Zur Geschichte der Juristenausbildung in Bremen

Geschichte der Juristenausbildung in Bremen
Den Studiengang Juristenausbildung gibt es in Bremen seit 1971. Zum Wintersemester 1971/72 nahm die neugegründete Universit?t Bremen den Lehrbetrieb auf. Der Studiengang Juristenausbildung wollte zugleich mit der Erprobung eines einstufigen Ausbildungsganges zu einer grundlegenden Reform der Juristenausbildung beitragen. Der Bundesgesetzgeber hatte mit einer ?Experimentierklausel“ im Deutschen Richtergesetz (DRiG) die M?glichkeit einer solchen grundlegenden Reform er?ffnet.
Der Studiengang war zun?chst in einem Fachbereich mit den Studieng?ngen ?konomie und Sozialwissenschaften zusammengefasst. Neben der intendierten Interdisziplinarit?t mussten alle Studienanf?nger des Fachbereichs ein zweisemestriges Integriertes Sozialwissenschaftliches Eingangsstudium absolvieren und konnten auch den gew?hlten Studiengang noch wechseln. 1982 wurde der Fachbereich aufgeteilt und die Rechtswissenschaft mit ihren Professoren in einem eigenen Fachbereich zusammengefasst.1984 wurde die Experimentierklausel im DRiG gestrichen und das Studium in Bremen kehrte zum klassischen zweistufigen Modell (Studium und juristischer Vorbereitungsdienst) zurück..
Mit der Novellierung des § 5a DRiG wurde 2003 dann auch in Bremen das sog. Schwerpunktsbereichsstudium eingeführt. Das zweisemestrige Studium dient der wissenschaftlichen Vertiefung und Erweiterung des Kernfachstoffes in einem von den Studentinnen und Studenten selbst gew?hlten Themenbereich. An der Universit?t Bremen k?nnen die Studentinnen und Studenten zwischen sechs verschiedenen Schwerpunktbereichen w?hlen. Alle Schwerpunkte zeichnen sich durch einen hohen wissenschaftlichen Grundlagenbezug aus. Die Angebote werden zudem eng mit den Forschungsschwerpunkten der an den Fachbereich angegliederten Institute abgestimmt, wodurch eine besonders hohe Qualit?t der wissenschaftlichen Ausbildung der Studentinnen und Studenten gew?hrleistet wird.
Am ersten Oktober 2024 trat dann nach langer Vorbereitungszeit eine neue Prüfungsordnung mit den Abschlüssen Erste Juristische Prüfung und Bachelor of Laws in Kraft. Damit wurde ein langer diskutierter und umfangreich vorbereiteter Prozess umgesetzt und ein integrierter Bachelorabschluss an der Universit?t Bremen eingeführt. Die Studierenden haben nun die M?glichkeit auf dem Weg zur ersten juristischen Prüfung binnen acht Semestern eine akkreditierten Hochschulabschluss zu erwerben, v?llig unabh?ngig von der Ersten juristischen Prüfung. Dadurch kann jeder und jede Student:in frei w?hlen, ob Sie das Studium weiter bis zur Ersten juristischen Prüfung fortsetzen m?chte oder alternativ ein Masterstudium absolvieren oder direkt auf den Arbeitsmarkt gehen m?chte. Der enorme Prüfungsdruck der Ersten juristischen Prüfung wird so deutlich gemindert und das Studium der Rechtswissenschaft in Bremen offener für vielf?ltige Lebensentwürfe. Natürlich kann in Bremen auch weiter der klassische Ausbildungsweg zum/zur Volljurist:in über die Erste juristische Prüfung und anschlie?enden Vorbereitungsdienst beschritten werden.