Promotionsstudium

Der Fachbereich Rechtswissenschaft verleiht den Grad eines Doktors der Rechtswissenschaft (doctor iuris) aufgrund einer besonderen wissenschaftlichen Qualifikation.

Regelm??ig wird für die Annahme als Doktorand:in der Abschluss der Ersten juristischen Prüfung oder der zweiten Staatsprüfung mit dem Pr?dikat ?vollbefriedigend“ ben?tigt.

Daneben gibt es weitere M?glichkeiten, um als Doktorand:in angenommen zu werden.

  • Abschluss eines gleichwertigen Universit?tsstudiums im Ausland
  • Erfolgreicher Abschluss eines Aufbau- oder Masterstudiengangs im Fachbereich Rechtswissenschaft der Universit?t Bremen oder vergleichbare Abschlüsse anderer Fakult?ten
  • Abschluss eines nicht-juristischen Universit?tsstudiums, Erfüllung der dortigen Voraussetzungen zur Annahme als Doktorand:in, zweisemestriges Studium der Rechtswissenschaft an der Universit?t Bremen im Umfang des Schwerpunktstudiums und Vorlage einer mindestens mit ?gut“ bewerteten schriftlichen Seminararbeit im Fach Rechtswissenschaft
  •  Abschluss eines Fachhochschulstudiums mit juristischen Schwerpunkt, zweisemestriges Studium der Rechtswissenschaft an der Universit?t Bremen im Umfang des Schwerpunktstudiums und Vorlage einer mit mindestens ?gut“ bewertete schriftlichen Seminararbeit im Fach Rechtswissenschaft

Grunds?tzlich müssen die dabei erreichten Note mindestens einem ?vollbefriedigend“ in der ersten juristischen Prüfung entsprechen.

Die fehlende Note kann ersetzt werden durch:

  • Vorlage einer mit ?gut“ bewerteten schriftlichen Arbeit, die im Rahmen eines Seminar oder Doktorandenkolloquiums des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Universit?t Bremen erstellt wurde, oder Bestehen der universit?ren Schwerpunktbereichsprüfung mit mindestens der Note ?gut“.
  • Vorlage eines ausgearbeiteten Dissertationskonzepts
  • Voten zweier Hochschullehrer:innen, in denen die begründete Prognose abgegeben wird, dass der/die Doktorand:in die besondere wissenschaftliche Qualifikation erreichen wird

Als Doktorand:in k?nnen ferner die wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universit?t Bremen angenommen werden oder wer  ein Jahr in einem der Universit?t Bremen verbundenen rechtswissenschaftlichen Institut selbst?ndig wissenschaftlich t?tig gewesen ist oder als Juristin/Jurist in einem anderen Institut der Universit?t Bremen oder in einem von Hochschullehrer:innen des Fachbereichs Rechtswissenschaft geleiteten Drittmittelprojekt an der Universit?t Bremen t?tig ist.

Promotionsausschuss Dr. iur.:

  • N.N. (Vorsitzender)

  • Prof. Dr. Felix Herzog

  • Prof. Dr. Christoph Schmid

  • Prof. Dr. Lorenz K?hler (Vertretung)

  • Elisabeth Fischer (wissenschaftliche Mitarbeiterin)

  • Sahsuvar Atac

  • Berfin Atac

Ein umfangreiches Informationsangebot zum Thema Promotion finden Sie auf den Seiten der Einrichtung BYRD (Bremen Early Career Researcher Development).

Formulare und Informationen zum Promotionsverfahren sowie die Promotionsordnung und Sitzungstermine des Promotionsausschusses finden Sie auf des Seiten des Zentralen Prüfungsamts (ZPA).