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Die Kapazit?tsverordnung (KapVo) bildet die rechtliche Grundlage zur Berechnung der Studienpl?tze für Studienanf?nger.
Oberstes Ziel der Regelung ist es, eine vollst?ndige Nutzung der Ausbildungskapazit?ten zu gew?hrleisten.  Die Anzahl der Studienpl?tze wird auf Basis der personellen Ausbildungskapazit?t berechnet.

J?hrliche Aufnahmekapazit?t  einer Lehreinheit           =       2 x Lehrangebot/ Lehrnachfrage pro Studierenden

Eine KP ist eine Modulprüfung, die aus 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育eren Leistungen besteht, üblicherweise werden diese einzelnen Teile der Prüfung zwar in der Anlage 2 zur Prüfungsordnung ausgewiesen, aber nicht im ZPA modelliert. Die/Der Modulbeauftragte/des FB muss diese selbst verwalten.

Kompetenzen sind die bei Individuen verfügbaren oder durch sie erlernbaren kognitiven F?higkeiten und Fertigkeiten, um bestimmte Probleme zu l?sen, sowie die damit verbundenen motivationalen, volitionalen und sozialen Bereitschaften und F?higkeiten, um die Probleml?sungen in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsvoll nutzen zu k?nnen. (Weinert, Franz E. (2001))

Bei der Studiengangsentwicklung lassen sich vier Kompetenzkategorien unterscheiden:

  • die wissenschaftlich/künstlerische Bef?higung,
  • die Bef?higung zur Ausübung einer qualifizierten Berufst?tigkeit,  
  • die Bef?higung zum zivilgesellschaftlichen Engagement und
  • die Pers?nlichkeitsentwicklung.

Modulbeschreibungen sind kompetenzorientiert auszurichten.
Ziel der Kompetenzorientierung ist die Entfaltung einer gr??eren Wirksamkeit des Studiums, da nicht nur die Ansammlung von Wissen sondern vor allem auch dessen Anwendbarkeit in den Blick genommen wird.

Ziel ist, mit der Prüfung die im Modul zu erwerbende Kompetenz abzuprüfen und dementsprechend auch die Prüfung auf die Kompetenz hin zu gestalten. Das Projekt Nexus der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat "Umsetzungshilfen des kompetenzorientierten Prüfens" zusammengestellt.

Dieser Fachzuschnitt kommt nur im Zwei-F?cher-Bachelorstudiengang vor. Ein Komplement?rfach umfasst 60 CP, eine Bachelorthesis ist hierbei nicht vorgesehen. Das Komplement?rfach wird immer mit einem Profilfach (120 CP) kombiniert.

Die Konferenz der Studiendekaninnen und Studiendekane tritt mindestens zweimal im Semester unter dem Vorsitz des Konrektors für Lehre und Studium zusammen und diskutiert relevante Themen in ihrem Zust?ndigkeitsbereich. Zus?tzlich wird eine j?hrliche Klausurtagung der Studiendekaninnen und -dekane durchgeführt, in der Raum für spezielle, intensiv zu diskutierende, Themen zu Studium und Lehre gegeben wird.

Das Wort "konsekutiv" ist abgeleitet vom lateinischen "consecutio", welches Folge bedeutet. In der Diskussion um den Bologna-Prozess wird mit dem Begriff ein Studienprogramm bezeichnet, das aus einem Bachelor und einem darauf aufbauenden Master besteht. Der Bachelor ist dabei ein grundst?ndiges Studium, der Master ein anschlie?endes postgraduales Studium. Zwischen dem Bachelor und dem Master besteht ein fachlicher Zusammenhang, sie bauen inhaltlich aufeinander auf, im Gegensatz zu einem ehemals sog. nicht-konsekutiven Masterstudiengang[1] sowie einem weiterbildenden Masterstudiengang. Etwa neun von zehn Masterstudieng?ngen sind konsekutiv[2] und ?hneln damit inhaltlich den bisherigen einstufigen Studieng?ngen mit den Abschlüssen Diplom und Magister.

Ein erster berufsbef?higender Abschluss (z. B. Bachelor) ist eine notwendige Qualifikation, um überhaupt zum Masterstudiengang zugelassen zu werden.

Der Koordinierungskreis der Studienzentren und Praxisbüros trifft sich, moderiert durch die Zentrale Studienberatung, mindestens viermal j?hrlich, um den fachbereichsübergreifenden Austausch guter Praxis voranzutreiben. Kernthemen sind vor allem die Beratungspraxis, aber auch die Entwicklung des Qualit?tsmanagements in den einzelnen Fachbereichen.

