6. Einstellen in das Internet
Für Unterrichtszwecke oder die Pr?sentation der Lehre kann es notwendig sein, anderen Personen über das Internet Zugang zu Materialien zu erm?glichen.
Bitte folgen Sie den Fragen um herauszufinden, wie Sie urheberrechtlich geschütztes Material rechtssicher online zur Verfügung stellen k?nnen.
Wie kann ich für Unterricht und Lehre urheberrechtlich geschützte Materialien rechtssicher online zur Verfügung stellen?
Bitte w?hlen Sie eine Option aus:
oder
oder
Wollen Sie für Dritte urheberrechtlich geschützte Materialien online zur Verfügung stellen?
?Dritte“ sind unterrichts- und einrichtungsfremde Personen. Das Online-Material dient der Pr?sentation des Unterrichts oder der Unterrichts- und Lernergebnisse an Ihrer Bildungseinrichtung.
Der Rechtsstand ist Mai 2018.
Begriffserkl?rungen
Bildungseinrichtung
Frühkindliche Bildungseinrichtungen, Schulen, Hochschulen sowie Einrichtungen der Berufsbildung oder der sonstigen Aus- und Weiterbildung (§ 60a Absatz 4 UrhG)
Urheber
Ein Urheber ist nach dem Urheberrechtsgesetz der Sch?pfer eines Werkes (§ 7 UrhG). Autoren, Fotografen, Maler oder Programmierer k?nnen beispielsweise Urheber sein .