Filmmaterialien (selbst erstellt)
Wie kann ich urheberrechtlich geschütztes Material in Lehrmaterialien bzw. Studienmodule rechtssicher zitieren oder verlinken?
- Sie wollen selbst erstellte Filme oder Videos rechtssicher in Lehrmaterialien bzw. Studienmodulen zitieren oder verlinken.
Sie m?chten als Lehrende für ihre Lehrmaterialien bzw. Studienmodule selbst erstellte Filme / Videos verwenden. Bei selbst erstellten Filmen oder Videos sind Sie der Urheber. Wenn Sie die Filme aber im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverh?ltnisses geschaffen haben, hat in der Regel der Arbeitgeber oder Dienstherr die Nutzungsrechte. Nur wenn im Arbeits- oder Dienstvertrag abweichende Vereinbarungen getroffen oder der Urheber eine eigenverantwortliche wissenschaftliche T?tigkeit im Hochschulbereich - wie als Hochschullehrer - wahrnimmt, hat der Urheber auch die Nutzungsrechte.
Auch wenn Sie die ausschlie?lichen Nutzungsrechte an einen Dritten, wie einen Verlag oder eine Bildagentur, übertragen haben, k?nnen sie die Filme nur in dem Umfang nutzen, wie jeder andere Dritte auch. Hier sind also die Schrankenbestimmungen des Urheberrechts zu beachten.
Um Rechtsverletzungen zu vermeiden, müssen auch die ?Rechte Dritter“ beachtet werden. Dies sind insbesondere die Pers?nlichkeitsrechte bei abgebildeten Personen, Sachen und Geb?uden.
Bitte lesen Sie hier weiter
Urheberrechtlicher Schutz
Hier bekommen Sie einen ?berblick über den urheberrechtlichen Schutz von Filmen.
Abgebildete Personen
An Filmen existieren h?ufig 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育ere Rechte. Neben den Urheber- und Leistungsschutzrechten am Film sind bei der Nutzung von Filmen, auf denen Personen abgebildet sind, auch die Rechte der abgebildeten Personen zu beachten. Die abgebildeten Personen haben das Recht am eigenen Bild und das Datenschutzrecht: Jeder Mensch hat das Recht darüber zu entscheiden, ob ein Bild, auf dem er abgebildet ist, ver?ffentlicht werden kann oder nicht. Hier k?nnen Sie nachlesen, was Sie bei der Verwendung von Filmen, auf dem Personen abgebildet sind, beachten müssen.
Filme, auf denen Sachen und Geb?ude abgebildet sind
Wenn auf Filmen Sachen oder Geb?ude zu sehen sind, k?nnen 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育ere Rechte Dritter betroffen sein: Urheberrecht, Haus- und Eigentumsrechte und Pers?nlichkeitsrechte. Im Folgenden m?chten wir Ihnen aufzeigen, was bei der Einbindung solcher Filme zu berücksichtigen ist.
Begriffserkl?rungen
Lehrmaterial
z.B. Lehrbuch, Fachaufsatz, Skript, Pr?sentation
Studienmodul
Digitale Module, wie z.B. Massive Open Online Course (MOOC)
Nutzungsrechte
Der Urheber kann einem anderen das Recht einr?umen, sein Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen. Nutzungsarten sind z.B. Vervielf?ltigung oder ?ffentliche Wiedergabe. Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschlie?liches Recht sowie r?umlich, zeitlich oder inhaltlich beschr?nkt einger?umt werden (§ 31 Absatz 1 UrhG).
Schranken des Urheberrechts
Das Urheberrechtsgesetz enth?lt Ausnahmen, die sogenannten Schrankenbestimmungen. Sie gestatten es, urheberrechtlich geschützte Werke auch ohne Einwilligung des Rechteinhabers zu nutzen. Mit den Schranken soll ein Ausgleich zwischen den Interessen des Urhebers und denen der Gesellschaft geschaffen werden. Die Voraussetzungen für die verschiedenen gesetzlichen Nutzungserlaubnisse sind in den Paragraphen § 44a ff. UrhG geregelt.
[Themen 2-7: Sonderf?lle]