Einrichtung von Studieng?ngen

Studieng?nge müssen folgende Kriterien erfüllen, um akkreditiert zu werden:

  • Der Studiengang entspricht dem Profil der Universit?t Bremen und den Entwicklungszielen des Fachbereichs.
  • Es existiert ein entsprechender Forschungshintergrund an der Universit?t.
  • Die erforderlichen Ressourcen sind vorhanden.
  • Kooperationsm?glichkeiten innerhalb der Universit?t und mit anderen Hochschulen wurden geprüft und werden sinnvoll genutzt.
  • Es gibt einen Bedarf für die entsprechende wissenschafts- oder professionsorientierte Qualifikation.
  • Der Studiengang zeigt Passung mit der Wissenschaftsplanung des Landes.
  • Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden eingehalten.

1. Studiengangskonzept

Grundlage für jede Studiengangsentwicklung ist ein schlüssiges Konzept.

Zur Strukturierung der Idee planen die Studiengangsverantwortlichen anhand eines vorstrukturierten Formulars. Die Planungsskizze kl?rt die wichtigsten inhaltlichen und strukturellen Fragen sowie die Beteiligung aller relevanten Akteure. Der Fachbereich entscheidet intern über die Planung. Ist dies geschehen, wird die ausgefüllte Planungsskizze im Referat Lehre und Studium eingereicht.

Das Referat Lehre und Studium stellt in Begleitung der Studiengangsverantwortlichen dem Rektorat das neue Studiengangskonzept vor.

Das Rektorat beschlie?t die Fortführung der Planung und einen m?glichen Starttermin für den Studiengang. In Einzelf?llen kann es auch zur Ablehnung der Einrichtung neuer Studieng?nge führen, wenn absehbar ist, dass diese nicht ins Profil passen oder kapazit?r nicht hinreichend ausfinanziert sind.

2. Einrichtungsunterlagen

Das Verfahren zur Ausarbeitung der Einrichtungsunterlagen ist standardisiert. Vorlagen finden sich im Downloadbereich des QM-Portals.

Das Dekanat des betreffenden Fachbereichs sorgt für die fachbereichsseitige Koordination der inhaltlichen Ausarbeitung der Unterlagen für den neuen Studiengang.

Handelt es sich um einen interdisziplin?ren Studiengang an dem verschiedene Fachbereiche beteiligt sind, wird bereits zu diesem frühen Zeitpunkt der Studiengangsplanung ein Gemeinsam beschlie?ender Ausschuss (GbA) gegründet. Dieser stimmt alle inhaltlichen Fragen ab, die im Anschluss dann in den Fachbereichsr?ten beschlossen werden. Im Falle von Lehramtsstudieng?ngen übernmimt das ZfLB diese koordinierende Funktion.

Das Referat Lehre und Studium unterstützt die Studiengangsverantwortlichen bei der Umsetzung der Vorgaben und stimmt sich dabei mit dem Dezernat Studentische Angelegenheiten ab. Die entsprechenden Vorlagen finden sich im Downloadbereich.

3. Externe Begutachtung

Nach Fertigstellung des Gesamtkonzepts holt der Fachbereich auf Basis der vorliegenden Unterlagen das Feedback von mindestens vier externen Expertinnen und Experten ein: zwei Hochschullehrer/innen, ein/e Berufspraktiker/in sowie ein/e Studierende/r. Der Fachbereich stellt sicher, dass die Studiengangsinhalte fachlich angemessen beurteilt werden k?nnen. Das betrifft im Fall von Lehramtsstudieng?ngen insbesondere auch die Fachdidaktiken.

Die Begutachtung kann verfahrensbezogen organisiert oder auch durch einen permanenten Beirat sichergestellt werden, der auf Instituts- oder Fachbereichsebene installiert ist. Der externe Begutachtungsprozess wird durch den Fachbereich organisiert, welcher auch die Erstellung des Gutachtens koordiniert und mit den Expertinnen und Experten abstimmt.

Bei Lehramtsstudieng?ngen ist die Senatorische Beh?rde, Abteilung Bildung zu beteiligen; in anderen reglementierten Studieng?ngen die jeweils zust?ndige Senatorische Beh?rde. Das Dekanat führt danach eine abschlie?ende Bewertung durch; der Fachbereichsrat befürwortet die Einrichtung des Studiengangs.

4. Akkreditierung, Einrichtung und Genehmigung

Das auf den Vorgaben der Bremischen Verordnung zur Studienakkreditierung basierende Gutachten durch die externen Expertinnen und Experten sowie eine Stellungnahme zur Einhaltung der formalen Rahmenvorgaben, koordiniert durch das Referat Lehre und Studium, bilden die Grundlage für den Rektoratsbeschluss zur Akkreditierung. In diesem Prozessschritt erfolgt auch eine Abstimmung mit dem Dezernat für studentische Angelegenheiten sowie weiteren Akteurinnen und Akteuren der Verwaltung, wo notwendig. Diese "Zusammenfassende Stellungnahme", bestehend aus den genannten Rückmeldungen und dem Rektoratsbeschluss zur Akkreditierung dient gleichzeitig als Grundlage für die sp?tere Ver?ffentlichung der Akkreditierungsinformationen im Downloadbereich dieser Website sowie auf den Seiten des Akkreditierungsrates

Das Rektorat akkreditiert den Studiengang, ggf. mit Auflagen und vergibt damit das Siegel des Akkreditierungsrates. Die Fristen zur Auflagenerfüllung werden durch das Rektorat festgelegt, anh?ngig vom Umsetzungsaufwand. Im Regelfall wird eine maximale Frist von zwei Jahren nicht überschritten. Bei Lehramtsstudieng?ngen holt das Referat Lehre und Studium die Zustimmung der Senatorischen Beh?rde für Kinder und Bildung zur Akkreditierung ein. Im Falle einer Akkreditierung mit Auflagen, verantwortet das Studiendekanat die Auflagenerfüllung im Rahmen der gesetzten Frist. Das Referat 13 prüft und ver?ffentlicht die Auflagenerfüllung und berichtet dem Rektorat.

Sollte es Unklarheiten im Verfahren geben oder das Rektorat eine negative Akkreditierungsentscheidung treffen, hat das Dekanat gem?? §19 QM-Satzung die M?glichkeit, gegen den Rektoratsbeschluss Widerspruch zu erheben. 

Der Antrag auf Studiengangseinrichtung wird danach dem Akademischen Senat zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Anschluss an einen positiven Einrichtungsbeschluss des Akademischen Senats, wird die Einrichtung bei der für Wissenschaft zust?ndigen Senatorischen Beh?rde  angezeigt und die Genehmigung des Studiengangs beantragt.

Erst nach erfolgter Genehmigung k?nnen Studiengangswerbung und Einschreibung erfolgen. Für den gesamten Einrichtungsprozess sind je nach dem Stand der geleisteten Vorarbeiten mindestens eineinhalb Jahre einzukalkulieren.

Kontakt

Dr. Stefanie Grote

Referat Lehre und Studium

Geb?ude/Raum: VWG 0320
Telefon: +49-421-218-60350
E-Mail: stefanie.groteprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de