6. Einstellen in das Internet

Für Unterrichtszwecke oder die Pr?sentation der Lehre kann es notwendig sein, anderen Personen über das Internet Zugang zu Materialien zu erm?glichen.

Bitte folgen Sie den Fragen um herauszufinden, wie Sie urheberrechtlich geschütztes Material rechtssicher online zur Verfügung stellen k?nnen.

Wie kann ich für Unterricht und Lehre urheberrechtlich geschützte Materialien rechtssicher online zur Verfügung stellen?

Der Rechtsstand ist Mai 2018.

Begriffserkl?rungen

Bildungseinrichtung

Frühkindliche Bildungseinrichtungen, Schulen, Hochschulen sowie Einrichtungen der Berufsbildung oder der sonstigen Aus- und Weiterbildung (§ 60a Absatz 4 UrhG)

Urheber

Ein Urheber ist nach dem Urheberrechtsgesetz der Sch?pfer eines Werkes (§ 7 UrhG). Autoren, Fotografen, Maler oder Programmierer k?nnen beispielsweise Urheber sein . 

[Thema 1: Schutzbereich des Urheberrechts]