FAQ Masterstudiengang The Economics of Global Challenges

Aufnahmevoraussetzungen

 
Welche Kriterien muss ich für Aufnahme in den Studiengang The Economics of Global Challenges erfüllen?

Die in der Aufnahmeordnung definierten Aufnahmekriterien sind Ausschlusskriterien und zu den in der Aufnahmeordnung definierten Zeitpunkten nachzuweisen:

  • Bachelorabschluss
    • zum Zeitpunkt der Bewerbung: 130 CP (per Transcript)
    • zum Zeitpunkt der Immatrikulation: 180 CP (per Transcript)
    • Urkunde und Zeugnis: zum 31.12. (bei Studienbeginn im Wintersemester) bzw. 30.06. (bei Studienbeginn im Sommersemester)
  • mindestens 12 CP im Bereich Volkswirtschaftslehre
    • zum Zeitpunkt der Bewerbung
  • mindestens 9 CP im Bereich statistischer und / oder ?konometrischer Methoden
    • zum Zeitpunkt der Bewerbung
  • Mindestnote 2,7 des vorangegangenen Abschlusses bzw. des Notendurchschnitts zum Bewerbungszeitpunkt
    • zum Zeitpunkt der Bewerbung
  • Sprachkenntnisse
  • Englisch
    • zum Zeitpunkt der Bewerbung: Niveau B2
    • zum Zeitpunkt der Immatrikulation: Niveau C1
    • Sprachnachweis per Zertifikat kann entfallen, wenn der letzte Hochschulabschluss oder die Hochschulzugangsberechtigung in englischer Sprache erworben wurden (MOI / Nachweis erforderlich)
    • Eine Liste der Zertifikate, die zum Nachweis des B2- und C1-Niveaus akzeptiert werden, führt das Sprachenzentrum.
  • Deutsch
    • Es werden keine Deutschkenntnisse verlangt.

 

Kann ich meine Bewerbungsunterlagen vor Einreichen der Bewerbung prüfen lassen?
  • Die Universit?t bietet keine pre-checks von Bewerbungsunterlagen an.
  • In kritischen F?llen kann eine Einsch?tzung der Eignung erbrachter Leistungen durch das Studienzentrum erfolgen. Dies betrifft nur F?lle, in denen die Zuordnung zu VWL oder Statistik/?konometrie nicht eindeutig ist. Anfragen, in denen die Zuordnung eindeutig und für die Bewerberin oder den Bewerber selbst ersichtlich ist, k?nnen leider nicht bearbeitet werden.

 

Was passiert, wenn ich mich bewerbe, obwohl ich die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfülle? Kann ich Zulassungsvoraussetzungen durch andere Leistungen ersetzen?
  • Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen ist eine Immatrikulation nicht m?glich. Es gibt keine Zulassung unter Vorbehalt.
  • Arbeitserfahrung kann akademische Voraussetzungen nicht ersetzen.

 

Ich habe meinen Abschluss nicht in Deutschland gemacht. Wie rechne ich meine Abschlussnote ins deutsche Notensystem um?

Zur Umrechnung von Noten wird die sogenannte "modifizierte Bayerische Formel" der Deutschen Kultusministerkonferenz verwendet. Die Noten werden individuell bei der Prüfung Ihrer Bewerbung berechnet. Es gibt verschiedene Online-Rechner, die Sie zur Orientierung für die Umrechnung heranziehen k?nnen.

 

Ich habe meine Leistungen au?erhalb des ECTS-Systems erworben. Wie rechne ich sie in ECTS Credit Points um?
  • Bei der Umrechnung von Credit Points für belegte Kurse au?erhalb des ECTS Systems kann die folgende Formel genutzt werden:
  • ECTS CP = cr_course * (60 * yrs)/(total)
    cr_course: erworbene Credits im betroffenen Kurs | yrs: Dauer des Studienprogramms in Jahren | total: Gesamtsumme der Credits des Studiengprogramms

Bewerbung

 

An wen wende ich mich mit Fragen zum Bewerbungsverfahren?

Der Bewerbungsprozess wird vom Sekretariat für Studierende (SfS) verantwortet und durchgeführt. Fragen zum Bewerbungs- und Immatrikulationsprozess sind daher direkt ans SfS zu richten.

