Wechsel der Prüfungsordnung - h?ufig gestellte Fragen.
Nachstehend finden sich Antworten auf h?ufig gestellte Fragen zum Wechsel in die neue Prüfungsordnung.
Achtung: Fristablauf für den Wechsel ist der 15. November 2024!
Am Donnerstag, 24. Oktober von 12. - 16.00 Uhr findet eine offene Bachelorsprechstunde im Forum am Domshof, Raum 30064 statt.
Fragen k?nnen auch via Mail an studienberatung-jura@uni-bremen.de gestellt werden. Bitte beachten Sie aber, dass es aufgrund der Vielzahl von Anfragen zu l?ngeren Bearbeitungszeiten kommt.
Durch den integrierten Bachelorabschluss haben Sie die M?glichkeit, v?llig unabh?ngig von der Ersten juristischen Prüfung, einen vollwertigen, akkreditierten Hochschulabschluss zu erwerben.
Mit diesem k?nnen Sie weltweit ein Masterstudium anschlie?en oder auch direkt auf den Arbeitsmarkt gehen. Für potentielle Arbeitgeber ist Ihre Qualifikation so deutlich einfacher zu erkennen.
Durch den Erwerb des Bachelors vor der staatlichen Pflichtfachprüfung wird der Prüfungsdruck gesenkt, sie haben auf jeden Fall ein abgeschlossenes Studium in der Tasche!
Die Bachelornote setzt sich aus allen Leistungen des Studiums zusammen, d.h. aus denjenigen des Grund- Haupt- und Schwerpunktstudiums. Es z?hlt folglich jede Note ab dem 1. Semester in die Bachelornote.
Die Bewertung der Schwerpunktbereichsprüfung macht dabei 20 Prozent der Gesamtnote aus.
Neben den ?nderungen im Schwerpunktstudium sind in der neuen Prüfungsordnung drei Module enthalten, für die es in der alten Prüfungsordnung keine Entsprechung gibt.
Zum einen das Modul Grundlagen III. Es ist von jedem/jeder Student:in zu absolvieren und Teil des Hauptstudiums.
Zum anderen die Module Vertiefung I und Vertiefung II. Dahinter verbirgt sich der Examensklausurenkurs. Im Modul VI sind zwei Klausuren (?ffentliches Recht und Zivilrecht) im Modul V II eine Klausur (Strafrecht) aus dem universit?ren Examensklausurenkurs zu absolvieren. Dabei wird dir Note in PABO nicht erfasst und geht auch nicht in die Berechnung der BAchelornote ein, sondern es wird nur eine Bestanden/nicht bestanden eingetragen.
Für die Eintragung ist am Fachbereich, nach Anmeldung bei PABO, Frau Erkens zust?ndig.
Das Schwerpunktstudium ist unter der neuen PO wie folgt gegliedert:
In jedem Schwerpunktbereich sind die Module P1 - P4 zu absolvieren. Dabei werden die Module P1 und P2 jeweils im SoSe, P3 und P4 jeweils im WiSe angeboten und bilden den Pflichtstoff des jeweiligen Schwerpunkts. Die Prüfungsleistung ist dort immer diesselbe, n?mlich die wissenschafltiche Arbeitsprobe.
Daneben ist von jedem/jeder das Modul "Schwerpunktseminar" im jeweiligen Schwerpunkt zu absolvieren. Prüfungsleistung ist dort die wissenschaftliche Seminararbeit.
Jeder/jede muss zus?tzlich zwei schwerpunktübergreifende Module absolvieren. Sie sind im Veranstaltungsverzeichnis gesondert ausgewiesen. Diese k?nnen dem jeweiligen "Heimatschwerpunkt" entstammen, müssen es aber nicht. Prüfungsleistung ist auch dort jeweils die wissenschaftliche Arbeitsprobe.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Frage: Was bedeutet Modularisierung?
Die Module sind Teil der Prüfungsordnung und dort im Anhang 2.5 zu finden.
Das Bachelorzeugnis kann dann erstellt werden, wenn s?mtliche Module der Prüfungsordnung erfolgreich absolviert wurden.
Das bedeutet, dass die Ausstellung des Zeugnisses nicht an das Bestehen der Schwerpunktbereichsprüfung geknüpft ist, sondern davon abh?ngig ist, dass s?mtliche Module (auch die Module Vertiefung I und Vertiefung II) erfolgreich absolviert wurden.
Eine ?bersicht aller Module findet sich im Studienverlaufsplan.
Die Modulzuuordnung einer Veranstaltung ist an zwei Stellen sichtbar.
Zum einen in Stud.IP innerhalb der jeweiligen Veranstaltung.
Zum anderen wird die Modulzuordnung auch im Veranstaltungsverzeichnis ausgewiesen.
Hinter den Modulen Vertiefung I und Vertierung II verbirgt sich der Examensklausurenkurs. Im Modul VI sind zwei Klausuren (?ffentliches Recht und Zivilrecht) im Modul V II eine Klausur (Strafrecht) aus dem universit?ren Examensklausurenkurs zu absolvieren. Dabei wird dir Note in PABO nicht erfasst und geht auch nicht in die Berechnung der BAchelornote ein, sondern es wird nur eine Bestanden/nicht bestanden eingetragen.
