Antwort (Nutzer:innen als Urheber)

K?nnen Nutzer:innen Urheberschaft an den KI-generierten Inhalten beanspruchen?



I. Nutzung von KI als Werkzeug / Hilfsmittel

KI-generierte Inhalte k?nnten urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie Ausdruck menschlicher Kreativit?t sind. Die KI dient den Nutzer:innen dann lediglich als Hilfsmittel bzw. als WerkzeugSollte der ?menschliche Anteil“ durch kreative, detaillierte und steuernde Eingabebefehle, sogenannte ?Prompts, die alle wesentlichen Gestaltungsentscheidungen vorgeben, so gro? sein, dass die gedanklichen Züge der Nutzer:innen in den KI-generierten Inhalten zu erkennen sind, k?nnte der Anteil der KI eine eher untergeordnete Bedeutung haben und lediglich als technisches Hilfsmittel bzw. als Werkzeug dienen. An den KI-generierten Inhalten k?nnten in diesen F?llen Urheberrechte für die Nutzer:innen der KI-Systeme entstehen. Abzustellen ist dabei aber grunds?tzlich auf den jeweiligen Einzelfall. In der Regel werden die Prompts eher eine Idee oder ein Konzept liefern, auf deren Basis die KI dann Inhalte erzeugt. Ein solcher menschlicher Anteil würde in der Regel aber nicht ausreichen, damit die KI-generierten Inhalte urheberrechtlich für die Nutzer:innen der KI-Systeme geschützt sind.

Haben Nutzer:innen eine Urheberschaft an den KI-generierten Inhalten, k?nnen sie dritten Personen Nutzungsrechte an den urheberrechtlich geschützten Inhalten einr?umen. Diese k?nnten im Rahmen eines individuell verhandelten Lizenzvertrages oder im Wege einer standardisierten Nutzungsrechtseinr?umung gem?? § 31 Absatz 1 UrhG, beispielsweise als Open Educational Resources (OER), wie unter einer Creative Commons-Lizenz (CC-Lizenz), bereit gestellt werden. Die Lizenzierung von KI-generierten Inhalten als OER unter einer Open Content-Lizenz kann aber dann unzul?ssig sein und damit eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wenn die KI-generierte Inhalte urheberrechtlich geschützte Werke oder Werkteile Dritter enthalten und die Nutzer:innen im Rahmen einer Open Content-Lizenz ohne Einwilligung der tats?chlichen Rechteinhaber:innen über deren Urheberrechte verfügen. Daher sollten KI-generierte Inhalte nur dann in OER-Materialien genutzt werden, wenn nachvollzogen werden kann, dass der KI-generierte Output keine Werke oder Werkteile dritter Urheber:innen umfasst. 

Inhalte, die autonom von einer KI generiert wurden, sind gemeinfrei und k?nnen von jedermann frei genutzt werden, soweit keine urheberrechtlich geschützten Inhalte Dritter darin enthalten sind. In diesen F?llen ist eine Lizenzierung mittels einer CC-Lizenz nicht erforderlich.

II. Nutzung von urheberrechtlich geschützten Prompts

Soweit Nutzer:innen einen Prompt formulieren, der selbst ein entsprechendes Ma? an Individualit?t erreicht, kann dieser als Schriftwerk gem?? § 2 Absatz 1 Nr. 1 UrhG einen Urheberrechtsschutz erlangen.

In F?llen, in denen aber vorrangig ein Gebrauchszweck bedient wird, muss ein Schriftwerk jedoch das Allt?gliche, Handwerksm??ige und mechanisch-technisch Notwendige deutlich überragen, um eine Sch?pfungsh?he und damit eine Urheberrechtsschutzf?higkeit bejahen zu k?nnen. Solange also die Gestaltung eines Prompts durch den technischen Zweck vorgegeben ist und nicht eine besondere Kreativit?t und Komplexit?t aufweist, scheidet ein urheberrechtlicher Schutz in der Regel aus. 

Ein etwaiger urheberrechtlicher Schutz eines Prompts führt au?erdem nicht automatisch dazu, dass die Nutzer:innen auch ein Urheberrecht an den KI-generierten Inhalten erhalten. 

III. Nutzung von Stilen

Soweit ein KI-System genutzt wird, um Bilder oder Texte im Stil bestimmter Künstler:innen oder Autor:innen generieren zu lassen, ist dieser Stil, in dem ein Werk geschaffen wurde, allein nicht urheberrechtlich geschützt. Der urheberrechtliche Schutz umfasst ausschlie?lich die konkrete Gestaltung eines Werkes, der zugrundeliegende Stil bleibt gemeinfrei. Nutzer:innen, die solche KI-generierten Inhalte als authentisches Werk nachgeahmter Künstler:innen oder Autor:innen ohne deren Einwilligung nutzen, verletzen aber das allgemeine Pers?nlichkeitsrecht der Urheber:innen.