 

Welche Fristen muss ich für meine Bewerbung beachten?
  • Anf?ngerinnen und Anf?nger starten ausschlie?lich zum Wintersemester.
    • Bewerbungszeitraum: 1. April bis 31. Mai
  • Fortgeschrittene starten zum Sommersemester oder zum Wintersemester.
    • Bewerbungszeitraum zum Sommersemester: 1. Dezember bis 10. Januar
    • Bewerbungszeitraum zum Wintersemester: 1. April bis 31. Mai
    • Fortgeschrittene Studierende müssen nachweisen, dass sie bereits mindestens 10 CP in Kursen erbracht haben, die
      • entweder aus dem Studiengang The Economics of Global Challenges an der Universit?t Bremen stammen
      • oder für Module im Studiengang The Economics of Global Challenges an der Universit?t Bremen anerkannt werden k?nnen
  • Alle Fristen gelten gleicherma?en für alle Bewerberinnen und Bewerber (EU und nicht-EU).

 

Wie reiche ich meine Bewerbung ein?
  • Informationen zum Bewerbungsprozess finden sich im Master-Portal der Universit?t Bremen.
  • Das SfS hat eine FAQ Liste zur Beantwortung typischer Fragen im Bewerbungsprozess erstellt. Hier wird z.B. erl?utert, in welcher Form internationale Bewerbungsdokumente übersetzt werden müssen und in welchen F?llen ein APS-Zertifikat vorzulegen ist. Rückfragen zu diesen Themen beantwortet das SfS.
  • Bewerbungen werden ausschlie?lich im MOIN-Portal der Universit?t Bremen eingereicht, die Bewerbung erfolgt in elektronischer Form .
    • Die erforderlichen Dokumente werden im Bewerbungsformular in MOIN pr?zisiert. Eine Bewerbung kann begonnen, dann gespeichert und zu einem sp?teren Zeitpunkt vervollst?ndigt und abgeschickt werden.
    • Es ist zu empfehlen, die Bewerbung nicht erst kurz vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu beginnen.
    • Die Einhaltung der Form und Vollst?ndigkeit der Bewerbungsunterlagen liegt in der Verantwortung der Bewerberinnen und Bewerber.

Auswahlprozess

 

Wer entscheidet über meine Bewerbung?
  • Die Auswahl der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber erfolgt durch das Sekretariat für Studierende (SfS) für die formale Prüfung und durch die Auswahlkommission des Studiengangs (AK) für die inhaltliche Prüfung.
  • Vorabeinsch?tzungen zur voraussichtlichen Akzeptanz erbrachter Leistungen für die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen sind nicht bindend. Rechtlich bindend sind nur die Einsch?tzungen des SfS und der AK.
  • Eine direkte Kontaktaufnahme zur AK ist nicht m?glich. Rückfragen beantwortet das SfS.

 

Wann erhalte ich eine Rückmeldung zu meiner Bewerbung?
  • Eine Rückmeldung zur Zulassung oder Ablehnung der Bewerbung erhalten Bewerberinnen und Bewerber in der Regel ca. 6 bis 8 Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist. Der Status einer Bewerbung kann in MOIN jederzeit selbst eingesehen werden. Von individuellen Anfragen zum Bearbeitungsstand ist abzusehen.

Immatrikulation

 

An wen wende ich mich mit Fragen zur Immatrikulation?
  • Alle mit der Immatrikulation verbundenen Verfahren und Prozesse liegen in der Verantwortung des Sekretariats für Studierende (SfS).
  • Alle Fragen zur Zulassung und Immatrikulation sind an das SfS zu richten. Hierzu z?hlen bspw.
    • Widersprüche gegen Ablehnungsbescheide
    • Fragen zur Krankenversicherung
    • Fristen zur Ein- und Nachreichung von Unterlagen
    • ?bersetzungrichtlinien für Zeugnisse und Urkunden
    • Semesterunterlagen
    • ...

 

Kann ich mich mit meinen Fragen zur Immatrikulation auch an den Fachbereich wenden?
  • Die Fachbereiche haben weder die Befugnis noch die Zugangsberechtigung, um über den Status eines Einschreibeverfahrens, Details zum Prozess oder Fristen zu informieren. Die Studienzentren und Studiengangsverantwortlichen an den Fachbereichen k?nnen daher keine Auskunft zu diesen Themen geben.

Visa-Angelegenheiten und Late Arrival

 

Unterstützt die Universit?t Bremen mich bei der Beantragung meines Studierendenvisums?
  • Die rechtzeitige Beantragung eines Visums liegt einzig in der Verantwortung der zugelassenen internationalen Studierenden.
  • Die Universit?t hat keine Handhabe, Visumsprozesse zu beschleunigen und stellt keinen Kontakt zu Deutschen Auslandsvertretungen her.

