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Ein Modul ist eine inhaltlich und zeitlich abgeschlossene Lerneinheit mit einem klar definierten Lernziel. In Modulen werden zusammenh?ngende Inhalte studiert und entsprechende Kompetenzen erworben.
Module sind qualitativ (Inhalte) und quantitativ (Kreditpunkte) beschreibbar und müssen bewertbar sein (Prüfung). Die Inhalte eines Moduls sind so zu bemessen, dass sie in der Regel innerhalb eines Semesters erworben werden k?nnen. In besonders begründeten F?llen kann sich ein Modul auch über 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育ere Semester erstrecken. Sofern sich ein Modul über 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 als ein Semester erstreckt, sind die Auswirkungen auf die Studierbarkeit und Mobilit?t zu prüfen.
Inhalt
Das Modul muss den Vorgaben des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnungen (jeweils Bachelor oder Master, vgl. § 5 AT BPO und AT MPO) der Universit?t Bremen entsprechen. Die KMK-Strukturvorgaben und die Richtlinien des Akkreditierungsrates sind einzuhalten. Es muss eine klare Verantwortlichkeit für das Modul benannt sein; Modulverantwortliche sind in der Regel Hochschullehrer*innen oder erfahrene wissenschaftliche Mitarbeiter*innen. Grunds?tzlich sollte bei jedem Modul eine klare Zuordnung zur Studienstufe (Bachelor oder Master) erfolgen. Zwingend ist eine Begründung erforderlich, wenn ein Bachelormodul auch im Master angeboten wird.
Umfang
In der Regel setzt sich ein Modul aus verschiedenen, thematisch oder methodisch zusammenh?ngenden, Lehrveranstaltungen (z.B. Vorlesungen, ?bungen, Seminare, Praktika, E-Learning, etc.) zusammen. In Ausnahmef?llen kann auch eine Lehrveranstaltung ein Modul bilden, wenn die Lehrveranstaltung durch weitere didaktische Elemente (z.B. E-Learning, Praktika) sinnvoll erg?nzt wird. Der Arbeitsaufwand für das Modul wird in Kreditpunkten = Credit Points (CP) ausgewiesen. Die Modulgr??e in Bachelor-Studieng?ngen kann 3-12 Kreditpunkte umfassen. Es wird empfohlen, nur in Ausnahmef?llen 3 CP Module zu bilden, um die Anzahl der Modulprüfungen und die damit verbundene Prüfungsbelastung für Studierende und Lehrende im Rahmen zu halten.
Prüfungen
Module schlie?en in der Regel mit einer auf das übergreifende Verst?ndnisziel des jeweiligen Moduls ausgerichteten Prüfung ab. Die Prüfung eines Moduls muss so gestaltet sein, dass die Erreichung der Lernergebnisse beurteilt werden kann – Ziel ist das kompetenzorientierte Prüfen.
Modulbeschreibungen sind eine tabellarische Darstellung und dienen der Information über u.a. die Inhalte, Lehrveranstaltungen (Angaben zur Lehrveranstaltungsart), Umfang sowie den Prüfungsanforderungen eines Moduls und zum Beispiel auch über die zu erwerbenden Kompetenzen sowie die Zust?ndigkeiten in einem Modul. Modulbeschreibungen sind z.B. wichtige Unterlagen für die Anerkennung von Leistungen.
In den "L?ndergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor und Masterstudieng?ngen" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 i.d.F. vom 04.02.2010) sind im Abschnitt "Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studieng?ngen" die Minimalanforderungen an eine Modulbeschreibung dargelegt.
In einem Modulhandbuch werden die Modulbeschreibungen studiengangs-, fachbereichsweit oder hochschulweit zusammengefasst.
Die Allgemeinen Teile der Bachelor- und Masterprüfungsordnungen der Universit?t Bremen (AT BPO und AT MPO) definieren in § 5 Absatz 8 die Optionen einer Modulprüfung ausführlich. Eine Modulprüfung wird mit einer benoteten (Prüfungsleistung) oder einer unbenoteten Prüfung (Studienleistung) absolviert. Eine Modulprüfung besteht i.d.R aus einer einzelnen Prüfungsleistung (vgl. dazu Portfolio). In einer Kombinationsprüfung k?nnen 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育ere benotete und unbenotete Leistungen vorgegeben werden, aber ohne dass diese in der Modellierung der Prüfung getrennt aufgeführt werden. Die/Der Modulverantwortliche errechnet die Note der Kombinationsprüfung. In einer Teilprüfung besteht die Modulprüfung aus zwei oder 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 Prüfungsanteilen, die getrennt modelliert sind.
