Allgemeine Informationen & Schwerpunktwahl
Das Schwerpunktbereichsstudium erstreckt sich in der Regel vom sechsten bis zum achten Semester.
Dabei kann aus einem der sechs angebotenen Schwerpunktbereiche gew?hlt werden.
Innerhalb jedes Schwerpunkts sind die 4 Pflichtmodule, erkennbar am Suffix "P1 - P4" sowie das Seminarmodul, erkennbar am Suffix "S" zu absolvieren.
Zus?tzlich müssen zwei schwerpunktübergreifende Module, erkennbar am Suffix "W" absolviert werden.
Prüfungsformen innerhalb des Schwerpunkts sind zum einen die wissenschaftliche Arbeitsprobe (Pflichtmodule und schwerpunktübergreifende Module) sowie die wissenschaftliche Seminararbeit (S-Modul).
Die Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu den Modulen variiert jedes Semester. Aktuelle Informationen finden Sie im Veranstaltungsverzeichnis.
Schwerpunktbereichsprüfung
Die Schwerpunktbereichsprüfung besteht aus einer Hausarbeit und einer mündlichen Gruppenprüfung.
Sie wird im Sommer- und im Wintersemester angeboten..
Die Schwerpunktbereichsprüfung z?hlt gleichzeitig als Bachelorprüfung für den Erwerb des Bachelor of Laws.
Informationen zum Prüfungsablauf in der Schwerpunktbereichsprüfung finden Sie hier.
Schwerpunktwahl
Das Schwerpunktstudium kann wahlweise zum Sommer- oder zum Wintersemester aufgenommen werden. Pro Schwerpunkt stehen j?hrlich 40 Pl?tze zur Verfügung.
Im Sommersemester stehen diese in der Gesamtheit zur Verfügung, im Wintersemester erfolgt die Vergabe auf die im vorangegangenen Semester nicht vergebenen Pl?tze.
?bersteigt die Anzahl der Bewerber:innen für einen Schwerpunktbereich die vorhandene Kapazit?t, erfolgt die Vergabe der Pl?tze durch ein Losverfahren.
Die Schwerpunktwahl erfolgt über online über PABO, analog zu Modulprüfungen. Dabei ist eine Erst- und eine Zweitwahl anzugeben. Die Fristen werden jeweils hier ver?ffentlicht.
Ein Wechsel in einen anderen Schwerpunktbereich ist auf Antrag innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit m?glich, sofern die vorhandene Kapazit?t dies zul?sst. N?tig dafür ist ein formloser Antrag an den Studiendekan.
Studierende, die besondere schwerpunktbereichsbezogene Studien- oder andere Leistungen nachweisen, k?nnen unabh?ngig vom Losverfahren einem Schwerpunktbereich zugewiesen werden. Die Entscheidung darüber trifft das Studiendekanat, nach individueller Antragstellung.