Promotionsordnungen
Die Promotionsverfahren an der Universit?t Bremen sind durch die Promotionsordnungen der Fachbereiche geregelt. Der formale Start eines Promotionsvorhabens ist die Annahme als Doktorand*in am Fachbereich, die durch die jeweiligen Pomotionsauschüsse durchgeführt wird. Einige Promotionsordnungen sehen den Abschluss einer Betreuungsvereinbarung vor.
Die Annahme als Doktorand*in am Fachbereich ist Voraussetzung für die Immatrikulation als Doktorand*in an der Universit?t Bremen. Für die Dauer von zwei Semestern ist die Immatrikulation auch auf Grundlage einer Betreuungszusage durch eine/einen Hochschullehrer*in m?glich. Für die Immatrikulation, die nicht verpflichtend ist, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat für Studierende.
Die Promotionsordnungen der Universit?t Bremen erm?glichen auch die bi-nationale Promotion in Kooperation mit einer ausl?ndischen Universit?t. Informationen zum Ablauf finden Sie hier.
Bei Fragen zu den Promotionsordnungen k?nnen Sie sich gerne an das BYRD-Team wenden.
Promotionsordnung Dr. rer. pol. vom 24.07.2014
?nderungsordnung Dr. rer. pol. vom 22.03.2022 (kumulative Dissertation)
Gesch?ftsstelle des Promotionsausschusses Dr. rer. pol.
Promotionsordnung Dr. phil. vom 29.05.2012
Gesch?ftsstelle des Promotionsausschusses Dr. phil.
Promotionsordnung Dr. rer. nat. vom 22.06.2011
Gesch?ftsstelle des Promotionsausschusses Dr. rer. nat.
Promotionsordnung Dr. Public Health vom 22.12.2017
Gesch?ftsstelle des Promotionsausschusses Dr. P. H.
Promotionsordnung Dr. rer. nat. vom 13.07.2022
Gesch?ftsstelle des Promotionsausschusses Dr. rer. nat.
Promotionsordnung Dr. rer. pol. vom 24.07.2014
?nderungsordnung Dr. rer. pol. vom 22.03.2022 (kumulative Dissertation)
Gesch?ftsstelle des Promotionsausschusses Dr. rer. pol.
Promotionsordnung Dr. phil. vom 29.05.2012
Gesch?ftsstelle des Promotionsausschusses Dr. phil.