Arbeitszeugnisse

1. Zeugnisse - Allgemeine Informationen

Der Arbeitsmarkt ist in Bewegung. Arbeitszeugnisse spielen dabei eine entscheidende Rolle - für den Erfolg im Beruf, beim Wechsel der Besch?ftigung und bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dokumentieren sie den Erfolg in der eigenen Berufsbiografie, für Personalverantwortliche geh?ren sie neben Anschreiben und Lebenslauf zu den Informationsquellen über Bewerber/innen. Auf ihrer Basis wird über Absage oder Einladung zum Vorstellungsgespr?ch entschieden. Gute Zeugnisse k?nnen den Zugang zum neuen Arbeitsplatz ?ffnen, schlechte k?nnen ihn versperren.
Was ein gutes Zeugnis ausmacht, h?ngt von sehr unterschiedlichen Faktoren ab. Entscheidend ist aber, dass die fachlichen Anforderungen an die jeweilige Funktion benannt, gewürdigt und bewertet und einem Soll-Ist-Vergleich unterzogen werden. Das ?Soll“ liefern dafür z.B. Aufgaben- oder Stellenbeschreibungen. Darin werden  Anforderungen an den Arbeitsplatz beschrieben und definiert, was Arbeitgeber von Besch?ftigten erwarten.
Das ?Ist“ würdigt und bewertet die Leistungen und das Verhalten und kl?rt gleichzeitig einen Dritten umfassend über Qualifikation und Leistungen auf – das Ergebnis ist das Arbeitszeugnis.

Zust?ndigkeit

  • Sachbearbeiter Referat 22

2. Wer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dazu geh?ren selbstverst?ndlich auch Auszubildende und Praktikantinnen.

3. Wer schreibt ein Zeugnis und wann?

Das Zeugnis ist immer vom Arbeitgeber sp?testens zum Ende des Besch?ftigungsverh?ltnisses auszustellen. Diese Aufgabe wird von den Vorgesetzten in Zusammenarbeit mit dem Personaldezernat wahrgenommen.

4. Wie muss ein Zeugnis aussehen?

Ein Arbeitszeugnis muss nicht nur inhaltlich sondern auch formal einwandfrei sein. Es tr?gt eine ?berschrift und ist auf dem Briefbogen der Universit?t Bremen fehlerfrei zu verfassen. Die Angaben zur Person müssen stimmen und das Zeugnis muss unterschrieben sein. Arbeitszeugnisse der Universit?t Bremen tragen die Unterschrift des/der (Fach-) Vorgesetzten und der Leitung des Personaldezernats.

5. Welche Zeugnisse gibt es?

Das einfache Zeugnis enth?lt nur Angaben über die Art der Besch?ftigung und ihre Dauer. Es hat in der Praxis kaum eine Bedeutung und wird eher bei sehr kurzen Besch?ftigungszeiten ausgestellt. Das einfache Zeugnis ist unaufgefordert auszustellen, weil darauf ein gesetzlicher und tariflich Anspruch besteht.

Das qualifizierte Zeugnis ist heute der Regelfall des Arbeitszeugnisses und wird in Bewerbungsverfahren vorausgesetzt. Die Universit?t Bremen ist verpflichtet ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen, wenn es verlangt wurde.

Neben der T?tigkeitsbeschreibung umfasst das qualifizierte Zeugnis die Beurteilung der Leistungs- und Führungsqualit?ten der Besch?ftigten.

Ein Zwischenzeugnis wird w?hrend eines noch bestehenden Arbeitsverh?ltnisses ausgestellt. Wer ein Zwischenzeugnis verlangt, braucht dafür einen triftigen Grund (z.B. Bewerbung, Vorgesetztenwechsel, Umsetzung, Versetzung usw.).

Aufbau und Inhalt des Zwischenzeugnisses orientieren sich am qualifizierten Zeugnis. Am Ende des Zwischenzeugnisses sollte der Grund für die Ausstellung benannt sein.

Bei Beendigung einer Ausbildung oder beruflichen Fortbildung – aber auch beim vorzeitigen Abbruch oder Nichtbestehen der Abschlussprüfung – ist Auszubildenden und Umschülern ein Berufsausbildungszeugnis auszustellen. Das einfache Ausbildungszeugnis enth?lt umfasst Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie die in der Ausbildung erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse. Auf Verlangen erhalten Auszubildende ein qualifiziertes Zeugnis mit Angaben über ihre Leistungen, Verhalten sowie besondere fachliche F?higkeiten.

6. Tipps für Vorgesetzte

  • Verfassen Sie das Zeugnis zügig und zeitnah und schieben Sie es nicht auf die lange Bank. Dies würde Arbeitnehmer/innen bei der Stellensuche unn?tig behindern.
  • Schreiben Sie ein ?ordnungsgem??es“ Zeugnis, d.h. achten Sie neben den Inhalten auch auf Formalit?ten, wie zum Beispiel Rechtschreibung, etc. Beanstandungen fallen auch auf Sie zurück.
  • Achten Sie darauf, dass die Fakten stimmen, d.h. die pers?nlichen Daten, Besch?ftigungsbeginn und Dauer, ausgeübte T?tigkeiten, ggfs. innerbetriebliche Entwicklung bzw. Aufstieg. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kolleg/innen des Personaldezernats.
  • Ziehen Sie für Ihre Beurteilung vorherige Zwischenzeugnisse als Grundlage hinzu, sofern vorhanden.
  • Achten Sie darauf, dass die L?nge des Zeugnisses zwei Seiten nicht überschreitet. Im Idealfall entspricht der Umfang der T?tigkeitsbeschreibung dem Umfang der Beurteilung.
  • Bewerten Sie die Leistungen und das Verhalten nach M?glichkeit differenziert. Das erh?ht die Aussagekraft des Zeugnisses.
  • Verzichten Sie auf die Verwendung von Geheimzeichen oder Codes. Das gibt nur unn?tigen ?rger.
  • Prüfen Sie Ihre Formulierungen auf Schlüssigkeit und verzichten Sie auf Widersprüche im Zeugnistext.
  • Achten Sie darauf, das Zeugnisse von Ihnen und der Leitung des Personaldezernats unterschrieben wird.
  • Bei Unsicherheiten und Fragen wenden Sie sich bitte an die Kolleg/innen des Personaldezernats.
  • Berücksichtigen Sie bitte, dass ein ordnungsgem?? erstelltes Zeugnis eine gute Visitenkarte für die Universit?t Bremen darstellt.
Aktualisiert von: Dezernat 2