Das Lehrangebot wird in Semesterwochenstunden bemessen und setzt sich u.a. zusammen aus:

  • Lehrverpflichtung des wissenschaftlichen Personals gem. Lehrverpflichtungsverordnung,
  • Lehrauftr?gen einer Lehreinheit,
  • Lehrleistungen von Honorarprofessoren und Privatdozenten.

Die Lehrnachfrage eines Studierenden in einem Studiengang wird über den Curricularnormwert (CNW) ausgedrückt.

Eine Lehreinheit ist eine für Zwecke der Kapazit?tsermittlung abgegrenzte fachliche Einheit, die aus lehrenden Personen besteht und ein Lehrangebot bereitstellt.

Studieng?nge werden der Lehreinheit zugeordnet, die den überwiegenden Teil der Lehrveranstaltungsstunden für den jeweiligen  Studiengang anbietet.

Eine ?bersicht der Lehreinheiten der Universit?t Bremen  finden Sie hier (LINK setzen).

Unter Lehrevaluation versteht man ein Verfahren, durch welches ein Gegenstand (in diesem Kontext insb. Lehrveranstaltungen, aber auch ganze Studieng?nge oder Module) mit geeigneten Instrumenten einer Bewertung unterzogen wird. Die Bewertungskriterien sowie die Instrumente sind abh?ngig vom Evaluationsgegenstand. Es k?nnen sowohl quantitative als auch qualitative Evaluationsverfahren oder eine Kombination verschiedener Verfahren zum Einsatz kommen.

Lehrimporte sind die von einer Lehreinheit Module, die eine andere Lehreinheit (z.B. origin?r für ihren Studiengang  oder ihre Studieng?nge) anbietet. Lehrexporte sind dementsprechend, die von der Lehreinheit einer  anderen Lehreinheit zur  Nutzung angeboten werden. Vgl. auch Dual-Use-Module.

Für die Berechnung des Curricularnormwertes (CNW) werden die im Modulhandbuch festgelegten Lehrveranstaltungsarten herangezogen.

Mit Beschluss vom 21.08.2017 hat das Rektorat definiert, welche Lehrveranstaltungsarten für die Berechnung des Lehraufwands zugrunde gelegt werden k?nnen.

Eine ?bersicht der Lehrveranstaltungsarten  finden Sie hier.

siehe Credit Point

Das Leitbild Lehre charakterisiert die Universit?t Bremen als Universit?t des Forschenden Lernens, der Partizipation und der Vielfalt. Der Beschluss des AS, vorbereitet durch die AS-Kommission für das Studium, ist hier zu finden: www.uni-bremen.de/de/studium/lehre-studium/leitbild.html

Um die Regeln zum Studium mit einem amtlichen Stand bekannt zu machen, müssen Ver?nderungen eines Lehrangebots und/oder Prüfungsvorgaben bzw. Zugangs- und Zulassungskriterien in Form einer Satzung ver?ffentlicht werden. Die dazu geh?rigen Ver?ffentlichungsorgane sind das Amtsblatt des Landes Bremen und die Amtlichen Mitteilungen der Universit?t Bremen, je nach Gegenstand. ?nderungen von Prüfungsordnungen werden h?ufig in Form einer ?nderungsordnung ver?ffentlicht. Das bedeutet, die letzte amtliche Vollversion der betroffenen Prüfungsordnung bleibt unver?ndert bestehen, die aktuellen ?nderungen sind nur in der ?nderungsordnung dargelegt.

Diese beiden Dokumente - ?nderungsordnung und letzte amtliche Vollversion der Prüfungsordnung -  ergeben dann den letzten amtlichen Stand. Diese Form der Darstellung in zwei Ordnungen ist jedoch für Studierende, Beratungseinrichtungen etc. schwer nachvollziehbar, daher bietet das Referat 13/Team Ordnungsmittel immer auch "nicht-amtliche Lesefassungen" an, die eine durch ?nderungsordnung ge?nderte Satzung so darstellen, wie sie aktuell für neue Studierende (und ggf. auch für bereits immatrikulierte Studierende) gilt.

Diese gut lesbaren Fassungen sind aber nicht amtlich, sie sind ein Service des Referats 13 und werden in der Datenbank Studium für jeden Studiengang unter dem Menüpunkt "Formalia" ver?ffentlicht. Im rechtlichen Streitfall würde man nur die amtlichen Fassungen heranziehen k?nnen, welche u.a. im Archiv des Zentralen Prüfungsamts eingestellt sind.

Die Lissabon-Konvention gibt es seit 1997. Sie legt Prinzipien zur Anerkennung und Anrechnung von Leistungen und Abschlüssen fest und betont die Notwendigkeit transparenter Kriterien. Die Lissabon-Konvention finden Sie hier (LINK setzten).