Für die Eintragung ist am Fachbereich, nach Anmeldung bei PABO, Frau Erkens zust?ndig.
Für den Wechsel der Prüfungsordnung ist ein Antrag an das Zentrale Prüfungsamt, Gesch?ftsstelle für den Fachbereich 06 n?tig. Fristblauf für den Wechsel ist der 15. November 2024!
Dieser muss eigenh?ndig unterschrieben sein und gesandt werden an:
Universit?t Bremen
Zentrales Prüfungsamt
Postfach 33 04 40
28334 Bremen
Alternativ ist eine Einreichung per Mail als angeh?ngtes PDF-Dokument m?glich an:
zpa-fb6@uni-bremen.de
Die Anrechnung von Leistungen erfolgt im ersten Schritt automatisch seitens des zentralen Prüfungsamts durch eine ?bergangstabelle.
Grunds?tzlich werden die Leistungen aus dem Grund- und Hauptstudium vollst?ndig angerechnet.
Im Schwerpunktstudium gelten folgende Grunds?tze:
Leistungen nach § 31 Abs. 2 Nr. 3 & 4 PO Jura 2010 k?nnen für die Module P1 und P2 angerechnet werden.
Der Seminarschein gem?? § 31 Abs. 2 Nr. 2 PO Jura 2010 kann für das jeweilige Schwerpunktseminar angerechnet werden.
Der Grundlagenseminarschein gem?? § 31 Abs. 2 Nr. 1 PO Jura 2010 kann für das Modul Grundlagen III oder für ein schwerpunktübergreifendes Modul angerechnet werden.
Schlüsselqualifikationen k?nnen dann für schwerpuntübergreifende Module angerechnet werden, wenn Sie juristische Lehrveranstaltungen zum Inhalt hatten.
Für alle Leistungen, welche nach dem ?bertrag in die neue PO nicht automatisch angerechnet wurden, ist jeweils ein Antrag auf Anrechnung beim Zentralen Prüfungsamt einzureichen.
Die Anrechnung von unter der alten Prüfungsordnung erbrachten Leistungen erfolgt auf Antrag durch den Prüfungsausschuss. Bestimmte Leistungen werden durch eine ?bergangstabelle automatisch übertragen. Es ist daher ausreichend, nach erfolgter ?bertragung die Anrechnung einzelner verbliebener Prüfungsleistungen zu beantragen.
Der Wechsel der universit?ren Prüfungsordnung und die staatliche Pflichtfachprüfung beim Justizprüfungsamt stehen in keinem besonderen Zusammenhang. Einzige Ausnahme ist, dass das Modul Grundlagen III für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung vorliegen muss (vgl. § 17 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. § 3 Abs. 4 Prüfungsordnung.
Der Art und Anforderungen der staatlichen Pflichtfachprüfung bestimmen sich nicht nach der universt?ren Prüfungsordnung sondern nach dem JAPG sowie der Prüfungsgegenst?nde-Pflichtfach-VO.
Das JAPG wurde 2023 allerdings ebenfalls refomiert. Studierende, die vor dem 01.04.2023 Ihr Studium aufgenommen haben, k?nnen w?hlen ob Sie nach dem alten oder neuen JAPG geprüft werden m?chten. Dort gibt es erhebliche Unterschiede.
Verbindliche Auskünfte dazu erteilt das Justizprüfungsamt.
Der Wechsel in die neue Prüfungsordnung berührt die M?glichkeit, die Reihenfolge von Schwerpunktbereichsprüfung und staatlicher Pflichtfachprüfung frei zu w?hlen nicht.
Der neue Studiengang Rechtswissenschaft mit den Abschlüssen "Erste juristische Prüfung & LL.B." ist vollst?ndig modularisiert.
Das bedeutet, dass der Studienverlauf durch Module gepr?gt ist. Diese stellen die obere Organisationsheit dar.
Im Grund- und Hauptstudium entsprechen die Module auch immer den jeweiligen 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育. Dort braucht also keine Auswahl getroffen werden.
Einem Modul k?nnen jedoch auch 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育ere 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 zugeordnet sein. Dies ist ist h?ufig im Schwerpunktstudium der Fall. Beispielsweise k?nnen dem Modul Schwerpunktseminar Klima - Umwelt - Meer (KUM-S) 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育ere 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 zugeordnet sein. Dann muss nur eine Veranstaltung darauf besucht und auch nur dort eine Prüfungsleistung absolviert werden. Die zugeordneten 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 k?nnen grunds?tzlich jedes Semester variieren, bleiben aber im Grund- und Hauptstudium sowie im Pflichtbereich der Schwerpunkte stabil.
EIn Modul kann immer nur durch eine Studien- oder Prüfungsleistung in einer dem jeweiligen Modul zugeordneten Veranstaltung erfolgreich absolviert werden. Die Art der Leistung ist dabei durch das Modul vorgegeben. Es ist also nicht wie bisher m?glich, in einer (Schwerpunkt)Veranstaltung verschiedenste Leistungsnachweis zu erbringen.
Module k?nnen also nicht untereinander getauscht werden. So kann das Modul PGW-P1 nur in einer Verantaltung erfolgreich absolviert werden, die diesem Modul auch zugeordnet ist.
Die Modulzuordnung wird im Veranstaltungsverzeichnis ausgewiesen.