Schwerpunktbereichsstudium

Schwerpunktbereichsstudium

Das Schwerpunktbereichsstudium kann nach Beendigung des Hauptstudiums begonnen werden und dauert zwei Semester. Begonnen werden kann dabei jeweils im Sommer- als auch im Wintersemester. Die Schwerpunktbereichsprüfung ist der universit?re Teil der ersten juristischen Prüfung und z?hlt 30% der Gesamtnote. Eine Liste der an der Universit?t Bremen angebotenen Schwerpunktbereiche befindet sich unter Schwerpunktveranstaltungen.

Voraussetzungen für die Anmeldung zum Schwerpunktbereichsstudium sind die bestandenen Prüfungen der Module Zivilrecht II, III, ?ffentliches Recht II, III und Strafrecht II und III. Die Prüfungen der Module IV im ?ffentlichen Recht und im Zivilrecht müssen sp?testens für die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung nachgewiesen werden. 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 dazu sind in der Prüfungsordnung zu finden.

Die Anmeldung für das Schwerpunktbereichsstudium erfolgt über PABO. Dabei ist es m?glich, eine Erst- und eine Zweitwahl als gewünschten Schwerpunkt anzugeben. Sofern eine Zulassung in der Erstwahl nicht m?glich ist, erfolgt die Zulassung auf jeden Fall in der Zweitwahl.

Es müssen je Semester acht Semesterwochenstunden belegt werden. Diese bestehen aus Pflichtfachmodulen (4 SWS) und Wahlpflichtmodulen (4 SWS). Von den Wahlpflichtmodulen muss eines im Grundlagenschwerpunkt belegt werden, sofern der Grundlagenschein nicht bereits absolviert wurde.

Ja. Man muss sich für jede Veranstaltung, in der man eine Prüfung ablegen m?chte, bei PABO anmelden.

Der Schwerpunkt kann innerhalb der ersten vier Wochen ab Vorlesungsbeginn gewechselt werden.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung sind der Grundlagenschein, ein Seminarschein aus dem Pflichtmodul des gew?hlten Schwerpunktbereichs, eine weitere mündliche oder schriftliche Prüfungsvorleistung aus einem Pflichtmodul des gew?hlten Schwerpunktbereichs, eine Prüfungsvorleistung aus einem Wahlpflichtmodul des gew?hlten Schwerpunktbereichs und eine Schlüsselqualifikation, die sich von der ersten Schlüsselqualifikation unterscheidet. 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 finden sich in der Prüfungsordnung.

Nein. Das Schwerpunktpraktikum steht in keinem Zusammenhang mit dem Schwerpunktstudium, auch wenn es so klingt.

Die Schwerpunktbereichsprüfung besteht aus einer Themenhausarbeit aus dem Spektrum der Pflicht- und Wahlpflichtmodule des gew?hlten Schwerpunktbereichs, sowie einer mündlichen Prüfung, die nach Bekanntgeben der Note der Themenhausarbeit stattfindet. Die Bearbeitungszeit für die Hausarbeit betr?gt vier Wochen.

Die Themenhausarbeit kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden.

Die schriftliche Leistung bildet 60 %, die mündliche Prüfung 40 % der Gesamtnote des Schwerpunktbereichs.

Aktualisiert von: Simone Bohr