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Prof. Dr. Ingrid Darmann-Finck setzt sich auf dem Deutschen Pflegetag für einen Kompetenzorientierten Personaleinsatz in der station?ren Langzeitpflege ein

Auf dem diesj?hrigen deutschen Pflegetag in Berlin diskutierte Prof. Dr. Ingrid Darmann-Finck vom IPP der Uni Bremen auf dem Podium des GKV-Spitzenverbands zum Thema ?Personalbemessung“ u.a. mit Vertreter*innen des GKV-Spitzenverbands und des Bundesgesundheitsministeriums

Diskussionsgegenstand war die kompetenzbasierte Arbeitsorganisation im Rahmen des neuen Ansatzes der Personalbemessung. Eine Mehrpersonalisierung, ohne dass die Pflegeeinrichtungen zugleich Ma?nahmen der Personalentwicklung und einer kompetenzorientierten Arbeitsorganisation ergreifen müssen, lehnt Prof. Dr. Darmann-Finck ab. 

Zum Hintergrund: Bislang werden Pflegeleistungen in der station?ren Langzeitpflege – mit Ausnahme der delegierten medizinischen Aufgaben - oftmals intransparent auf die Mitarbeitenden verteilt, ohne dass die bei den Mitarbeitenden vorliegenden und für die Aufgabenerfüllung notwendigen Qualifikationen und Kompetenzen zu berücksichtigen. Diese Arbeitsorganisation ist un?konomisch, weil dann z. B. Pflegefachpersonen Aufgaben durchführen, für die sie überqualifiziert sind. Zugleich kann dieses Vorgehen aber auch zu Qualit?tsproblemen führen, da viele Aufgaben durch Pflegehelfer*innen ohne Ausbildung durchgeführt werden, die nicht das dafür n?tige Wissen und K?nnen haben. Dieser Kompetenzmangel kann dazu führen, dass Risiken (z. B. Dekubitusrisiko) nicht rechtzeitig bemerkt oder die Bedürfnisse von Menschen mit herausfordernden Verhalten nicht erkannt und dann auch nicht adressiert werden. Ein effizienter Personaleinsatz l?sst sich folglich nur kompetenzbasiert bewerkstelligen. N?here Informationen zum Projekt finden Sie hier.

Seit 2023 war die Verhandlung von Mehrpersonal gem?? § 113 c SGB XI Abs. 1 an die Voraussetzung gebunden, Ma?nahmen der Personal- und Organisationsentwicklung durchzuführen, die einen kompetenzorientierten Personaleinsatz erm?glichen. Jüngst wurde bekannt, dass diese Regelung in § 113 c Abs. 3 mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege zukünftig gestrichen werden soll.

Prof. Dr. Ingrid Darmann-Finck auf dem Deutschen Pflegetag 2025
Aktualisiert von: IPP-Content