 

Mein Visumsprozess verz?gert sich, was soll ich tun?
  • Das Studienzentrum Wirtschaftswissenschaft stellt auf Anfrage Late Arrival Letters zur Vorlage bei der jeweiligen Botschaft aus.
    • In einem Late Arrival Letter bescheinigt der Fachbereich, dass die Aufnahme des Studiums auch bei versp?teter Ankunft noch zul?ssig ist.
    • Late Arrival Letters werden nur für ein Semester ausgestellt.
  • Auch bei versp?teter Ankunft in Bremen wird das Studium offiziell im Wintersemester angetreten; um im betreffenden Semester Lehrveranstaltungen belegen zu k?nnen, sind die folgenden Fristen ma?geblich:
    • Die versp?tete Aufnahme in die Lehrveranstaltungen des ersten Fachsemesters liegt in der Entscheidung der Lehrenden. H?ufig ist ein versp?teter Beginn bis Anfang November m?glich.
    • Nach Ablauf dieser Frist ist die Belegung regul?rer Lehrveranstaltungen erst ab dem darauffolgenden Sommersemester m?glich. Das Studienzentrum ber?t zu individuellen Studienverlaufspl?nen.
  • Die Beantragung eines Urlaubssemesters ist erst ab dem zweiten Fachsemester m?glich.

 

Worauf müssen internationale Studierende bei der Vorbereitung ihres Studiums in Bremen achten?
  • Zu den Formalit?ten für internationale Studierende hat das International Office der Universit?t Bremen hilfreiche Informationen zusammengetragen.

Unterkunft und Studienfinanzierung

 

Wo kann ich wohnen?
  • Die Universit?t Bremen betreibt keine eigenen Wohnheime. Es besteht für zugelassene Studierende kein Anspruch auf eine von der Universit?t gestellte Unterkunft.
  • Das International Office und das Studierendenwerk Bremen haben einige Informationen zur Wohnungssuche zusammengestellt. Das Studierendenwerk ist auch Ansprechpartner für die ?ffentlichen Studierendenwohnheime in Bremen.

 

Kann ich mich an der Universit?t Bremen für ein Stipendium bewerben?

 

Wie hoch sind die Studiengebühren?
  • Es gibt keine studiengangsspezifischen Studiengebühren.
  • F?llig wird lediglich die Semestergebühr (~ 350 Euro pro Semester).

Studieninhalte und Studienverlauf

 

Wo sind die Regeln fürs Studium festgelegt?
  • Studieninhalte, -verlauf und Module sind in der Fachspezifischen Masterprüfungsordnung (MPO) des Studiengangs festgelegt.
  • Die offiziellen Versionen von Prüfungsordnungen, ihren ?nderungen und Korrekturen werden vom Zentralen Prüfungsamt ver?ffentlicht.
  • Eine jeweils aktuelle Lesefassung der MPO ist in der Datenbank Studium abgelegt (→ Prüfungen und Ordnungen).
  • Der Fachbereich stellt eine nicht-bindende englischsprachige ?bersetzung der jüngsten Version der Lesefassung bereit.
 
Wo finde ich weitere Infos zur Vorbereitung aufs Studium?
  • Eine vereinfachte Darstellung des Studienverlaufsplans zeigt den idealtypischen Ablauf des Studiums. Die Module müssen nicht verpflichtend in dieser Reihenfolge belegt werden.
    • Module sind nicht dasselbe wie Kurse. Innerhalb von Modulen sind Lehrveranstaltungen (Kurse) zu belegen.
  • Im Veranstaltungsverzeichnisder Universit?t Bremen sind alle Lehrveranstaltungen studiengangsspefizisch aufgelistet. Hier sind auch die Kurse gelistet, aus denen bei Modulen mit Wahlm?glichkeiten ausgew?hlt werden kann.
  • Die Universit?t Bremen nutzt die Lernplattform Stud.IP für die Verwaltung und Begleitung aller Kurse. Studierende tragen sich dort für die Kurse ein, die sie belegen m?chten, Lehrende teilen Details zur Kursorganisation via Stud.IP. Aus den belegten Kursen kann in Stud.IP ein Stundenplan generiert werden. Die Registrierung in einen Kurs in Stud.IP stellt keine Anmeldung zur Modulprüfung dar.
  • Der Fachbereich hat weiterführende Informationen zum Economics-Studium in der Studiengangsbeschreibung zusammengefasst.
  • Der Anerkennungsprozess für bereits in einem früheren Studium erbrachte Leistungen kann erst nach der Immatrikulation erfolgen, d.h. erst mit Beginn des Semesters, in dem das Studium startet (nicht mit Erhalt der Semesterunterlagen).

Frage nicht beantwortet?

 

An wen wende ich mich, wenn meine Fragen in den FAQ nicht ersch?pfend gekl?rt werden konnten?
Aktualisiert von: Redaktion