Wiederholung von Prüfungen

Nicht-Bestandene Modulprüfungen k?nnen innerhalb der Prüfungsfrist (1+4-Semester) wiederholt werden. Die Anzahl an Wiederholungsversuchen wird dabei nicht gez?hlt; als Studierende haben Sie ein Anrecht auf 1 Wiederholungsprüfung pro Semester (somit ergibt sich ein Mindestanspruch aus: 1 regul?rer Termin plus mindestens 4 Wiederholungen.

Wichtig:
Zur Wiederholungsprüfung müssen Sie sich selbst?ndig bei PABO erneut anmelden.

Das hei?t am Ende der Notenmeldungsfrist gibt es 3 Szenarien:

  1. Modulprüfung bestanden
    = keine Wiederholung m?glich, auch nicht zur Notenverbesserung
  2. Modulprüfung nicht bestanden
    = "Vers?umnis/5,0", Wiederholung m?glich, Wiederholungsprüfung bei PABO anmelden!
  3. Modulnote nicht eingetroffen
    = "Vers?umnis auf Grund fehlender Notenmeldung" - dieser Fall hat 2 Varianten:
    a) Prüfung wurde (doch) nicht abgelegt oder Prüfung wurde nicht bestanden, aber von den Lehrenden noch nicht gemeldet; dann sollten Sie sich zur Wiederholung anmelden
    b) Prüfung wurde abgelegt und bestanden, aber die Note liegt noch bei den Lehrenden = keine Wiederholung m?glich und n?tig, keine Anmeldung zur Wiederholungsprüfung