Modulverantwortliche sind in der Regel Hochschullehrer*innen oder unbefristet besch?ftigte, erfahrene wissenschaftliche Mitarbeiter*innen.
Zusammenfassender Begriff an der Universit?t Bremen für Satzungen/ Ordnungen im Zusammenhang mit einem Studiengang.
Zwischen Fachbereichen und Rektorat finden in der Regel alle zwei Jahre Perspektivgespr?che statt, die, neben den Themen Forschung, Internationalit?t und Diversit?t, Stellenplanung und Gendergerechtigkeit, auch Lehre und Studium zum Inhalt haben. Grundlage für die Gespr?che sind Berichte der Fachbereiche, die insbesondere strategische Fragen in den Blick nehmen. Die Gespr?che werden protokolliert und ggf. werden Ma?nahmen vereinbart.
Ein neues Instrument, welches im Rahmen der Systemakkreditierung entwickelt wurde, sind die in den Jahren zwischen den Perspektivgespr?chen stattfindenden QM-Gespr?che, die, im Gegensatz zu den Perspektivgespr?chen, einen Fokus gezielt auf Lehre und Studium legen und zudem insbesondere die Schlie?ung der jeweiligen Qualit?tskreisl?ufe in den Blick nehmen. Die Fachbereiche legen ihren Berichten eine standardisierte Dokumentation der Zielerreichung und dafür genutzten Ma?nahmen und Messgr??en zu Grunde. Ziel dieses neuen Instruments ist es, dass sowohl auf Fachbereichsebene als auch gesamtuniversit?r der Blick auf die – im Rahmen des Universit?tsprofiles - selbst gesetzten Ziele gesch?rft werden.
Die Lehrerbildung wird durch einen, mit dem Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZfLB) gemeinsam entwickelten, Fragenblock von den lehrerbildenden Fachbereichen in die Berichte der Fachbereiche integriert. Dadurch ist auch an dieser Stelle eine Rückkopplung in den Qualit?tskreislauf Lehrerbildung m?glich, ohne separate Gespr?che führen zu müssen.
Im Pflichtbereich eines Studiums sind die Pflichtmodule von allen Studierenden zu belegen; Pflichtmodule enthalten die grundlegenden und wesentlichen Inhalte eines Studiengangs.
Das Modul muss bestanden werden.
Gem?? AT § 8 Absatz 8 ist die Portfolioprüfung eine Prüfungsform, bei der "eine Sammlung von 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育eren bearbeiteten Aufgaben im weitesten Sinne, die zusammenfassend bewertet wird." enthalten ist. Die Aufgaben sollten einen engen inhaltlichen Zusammenhang aufweisen, der Prüfungstyp wird in der PO als MP (Modulprüfung mit einer Leistung) ausgewiesen.
Um die vielen verschiedenen Optionen, die unter der sehr weitgefassten AT-Definition vorstellbar sind, transparent zu machen, empfiehlt das Referat 13 eine anschaulich-nachvollziehbare Erl?uterung in der Modulbeschreibung.
Ist in einem Studiengangscurriculum ein Praktikum verpflichtend integriert und beinhaltet dieses einen Aufenthalt in einer au?eruniversit?ren Einrichtung, ist eine Praktikumsordnung relevant, um verbindlich und transparent die mit dem Praktikum einhergehenden wesentlichen Regelungen und Zielsetzungen sichtbar zu machen. Im Lehramt wird die Praktikumsordnung über das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZFL) formuliert.
Dieser Fachzuschnitt kommt nur im Zwei-F?cher-Bachelorstudiengang vor. Der CP-Umfang eines Profilfaches betr?gt 120 CP, inklusive 18-45 CP im General Studies Bereich und der Bachelorarbeit.
Das Profilfach kann nur in Kombination mit einem Komplement?rfach studiert werden. Die Bachelorthesis wird immer im Profilfach geschrieben.
