagogik | Türkisch (B2) Englisch (B2) | 2028/29 | x | x |
Ungarn | Moholy-Nagy University of Art and Design Budapest (HU BUDAPES27) | Kunst und Design Management | Theorie zus?tzliche Mappenprüfung bei der Bewerbung an Gasthochschule erforderlich | Englisch (B2) | 2023/24 | x | x |
Wenn Sie an einer anderen als der hier gelisteten Hochschulen im europ?ischen Ausland oder Vereinigten K?nigreich ein Auslandssemester im Rahmen der Erasmus+-Partnerschaft durchführen wollen, schlagen Sie sie uns vor. Bitte recherchieren Sie dazu auch bereits Ansprechpersonen an der entsprechenden Gasthochschule, die wir zum Vertragsabschluss kontaktieren k?nnen. Der Vertragsabschluss wird etwas Vorlaufzeit in Anspruch nehmen.
Für B.A.-Studierende mit Lehramtsoption, die darauf angewiesen sind, ihr Studium in Regelstudienzeit durchzuführen, empfiehlt sich eine Bewerbung jeweils zum dritten Semester (Bewerbungsfrist ist dann Ende des ersten Semesters, s. Fristenkalender). Beachten Sie bitte, dass Sie die didaktischen Module M10 und M11 nicht bzw. M11 nur anteilig an einer ausl?ndischen Universit?t belegen k?nnen, da die Inhalte dieser Module Sie auf das deutsche Schulsystem vorbereiten und daher in Bremen studiert werden sollten. Sollten Sie Ihr Studium nicht gem?? der Regelstudienzeit gestalten, sind Sie hierauf nicht angewiesen.
Auf der Seite des DAAD finden Sie eine ausführliche Checkliste für die Vorbereitung auf das Auslandsstudium 1,5 Jahre im Voraus, sowie zahlreiche nützliche Links dazu. Auch L?nderinformationen bietet die Seite an.
Hier ein kleiner Ausschnitt für die wichtigsten Fragen 6 bis 3 Monate vor der Abreise:
- Gibt es bestimmte Einreise und Aufenthaltsbestimmungen?
- Wie und wo finde ich eine Unterkunft?
- Sollte ich noch bestimmte Termine einhalten, wie z. B. eine Sprachprüfung?
- Wann muss ich das Auslandssemester an der Uni Bremen beantragen?
- Brauche ich eine zus?tzliche Krankenversicherung?
- Brauche ich bestimmte Impfungen?
- Welche Medikamente sollte ich mitnehmen?
- Ben?tige ich einen Auslandsführerschein?
- Muss ich ein Bankkonto im Ausland er?ffnen oder hat evt. meine Bank in Deutschland eine Filiale vor Ort?
- Wo erhalte ich einen “Internationalen Studierendenausweis”?
- Bis wann muss ich meine Wohnung in Bremen kündigen/untervermieten?
- Erste Recherche für die Reiseticket starten und evt. buchen, wenn die F?rderungszusage vorliegt
- Und ganz wichtig: Wann verabschiede ich mich von Familie und Freunden?
Sehr hifreich sind auch die Informationen der folgenden Seiten:
Erfahrungsberichte - Berichte der ehemaligen Erasmus+-Studierenden über ihren Aufenthalt an der Gasthochschule
Erasmus+ Blog - geschrieben von Personen, die mit Erasmus+ im Ausland sind
Student Guidebook - Studying and Training Abroad
Es k?nnen nur Module anerkannt werden, die nicht bereits auf PABO angemeldet wurden.
Nach Abschluss Ihres Erasmus+ Aufenthaltes bekommen Sie an der Gasthochschule eine offizielle ?bersicht der im Ausland erbrachten Leistungen, das Transcript of Records. Zusammen mit dieser ?bersicht, dem Learning Agreement und der ausgefüllten Version des "Antrags auf Anerkennung von Leistungen" müssen Sie zu der Anerkennungsbeauftragten: Dr. Nikola Dicke
Nachdem die Anerkennung erfolgt ist, kann der Antrag vom Sekretariat des IKFK gestempelt und die Ergebnisse ggf. beim ZPA eingetragen werden.
Erasmus+ Verantwortliche am IKFK
Erasmus+ Koordination
Dr. Nikola Dicke
Büro: GW2 B2328
Sprechstunde: Di., 14-16 Uhr Vereinbarung per Mail
Tobias Dietrich (Stellvertretung)
Büro: GW2 B3885
Sprechstunde: Anmeldung über StudIP
Learning Agreements
Bevor Sie die digitalen Learning Agreements online ausfüllen, sprechen Sie Ihre Kursauswahl bitte unbedingt vorher mit uns ab.
Wichtige Unterlagen
Erasmus-Hochschulcode:
D BREMEN01
PIC-Nr.: 999987454
Erasmus-Partnervertr?ge nach Fachbereichen/Studieng?ngen
Institutional Factsheet - Erasmus+ 2024/25
Wichtige Links
Erasmus+ - Hauptseite der Universit?t Bremen
Praxisshock - neues aus dem Auslandspraktikum
Erfahrungsberichte - Berichte der ehemaligen Erasmus+-Studierenden über ihren Aufenthalt an der Gasthochschule
Erasmus+ Blog - geschrieben von Personen, die mit Erasmus+ im Ausland sind
Student Guidebook - Studying and Training Abroad
Auslands-BAf?G - zur Information und Antragstellung