Texte (selbst erstellt)

Wie kann ich urheberrechtlich geschütztes Material in Lehrmaterialien bzw. Studienmodule rechtssicher zitieren oder verlinken?

  • Sie wollen selbst verfasste Texte rechtssicher in Lehrmaterialien bzw. Studienmodulen zitieren oder verlinken. Sie m?chten wissen, welchen urheberrechtlichen Schutz Texte haben.

Viele Lehrende verwenden für ihre Lehrmaterialien bzw. Studienmodule selbst verfasste Texte. Bei selbst verfassten Texten liegen die Nutzungsrechte in der Regel beim Autor. Wenn sie aber im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverh?ltnisses geschaffen wurden, kann auch der Arbeitgeber oder Dienstherr die Nutzungsrechte haben. Er kann dann über die Nutzung und Verbreitung bestimmen, es sei denn, im Arbeits- oder Dienstvertrag wurden abweichende Vereinbarungen getroffen. Wenn der angestellte Urheber aber eine eigenverantwortliche wissenschaftliche T?tigkeit im Hochschulbereich - wie als Hochschullehrer - wahrnimmt, stehen ihm die Nutzungsrechte in vollem Umfang zu.

Der Urheber der Texte hat auch dann keine Nutzungsberechtigung, wenn er einem Dritten, wie beispielsweise einem Verlag, die ausschlie?liche Nutzungsrechte an seinem Werk einger?umt hat.

Um Rechtsverletzungen zu vermeiden, sollten auch weitere ?Rechte Dritter“ beachtet werden, wie die Pers?nlichkeitsrechte.

Bitte lesen Sie hier weiter

Urheberrechtlicher Schutz
Hier bekommen Sie einen ?berblick über den urheberrechtlichen Schutz von Texten.

Meinungsfreiheit
Die Meinungsfreiheit ist in Deutschland durch das Grundgesetz geschützt. Jeder kann seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei ?u?ern und verbreiten (Art. 5 Absatz 1 Grundgesetz). Die freie Meinungs?u?erung hat aber auch Grenzen, n?mlich dann, wenn die Grundrechte Dritter unzumutbar betroffen sind. Dies ist bei Beleidigungen und unwahren Tatsachenbehauptungen der Fall. Wir zeigen Ihnen hier, was im Rahmen der freien Meinungs?u?erung zul?ssig ist.

Begriffserkl?rungen

Lehrmaterial

z.B. Lehrbuch, Fachaufsatz, Skript, Pr?sentation

Studienmodul

Digitale Module, wie z.B. Massive Open Online Course (MOOC)

Nutzungsrechte

Der Urheber kann einem anderen das Recht einr?umen, sein Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen. Nutzungsarten sind z.B. Vervielf?ltigung oder ?ffentliche Wiedergabe. Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschlie?liches Recht sowie r?umlich, zeitlich oder inhaltlich beschr?nkt einger?umt werden (§ 31 Absatz 1 UrhG).

[Thema 10: Lizenzierung]