Ziel des Verfahrens zur Evaluation bestehender Studieng?nge (werden auch als "Programme" bezeichnet) ist die regelm??ige Qualit?tssicherung und ggf. Nachsteuerungsm?glichkeit des Angebots. Alle Studieng?nge werden mindestens alle sieben Jahre im Rahmen einer sog. Programmevaluation begutachtet; sollte innerhalb dieser Frist eine grundlegende ?nderung des Studiengangs geplant sein, ist das Verfahren zur Studiengangseinrichtung durchzuführen und frühzeitig das Rektorat einzubinden, da ggf. strategische Fragen berührt sein k?nnen.
Verantwortlich für die rechtzeitige und den Regeln entsprechende Durchführung des Verfahrens ist das Dekanat, vertreten durch die jeweilige Studiendekanin/den jeweiligen Studiendekan des Fachbereichs, dem der Studiengang organisatorisch zugeordnet ist. Die Verfahrenskoordination übernimmt das zugeh?rige Studienzentrum. Die übergeordnete zentrale Koordination liegt im Verantwortungsbereich des Referats Lehre und Studium. Welche Studieng?nge in welchem Jahr zu evaluieren sind, ist Gegenstand der Perspektivgespr?che zwischen Dekanat und Rektorat bzw. der QM-Gespr?che mit dem Konrektorat für Lehre und Studium. Fristabl?ufe, die aus den bisher durchgeführten Programmakkreditierungen resultieren, finden bei der Terminplanung Beachtung.
Informationen zur zeitlichen Taktung der Programmevaluationen sowie zu den Rahmenvorgaben sind im QM-Portal für Angeh?rige der Universit?t Bremen abrufbar.
Mit "Prüfungsform" ist die konkrete Form der Prüfung, also Klausur, Referat etc. gemeint. In den Allgemeinen Teile der Bachelor- und Masterprüfungsordnungen sind Prüfungsformen aufgeführt und grob beschrieben.
Prüfungsformen, die darüber hinausgehend im Studiengang genutzt werden, müssen zuvor in der fachspezifischen Prüfungsordnung definiert werden.
Ein Prüfungsjahrgang umfasst alle Absolventinnen und Absolventen, die zwischen dem 01.10. (Beginn des Wintersemester) eines Jahres und dem 30.09. (Ende des Sommersemesters) des Folgejahres einen Abschluss erworben haben.
Eine Prüfungsleistung ist eine benotete Leistung im Rahmen einer Modulprüfung. Unbenotete Leistungen werden an der Universit?t Bremen "Studienleistungen" genannt.
Prüfungsordnungen weisen den jeweiligen Prüfungstyp aus. Gem?? § 5 AT gibt es drei verschiedene Optionen eines Prüfungstyps: Die Modulprüfung (MP) mit nur einer benoteten oder unbenoteten Leistung. Die Kombinationsprüfung (KP) mit 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育eren benoteten und/oder unbenoteten Leistungen, deren Gewichtung bei der Modulnotenberechnung in der Modulbeschreibung zumeist ausgewiesen wird. Die Teilprüfung (TP) mit zwei oder drei (zumeist) Prüfungsleistungen (seltener Studienleistungen), deren Gewichtung für die Berechnung der Modulnote in der Prüfungsordnung ausgewiesen wird und die zudem in der Prüfungssoftware einzeln ausgewiesen werden.
Der QM-Beirat ist das Beratungsgremium der Universit?t zur strategischen Umsetzung und Weiterentwicklung des gesamtuniversit?ren Qualit?tsmanagementsystems in Lehre und Studium. Der Beirat setzt sich aus mindestens fünf externen akademischen Expertinnen und Experten zusammen, von denen drei über Leitungserfahrung im Hochschulbereich verfügen, einem Mitglied aus der Berufspraxis sowie einem studentischen Mitglied. Die Senatorische Beh?rde, Abteilung Wissenschaft, kann einen Vertreter oder eine Vertreterin als Gast entsenden. Der QM-Beirat trifft sich einmal j?hrlich und evaluiert die eingesetzten Qualit?tssicherungsinstrumente.
siehe Perspektivgespr?che
Befragungssoftware zur Durchführung der Studierenden- und Absolventenbefragung