Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen

Staatsexamen: Im Ausland erbrachte Studienleistungen sind als Fremdsprachenschein Englisch, als Schlüsselqualifikation, als Grundlagenschein und ggf. als Teilleistung für die Gro?en Scheine grunds?tzlich anerkennungsf?hig, sofern der Prüfungsausschuss des Fachbereichs die Gleichwertigkeit best?tigt; au?erdem k?nnen sie – auf Antrag beim JPA – auch die Meldefrist zum Freiversuch beeinflussen.

HLS Bachelor (LL.B.) Comparative and European Law: Die Anerkennung der Studienleistungen, die w?hrend der obligatorischen zwei Auslandssemester erbracht wurden, ist in der Prüfungsordnung geregelt. Zust?ndig sind Fabian Stindt (Fachvertreter des Studiengangs), Melanie Peters und Herr Wettwer (Prüfungsamt der Universit?t Oldenburg)

HLS  Master (LL.M.)Transnational Law: Zust?ndig ist der Prüfungsausschuss der Universit?t Bremen für den LL.M. Transnational Law.

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