Die Bewerbung
Wir freuen uns über deutsche wie internationale Bewerber:innen mit BA Abschlüssen in Ethnologie, Kulturwissenschaften, Religionswissenschaft, Sprach- und Literaturwissenschaft, Philosophie, Kunstwissenschaft, Psychologie, Soziologie oder verwandte F?cher. Sie k?nnen sich j?hrlich bis zum 15. Juni mit allen notwendigen Unterlagenonline bewerben. Eine wichtige Rolle spielt neben den Zeugnissen und Sprachnachweisen auch das Motivationsschreiben. Hier sollten Sie Ihre Beweggründe ausführen, warum Sie unser Studienprogramm w?hlen. Studienbeginn ist jeweils im Wintersemester, Mitte Oktober.
Weiterführende Informationen finden Sie in der Datenbank Studium.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die einzelnen Kontaktpersonen, die Sie unter ?Studienberatung“ finden.
Das ONLINE–Bewerbungsverfahren
für deutsche UND internationale* Bewerber:innen:
Für alle fachwissenschaftlichen Masterstudieng?nge der Universit?t Bremen ist eine Onlinebewerbung erforderlich!
Der regul?re Bewerbungsschluss für die Zulassung im Wintersemester ist jeweils der 15. Juni des gleichen Jahres.
Alle wichtigen Regularien für die Bewerbung im MATS finden Sie in der so genannten Aufnahmeordnung:
- Ihr pers?nliches Motivationsschreiben sollte 2 DINA4 Seiten nicht überschreiten.
- Die vorzuweisenden 130 CP aus dem vorg?ngigen BA-Studium werden über die Ausdrucke der Prüfungs?mter der vorigen Universit?t nachgewiesen.
- Die vorl?ufige BA-Note ergibt sich aus dem Mittelwert der Noten des Haupt- und des Nebenfaches.
- Nachweise zur Sprachkompetenz: Nach Aufnahmeordnung des Masterstudiengangs Transkulturelle Studien vom 3. Juli 2024 § 1 b und c:
b. Kenntnisse der englischen Sprache, die mindestens dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europ?ischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen. Der Nachweis ist auch erbracht, wenn Bewerberinnen und Bewerber ihre Hochschulzugangsberechtigung oder den letzten Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben haben.
c. Deutschkenntnisse, die die für die Universit?t Bremen allgemein geltenden Voraussetzungen bezüglich deutscher Sprachkenntnisse gem?? der ?Ordnung über den Nachweis deutscher Sprachkenntniss an der Universit?t Bremen“ vom 25. Januar 2012 in der jeweils geltenden Fassung erfüllen.
Einreichung von Unterlagen
Bitte denken Sie daran, dass Sie frühzeitig alle Nachweise zusammentragen. Nachweise k?nnen allersp?testens bis zum 30. Oktober eingereicht werden. Sollten Sie gerade dabei sein, Ihre BA-Arbeit fertig zu schreiben, sollten Sie jetzt schon das Gespr?ch mit ihren Gutachter:innen suchen, um sicherzustellen, dass Sie ihr Abschlusszeugnis rechtzeitig erhalten und einreichen k?nnen.
?blicherweise dienen Schulzeugnisse als Nachweise für Ihre Sprachkenntnisse. Sollte das Niveau Ihrer Sprachkenntnisse im Abschlusszeugnis nicht eindeutig benannt sein, reichen Sie dem Studierensekretariat stattdessen Belege (z.B. Jahrgangszeugnisse) ein, die zeigen wie lange sie die jeweilige Sprache studiert haben. Auch Sprachnachweise von anderen Instituten oder vom Sprachenzentrum (SZHB) der Uni Bremen k?nnen als Nachweis dienen. Wichtig ist dabei jedoch, dass diese Prüfungsnachweise sind und nicht lediglich Anwesenheitsnachweise oder Leistungsnachweise.
Informationen für internationale Studieninteressierte
Für internationale Studieninteressierte gelten die gleichen Bewerbungsbedingungen. Allerdings müssen Sie für ein Studium an der Universit?t Bremen folgende Deutschkenntnisse nachweisen: Beim TestDaF sollten Sie mindestens 16 Punkte erreichen. 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 zum TestDaF k?nnen Sie auf der Homepage www.testdaf.de bekommen. Ebenfalls bietet das Goethe-Institut Bremen entsprechende Deutschkurse an.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte das Studierendensekretariat (SfS) oder die MATS-Studienberatung.
MATS auf einen Blick:
Flyer für Studienbewerber*innen ( inkl.English: First Information for applicants)
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!